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   LAG Köln, 26.06.2000 - 7 Ta 160/00   

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LAG Köln, 26.06.2000 - 7 Ta 160/00 (https://dejure.org/2000,22162)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.06.2000 - 7 Ta 160/00 (https://dejure.org/2000,22162)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 7 Ta 160/00 (https://dejure.org/2000,22162)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 41
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Köln, 21.11.2001 - 5 Sa 816/01

    Arbeitskampf; Firmentarifvertrag

    Gegen diesen Beschluss legte die Klägerin unter dem 23.06.2000 Beschwerde ein, auf welche das Landesarbeitsgericht Köln durch Beschluss vom 26.06.2000 - 7 Ta 160/00 _ die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Bonn teilweise abänderte und der Antragsgegnerin - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde - untersagte, mit dem zur Zeit geführten Streik das Ziel zu verfolgen, dass bei Abschluss des begehrten Haustarifvertrages die Antragstellerin auch für die Stadt B sowie die S handelt und dass sich am Abschluss des Tarifvertrages auch die Arbeitgeber S GmbH und Bundesstadt B beteiligen.
  • LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07

    Widerruf des Streikaufrufs und Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen bei

    Das gilt insbesondere auch dann, wenn der bestreikte Arbeitgeber beim Abschluss auch für weitere Unternehmen handeln soll, bzw. auch diese den Tarifabschluss unterzeichen sollen (LAG Köln vom 26.06.2000 - 7 Ta 160/00, NZA - RR 2001, Seite 41; Kissel, Arbeitskampfrecht, § 24 Rn. 13).
  • ArbG Köln, 21.06.2007 - 1 Ga 104/07

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen; Einstweilige Verfügung auf

    So hält das LAG Köln (26.6.2000 - 7 Ta 160/00 - NZA-RR 2001, 41) das Streikziel, betriebsbedingte Kündigungen tarifvertraglich auszuschließen, für zulässig.
  • ArbG Bonn, 17.05.2001 - 3 Ca 2135/00

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Streiks ; Tarifliche Regelung als

    Das Landesarbeitsgericht Köln änderte dann mit Beschluss vom 26.06.2000 - 7 Ta 160/00 - die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Bonn teilweise ab.
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