Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 21.12.1999 - 7 Sa 29/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung sowie einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist; Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift; Auslegung eines (Berufungs-) Klageantrags; Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung: unkündbarer Arbeitnehmer - Anhörung des Betriebsrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 24.03.1999 - 30 Ca 878/99
- LAG Baden-Württemberg, 21.12.1999 - 7 Sa 29/99
- BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.12.1999 - 7 Sa 29/99
Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört worden ist (vgl. etwa BAGE 43, 129). - BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94
Zeitpunkt des Betriebserwerbs - Betriebserwerb im Konkurs
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.12.1999 - 7 Sa 29/99
Es erscheint zweifelhaft, ob der Übergang des Betriebsteils, auf den die Beklagte insoweit erheben will, zum Zeitpunkt der Anhörung des Betriebsrats bereits durchgeführt war (vgl. dazu z. B. BAG NJW 1997, 1027 ).
- BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00
Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage
2 AZR 141/00 7 Sa 29/99.Die Anschlußrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Dezember 1999 - 7 Sa 29/99 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich dagegen richtet, daß das Landesarbeitsgericht nicht über die Kündigungsschutzanträge entschieden hat.