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   VGH Baden-Württemberg, 18.09.2000 - 7 S 1560/00   

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https://dejure.org/2000,4389
VGH Baden-Württemberg, 18.09.2000 - 7 S 1560/00 (https://dejure.org/2000,4389)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.09.2000 - 7 S 1560/00 (https://dejure.org/2000,4389)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. September 2000 - 7 S 1560/00 (https://dejure.org/2000,4389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstellung der Sozialhilfe bei Arbeitsweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 25 Abs. 1
    Sozialhilferecht: Einstellung der Leistungen nach Arbeitsverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 57 (Ls.)
  • VBlBW 2001, 148
  • DÖV 2001, 391
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93

    Sozialhilfe - Leistungsversagung - Selbsthilfe durch Arbeit - Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.2000 - 7 S 1560/00
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.5.1995 - 5 C 20.93 (BVerwGE 98, 203, 204) - zu § 25 Abs. 1 BSHG unter anderem ausgeführt: "Sein Hilfezweck zeigt sich insbesondere darin, dass die Verweigerung, zumutbare Arbeit zu leisten, nicht zur Folge hat, dass der Hilfesuchende (Hilfeempfänger) aus der Betreuung des Sozialhilfeträgers entlassen wird, sondern lediglich den Verlust des Rechtsanspruchs auf die Hilfe zum Lebensunterhalt nach sich zieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.2000 - 7 S 1560/00
    Das gilt etwa für Fragen aus dem einschlägigen Prozessrecht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.2.1997 - 8 S 482/97 - und vom 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1325 bzw. 1327).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 67.82

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit - Hilfeempfänger - Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.2000 - 7 S 1560/00
    Ebenso wie sämtliche Oberverwaltungsgerichte sah das Bundesverwaltungsgericht auch in der gänzlichen Verweigerung von Hilfe eine nach § 25 Abs. 1 BSHG a.F. zulässige Rechtsfolgenanordnung in Ausübung des mit der Vorschrift eingeräumten Ermessens und hat demgemäß auch die Ablehnung bzw. Einstellung jeglicher Hilfe zum Lebensunterhalt, der gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG auch die Unterkunft umfasst, unbeanstandet gelassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1983 - 5 C 67.82 -, BVerwGE 68, 91, 101).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.2000 - 7 S 1560/00
    Das gilt etwa für Fragen aus dem einschlägigen Prozessrecht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.2.1997 - 8 S 482/97 - und vom 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1325 bzw. 1327).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 7 S 2137/00

    Kürzung der Sozialhilfe auch nach erstmaliger Arbeitsverweigerung

    Die Vorschrift schränkt das dem Träger der Sozialhilfe zustehende Ermessen vielmehr nur insofern ein, als die Hilfe um mindestens 25 v.H. des maßgeblichen Regelsatzes zu kürzen ist, lässt die Regelung des § 25 Abs. 1 Satz 1 BSHG, wonach der eine zumutbare Arbeit verweigernde Hilfesuchende keinen einklagbaren Anspruch auf Sozialhilfe hat, hingegen unberührt (vgl. insoweit auch Beschl. des Senats vom 18.9.2000 - 7 S 1560/00 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.07.2003 - 6 K 2506/98

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Prüfung der

    Angesichts der ca. ein Jahr andauernden ständigen Bemühungen des Beklagten, den Kläger in das Arbeitsleben zu integrieren einerseits und der strikten Verweigerungshaltung des Klägers andererseits war die Einstellung der Leistungen auch verhältnismäßig (vgl. hierzu: VGH Mannheim, Beschluss vom 18. September 2000 - 7 S 1560/00 -und vom 11. Dezember 2000 - 7 S 2137/00 -, jew. Juris-doc.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2001 - 16 B 1308/01

    Kindergeld als grundsätzlich zunächst anrechenbares Einkommen des

    vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 7 S 1560/00 -, NDV-RD 2000, 113.
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