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   VGH Baden-Württemberg, 08.02.2001 - 7 S 354/98   

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https://dejure.org/2001,6267
VGH Baden-Württemberg, 08.02.2001 - 7 S 354/98 (https://dejure.org/2001,6267)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.2001 - 7 S 354/98 (https://dejure.org/2001,6267)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 7 S 354/98 (https://dejure.org/2001,6267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sozialhilfe: Unterkunftskosten - Angemessenheit der Wohnungsgröße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialhilferechtliche Bedarfsberechnung von Unterkunftskosten in sozialhilferechtlich angemessenem Umfang ; Anmietung unangemessenen Wohnraums von Sozialhilfeempfängern; Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau

  • Judicialis

    BSHG § 12; ; RegSatzV § 3 Abs. 1; ; WoBindG § 5; ; WoBindG-VwV Nr. 6.6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe: Angemessenheit der Unterkunftskosten, Angemessene Wohnungsgröße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2001 - 7 S 354/98
    Geht es um den Bedarf von mehreren Personen (Bedarfsgemeinschaft), so kommt es auch auf deren Zahl und Alter an (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.1994, BVerwGE 97, 110 = FEVS 45, 363 = NVwZ 1995, 1104).

    Anhaltspunkte für die als sozialhilferechtlicher Bedarf anzuerkennende Wohnfläche bieten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die den sozialen Wohnungsbau betreffenden Vorschriften (so auch BVerwG, Urteile vom 1.10.1992, NJW 1993, 1024 = FEVS 44, 141, und vom 17.11.1994, aaO; vgl. ferner OVG NW, Urt. v. 12.3.1997, info also 1998, 135; Bay.VGH, Beschl. v. 2.7.1993 - 12 C 93, 573 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1989 - 6 S 3280/88
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2001 - 7 S 354/98
    Richtig ist zwar, dass in der Rechtsprechung des Senats und des zuvor für Sozialhilferecht zuständig gewesenen 6. Senats teilweise die Auffassung vertreten worden ist, dass die in den Verwaltungsvorschriften der Länder zur Durchführung des Wohnungsbindungsgesetzes genannten Obergrenzen für Wohnflächen nur an Haushaltsgemeinschaften mit erwachsenen Personen und Kindern, die bereits ein eigenes Zimmer bräuchten, ausgerichtet seien, nicht dagegen an Familien mit Kleinkindern und/oder Kleinstkindern (vgl. Senatsurteil vom 7.12.1998 - 7 S 1239/98 - Urteile des 6. Senats vom 19.4.1989, FEVS 39, 388, und vom 29.11.1990 - 6 S 2391/88 -).
  • BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89

    Sozialhilfe - Schonvermögen - Hausgrundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2001 - 7 S 354/98
    Anhaltspunkte für die als sozialhilferechtlicher Bedarf anzuerkennende Wohnfläche bieten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die den sozialen Wohnungsbau betreffenden Vorschriften (so auch BVerwG, Urteile vom 1.10.1992, NJW 1993, 1024 = FEVS 44, 141, und vom 17.11.1994, aaO; vgl. ferner OVG NW, Urt. v. 12.3.1997, info also 1998, 135; Bay.VGH, Beschl. v. 2.7.1993 - 12 C 93, 573 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2003 - DL 17 S 5/03

    Vermeidung überlanger Verfahrensdauer; Dienstentfernung eines Polizeibeamten -

    Der Senat weist darauf hin, dass die vom Beamten derzeit gezahlte Miete von 500,-- EUR die sozialhilferechtlich angemessene Höhe für einen Alleinstehenden um nahezu das Doppelte übersteigt (vgl. dazu Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 8.2.2001 - 7 S 354/98 -).
  • VG Kassel, 15.01.2004 - 7 E 3324/98
    Zur Bestimmung der sozialhilferechtlich angemessenen Wohnraumfläche kann zum einen auf die für Wohnberechtigte im sozialen Wohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zurückgegriffen werden, die sich aus dem Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz) und den hierzu ergangenen Durchführungsbestimmungen der Länder ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.1994. a.a.O., S. 112 f.; VGH Mannheim, U.v.08.02.2001 - 7 S 354/98 - info also 2001; S. 221 ff., 223; Hoffman in LPK-BSHG, 6. Aufl., § 12 Rdn. 23, 29).
  • VG Freiburg, 25.09.2002 - 4 K 1009/00

    Nachträgliche Bewilligung und Umfang von Hilfe zum Lebensunterhalt und

    Soweit dieser Betrag die Miethöhe von 660,-- DM, die sich unter Berücksichtigung des angemessenen Mietpreises von 11,-- DM/m² ergibt, um 2,-- DM übersteigt, stellt dies nur eine äußerst geringfügige Überschreitung dar, die von der Spannbreite der Wohnungsmieten, die mit dem Preis von 11,-- DM/m² eingegrenzt sind, noch umfasst ist (nach VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.02.2001 - 7 S 354/98 -, info also 2001, 2221, sind Überschreitungen von 4 % noch hinnehmbar; vgl. auch VG Freiburg, Urt. v. 24.10.2001, a.a.O.).
  • VG Freiburg, 24.10.2001 - 2 K 1310/99
    In einer anderen Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof selbst die im konkreten Einzelfall vorliegende Überschreitung der als angemessen zugrundelegenden Grundkaltmiete um lediglich 4 % für so geringfügig erachtet, dass auch dies noch als angemessen bewilligt werden könne und daher keinen Umzug erfordere (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.2.2001 - 7 S 354/98 -).
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