Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 03.01.2006 - 7 S 1369/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Frage der Gewährung von Sozialhilfe bei Aufwendungen für Passbilder
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme der Kosten für Passbilder durch die Sozialhilfe; Befriedigung eines persönlichen Bedürfnisses des täglichen Lebens
- Judicialis
BSHG § 12; ; BSHG § 21; ; BSHG § 22; ; RegSatzV § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG § 12; BSHG § 21; BSHG § 22; RegSatzV § 1
Sozialhilfe einschließlich Landesblindenhilfe: Passbild, Regelbedarf, Einmalige Leistung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.01.2002 - 19 K 2266/01
- VGH Baden-Württemberg, 03.01.2006 - 7 S 1369/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
Regelsätze, Leistungen nach - nicht für Schulbedarf;; Sozialhilfe, laufende oder …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.2006 - 7 S 1369/03
Dies wäre nur dann der Fall, wenn es sich um Kosten handeln würde, die dem Kläger nicht notwendig entstanden sind, sondern von seiner freien, selbstbestimmten Lebensführung abhingen (BVerwG, Urteil vom 29.10.1997 - 5 C 34.95 -, BVerwGE 105, 281 ); letzteres ist bei Passbildern, die wegen der Notwendigkeit der Beantragung eines neuen Personalausweises beschafft werden, nicht der Fall.Bedarf aus der genannten Gruppe muss zwar nicht mehr oder weniger täglich zu Ausgaben führen (BVerwG, Urteile vom 13.12.1990 - 5 C 17.88 -, BVerwGE 87, 212 , und vom 29.10.1997 aaO., 285).
Schließlich handelt es sich bei der in Rede stehenden Bedarfsgruppe auch nicht um eine Auffangbedarfsgruppe (BVerwG, Urteil vom 29.10.1997 aaO., 284), sodass ihr die fraglichen Kosten auch nicht im Hinblick auf ihre geringe Höhe oder ihre von der Beklagten angenommene Zumutbarkeit für den Kläger zuzuordnen sind.
- VG Stuttgart, 15.01.2002 - 19 K 2266/01
Einmalige Beihilfe für Passbild
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.2006 - 7 S 1369/03
Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Januar 2002 - 19 K 2266/01 - wird zurückgewiesen.Auf die am 07.06.2001 erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Gerichtsbescheid vom 15.01.2002 - 19 K 2266/01 - die genannten Bescheide aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, die dem Kläger für die Herstellung von Passbildern, die zur Herstellung eines Personalausweises erforderlich waren, entstanden sind.
- BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88
Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug