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LAG Köln, 26.06.2000 - 7 Ta 160/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2001, 41
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Köln, 21.11.2001 - 5 Sa 816/01
Arbeitskampf; Firmentarifvertrag
Gegen diesen Beschluss legte die Klägerin unter dem 23.06.2000 Beschwerde ein, auf welche das Landesarbeitsgericht Köln durch Beschluss vom 26.06.2000 - 7 Ta 160/00 _ die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Bonn teilweise abänderte und der Antragsgegnerin - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde - untersagte, mit dem zur Zeit geführten Streik das Ziel zu verfolgen, dass bei Abschluss des begehrten Haustarifvertrages die Antragstellerin auch für die Stadt B sowie die S handelt und dass sich am Abschluss des Tarifvertrages auch die Arbeitgeber S GmbH und Bundesstadt B beteiligen. - LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07
Widerruf des Streikaufrufs und Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen bei …
Das gilt insbesondere auch dann, wenn der bestreikte Arbeitgeber beim Abschluss auch für weitere Unternehmen handeln soll, bzw. auch diese den Tarifabschluss unterzeichen sollen (LAG Köln vom 26.06.2000 - 7 Ta 160/00, NZA - RR 2001, Seite 41;… Kissel, Arbeitskampfrecht, § 24 Rn. 13). - ArbG Köln, 21.06.2007 - 1 Ga 104/07
Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen; Einstweilige Verfügung auf …
So hält das LAG Köln (26.6.2000 - 7 Ta 160/00 - NZA-RR 2001, 41) das Streikziel, betriebsbedingte Kündigungen tarifvertraglich auszuschließen, für zulässig. - ArbG Bonn, 17.05.2001 - 3 Ca 2135/00
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Streiks ; Tarifliche Regelung als …
Das Landesarbeitsgericht Köln änderte dann mit Beschluss vom 26.06.2000 - 7 Ta 160/00 - die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Bonn teilweise ab.