Rechtsprechung
   LAG Hessen, 28.01.1997 - 7 Sa 878/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,20781
LAG Hessen, 28.01.1997 - 7 Sa 878/96 (https://dejure.org/1997,20781)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.01.1997 - 7 Sa 878/96 (https://dejure.org/1997,20781)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 1997 - 7 Sa 878/96 (https://dejure.org/1997,20781)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,20781) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.1997 - 7 Sa 878/96
    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht früher wiederholt entschieden, wenn der Grund einer Ungleichbehandlung nicht ohne weiteres erkennbar sei, müsse ihn der Arbeitgeber bei Meidung der Verwirkung spätestens dann offenlegen, wenn ein von der Vergünstigung ausgeschlossener Arbeitnehmer Gleichbehandlung verlange (vgl. BAG AP Nr. 44, 113 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.1997 - 7 Sa 878/96
    Es genügt, wenn der Arbeitgeber diesen Grund erst im Prozeß offenlegt (Abweichung von BAG Urteil vom 5.03.1980 5 AZR 881/78 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.1997 - 7 Sa 878/96
    b) Der sachliche Grund für eine Unterscheidung kann aber darin liegen, daß der Arbeitgeber durch die Zahlung einer Gratifikation - sei es für Urlaub, sei es zu Weihnachten - bestimmte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen an den Betrieb binden will, weil ihr Weggang zu besonderen Belastungen führt (ebenso: BAG AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87

    Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.1997 - 7 Sa 878/96
    Der objektive Tatbestand einer mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts ist erfüllt, wenn ausschließende Merkmale - hier das Merkmal des Obstsortierers - für die Personen des einen Geschlechts wesentlich nachteiligere Wirkungen enthalten als bei den Personen des anderen Geschlechts und diese nachteiligen Wirkungen auf dem Geschlecht oder der Geschlechtsrolle beruhen (ebenso: BAG AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, EuGH AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 299/97

    Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1997 - 7 Sa 878/96 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht