Rechtsprechung
LAG Hamburg, 20.11.2014 - 7 SaGa 4/14 |
Volltextveröffentlichung
- hensche.de
Versetzung, Jobcenter, Hartz IV
Kurzfassungen/Presse (6)
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Berufung von Frau Hannemann im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Beschäftigung zurückgewiesen
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Eilbedürftigkeit für eV - "Hartz-IV-Rebellin" muss neuen Job antreten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berufung von Frau Hannemann im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Beschäftigung zurückgewiesen
- spiegel.de (Pressemeldung, 20.11.2014)
Eilverfahren abgelehnt: Hartz-IV-Rebellin muss Job in Sozialbehörde vorerst antreten
- ra-herrle.de (Kurzinformation)
Einstweilige Verfügung abgelehnt, Hartz-IV-Rebellin muss neuen Job antreten
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Berufungsverfahren in Sachen Hannemann gegen FHH wegen einstweiliger Verfügung auf Beschäftigung
Sonstiges
- Justiz Hamburg (Terminmitteilung)
Berufungsverfahren in Sachen Hannemann gegen FHH wegen einstweiliger Verfügung auf Beschäftigung
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 17.07.2014 - 13 Ga 5/14
- LAG Hamburg, 20.11.2014 - 7 SaGa 4/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13
Aufforderung zur Arbeitsaufnahme gegenüber freigestelltem Betriebsratsmitglied …
Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2014 - 7 SaGa 4/14
Soll eine so genannte Leistungsverfügung getroffen werden, dürfen an das Vorliegen eines Verfügungsgrundes jedenfalls keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (LAG Rheinland-Pfalz, 14.5.2013, 6 SaGa 2/13; 20.4.2011, 7 SaGa1/11; LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011, 5 SaGa 12/11; zit. nach iuris).Allein der Umstand, dass eine möglicherweise vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, reicht hierfür nicht aus (LAG Rheinland-Pfalz, 14.5.2013, 6 SaGa 2/13; LAG Köln, 14.8.2009, 9 Ta 264/09; zit. nach iuris).
Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (LAG Rheinland-Pfalz, 14.5.2013, 6 SaGa 2/13; LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011, 5 SaGa 12/11; LAG Hamm, 5.2.2008, 11 SaGA 4/08; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.5.2009, 5 SaGa 4/08; zit. nach iuris).
- LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011 - 5 SaGa 12/11
Einstweiliges Verfügungsverfahren, Arbeitsanweisungen, Direktionsrecht, Umfang …
Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2014 - 7 SaGa 4/14
Soll eine so genannte Leistungsverfügung getroffen werden, dürfen an das Vorliegen eines Verfügungsgrundes jedenfalls keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (LAG Rheinland-Pfalz, 14.5.2013, 6 SaGa 2/13; 20.4.2011, 7 SaGa1/11; LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011, 5 SaGa 12/11; zit. nach iuris).Die Bejahung eines Verfügungsgrundes für eine einstweilige Verfügung gegen Weisungen des Arbeitgebers zu Inhalt, Ort und Art der Arbeitsleistung erfordert ein deutlich gesteigertes Abwehrinteresse des Arbeitnehmers, wie es allenfalls bei erheblichen Gesundheitsgefahren, einer drohenden irreparablen Schädigung des beruflichen Ansehens oder bei schweren Gewissenskonflikten bestehen kann (LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011, 5 SaGa 12/11, zit. nach iuris).
Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (LAG Rheinland-Pfalz, 14.5.2013, 6 SaGa 2/13; LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011, 5 SaGa 12/11; LAG Hamm, 5.2.2008, 11 SaGA 4/08; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.5.2009, 5 SaGa 4/08; zit. nach iuris).
- ArbG Hamburg, 28.02.2014 - 13 Ca 236/13
Suspendierung einer Angestellten beim Jobcenter Hamburg
Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2014 - 7 SaGa 4/14
Im Rahmen des entsprechenden Hauptsacheverfahrens beim Arbeitsgericht Hamburg zum Aktenzeichen 13 Ca 236/13 erging im Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer am 28.2.2014 ein Versäumnisurteil gegen die Klägerin.Grund für die Beendigung der Zuweisung sei nicht das beim Arbeitsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 13 Ca 236/13 geführte Klagverfahren zwischen der Klägerin und dem J.
Das Interesse der Klägerin daran, den Rechtsstreit mit dem J. (ArbG Hamburg zum Aktenzeichen 13 Ca 236/13) über die Suspendierung der Verfügungsklägerin (wo es u.a. um die Pflichten einer Arbeitsvermittlerin zur Umsetzung des SGB II geht) fortzusetzen, begründet keinen wesentlichen Nachteil und kein ausreichendes Abwehrinteresse im Sinne der Norm.
- ArbG Hamburg, 17.07.2014 - 13 Ga 5/14
Eilentscheidung abgelehnt: Hartz-IV-Rebellin erleidet Teil-Niederlage vor Gericht
Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2014 - 7 SaGa 4/14
Geschäftszeichen: 7 SaGa 4/14 ( 13 Ga 5/14 ArbG Hamburg).Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Juli 2014 (13 Ga 5/14) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94
Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung
Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2014 - 7 SaGa 4/14
Dies unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BAG, 24.4.1996, 5 AZR 1031/94; zit. nach iuris). - LAG Hamm, 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08
Unbegründeter Eilantrag gegen Zuweisung eines neuen Arbeitsortes nach Auflösung …
Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2014 - 7 SaGa 4/14
Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (LAG Rheinland-Pfalz, 14.5.2013, 6 SaGa 2/13; LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011, 5 SaGa 12/11; LAG Hamm, 5.2.2008, 11 SaGA 4/08; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.5.2009, 5 SaGa 4/08; zit. nach iuris). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 SaGa 4/08
Einstweilige Verfügung - Abordnung eines Lehrers - Verfügungsgrund - kein …
Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2014 - 7 SaGa 4/14
Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (LAG Rheinland-Pfalz, 14.5.2013, 6 SaGa 2/13; LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011, 5 SaGa 12/11; LAG Hamm, 5.2.2008, 11 SaGA 4/08; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.5.2009, 5 SaGa 4/08; zit. nach iuris). - LAG Köln, 14.08.2009 - 9 Ta 264/09
Versetzung - Lehrer - Direktionsrecht - einstweilige Verfügung
Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2014 - 7 SaGa 4/14
Allein der Umstand, dass eine möglicherweise vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, reicht hierfür nicht aus (LAG Rheinland-Pfalz, 14.5.2013, 6 SaGa 2/13; LAG Köln, 14.8.2009, 9 Ta 264/09; zit. nach iuris). - ArbG Hamburg, 30.07.2013 - 15 Ga 3/13
Hartz-IV-Aktivistin: Kein Job beim Jobcenter
Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2014 - 7 SaGa 4/14
Mit Urteil vom 30.7.2013 - 15 Ga 3/13 - wies das Arbeitsgericht Hamburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.