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LAG Köln, 03.04.1996 - 7 Sa 1271/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Eingruppierung: Leiter einer besonders hervorgehobenen Abteilung in einer Rundfunkanstalt - Deutsche Welle
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 28.06.1995 - 10 Ca 6529/94
- LAG Köln, 03.04.1996 - 7 Sa 1271/95
- BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 426/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.03.1983 - 4 AZR 259/80
Auszug aus LAG Köln, 03.04.1996 - 7 Sa 1271/95
Das Bundesarbeitsgericht hat ihn allerdings auch angewandt hinsichtlich der Eingruppierung bei fehlenden tariflichen Qualifikationsmerkmalen ("l. Kameramann/Filmkamera" in der Vergütungsordnung des W. R., BAG Urteil vom 16.03.1983 - 4 AZR 259/80 -).In solchen Fällen liegt die Darlegungslast für die Voraussetzungen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes beim klagenden Arbeitnehmer, vgl. BAG Urteil vom 16.03.1983 - 4 AZR 259/80 -;.
- BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91
Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung
Auszug aus LAG Köln, 03.04.1996 - 7 Sa 1271/95
Die andere Verteilung der Darlegungslast im Urteil des BAG vom 19.08.1992 - 5 AZR 513/91 - unter II. 3. a) der Gründe betrifft die Rechtfertigung der Nichtzugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu dem begünstigten Personenkreis bei unterschiedlichen Vergütungs-Systemen (Vergütung nach Wochenstunden oder nach BAT ). - BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93
Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung
Auszug aus LAG Köln, 03.04.1996 - 7 Sa 1271/95
Dieser besagt nicht, daß der Arbeitgeber gleiche Arbeit gleich vergüten müsse, sondern setzt voraus, daß der Arbeitgeber eine "allgemein begünstigende Regelung" praktiziert (Tatbestand) und verbietet dem Arbeitgeber, hiervon einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen willkürlich auszunehmen, d.h. ohne Vorliegen sachlicher Gründe (Rechtsfolge), vgl. BAG Urteil vom 15.11.1994 - 5 AZR 682/93 - unter I. 1. der Gründe.
- BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 426/96
Eingruppierung eines Abteilungsleiters der Deutschen Welle
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 1996 - 7 Sa 1271/95 - wird zurückgewiesen.