Rechtsprechung
LAG München, 28.04.2009 - 7 Sa 1093/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Nur dringende betriebliche oder dienstliche Ablehnungsgründe gegen Teilzeitwunsch - BAT - TV-L
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbeachtliche Einwände des Arbeitgebers gegen Verringerung der Arbeitszeit
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Teilzeitarbeitsverhältnis - Tarifwechsel
- Judicialis
BAT § 15 b; ; TV-L § 11
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT § 15b; TV-L § 11
Unbeachtliche Einwände des Arbeitgebers gegen Verringerung der Arbeitszeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Teilzeitanspruch - Gewünschte Unterschrift unter Formular ist kein Grund, den Teilzeitwunsch abzulehnen
Verfahrensgang
- ArbG München, 25.11.2008 - 20a Ca 5879/08
- LAG München, 28.04.2009 - 7 Sa 1093/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 126/02
Verringerung der Arbeitszeit - Diskriminierung - dringende betriebliche Belange
Auszug aus LAG München, 28.04.2009 - 7 Sa 1093/08
Die Klägerin besitzt gegenüber dem Beklagten einen Anspruch - nicht nur einen Anspruch auf Erörterung ihres Teilzeitwunsches - auf Gewährung der Arbeitszeitverkürzung auf 50 % der Vollarbeitszeit und auf die Verteilung dieser verkürzten Arbeitstage auf die Wochenarbeitstage wie von ihr gewünscht, vgl. BAG 18.03.2003 - 9 AZR 126/02 - ZTR 2004, 13, weil der Beklagte ausdrücklich klargestellt hat, dass keine dringenden dienstlichen oder betrieblichen Gründe bestehen, die der Teilzeitgewährung entgegenstehen, § 15 b BAT, § 11 TV-L.Es kann unentschieden bleiben, ob zwischen den Parteien aktuell noch der BAT - und damit dessen § 15 b - zur Anwendung kommt oder der TV-L und damit dessen § 11. Die Anspruchsvoraussetzungen sind nämlich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BAG identisch, dass auch im Anwendungsbereich des § 15 b BAT bereits teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen einen Anspruch auf befristete weitere Reduzierung ihrer Arbeitszeit bei Vorliegen der sonstigen tariflichen Voraussetzungen besitzen (vgl. BAG 18.03.2003 a.a.O.).
Mit dieser Auslegung befindet sich die Berufungskammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (vgl. BAG 16.10.2007 - 9 AZR 321/06 - ZTR 2008, 166; BAG 18.03.22003 - 9 AZR 126/0 - ZTR 2004, 143;… Uttlinger-Breier-Kiefer-Hoffmann-Dassau, BAT-Kommentar, 197. Aktualisierung März 2009, § 15 b BAT Rn. 1;… Bredemeier-Neffke, BAT / BAT-O Kommentar, 2. Auflage Bonn-Köln-München 2003 § 15 b Rn. 1).
- BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06
Arbeitszeitverringerung - dringende betriebliche Ablehnungsgründe - …
Auszug aus LAG München, 28.04.2009 - 7 Sa 1093/08
Mit dieser Auslegung befindet sich die Berufungskammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (vgl. BAG 16.10.2007 - 9 AZR 321/06 - ZTR 2008, 166; BAG 18.03.22003 - 9 AZR 126/0 - ZTR 2004, 143;… Uttlinger-Breier-Kiefer-Hoffmann-Dassau, BAT-Kommentar, 197. Aktualisierung März 2009, § 15 b BAT Rn. 1;… Bredemeier-Neffke, BAT / BAT-O Kommentar, 2. Auflage Bonn-Köln-München 2003 § 15 b Rn. 1).Danach nämlich müssen die dienstlichen Interessen von erheblichem Gewicht sein und sich als zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit und deren Verteilung darstellen (BAG 16.10.2007 a.a.O.).
- BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 408/03
Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision
Auszug aus LAG München, 28.04.2009 - 7 Sa 1093/08
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. etwa BAG 16.06.2004 - 4 AZR 408/03 AP Nr. 24 zu § 4 TVG Effektivklausel) gelten für die Auslegung von Tarifverträgen die nachfolgenden Grundsätze: "Die Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.