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   LAG Düsseldorf, 07.12.2000 - 7 Ta 431/00   

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https://dejure.org/2000,6208
LAG Düsseldorf, 07.12.2000 - 7 Ta 431/00 (https://dejure.org/2000,6208)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.12.2000 - 7 Ta 431/00 (https://dejure.org/2000,6208)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 7 Ta 431/00 (https://dejure.org/2000,6208)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vergleichsgebühr - Einbeziehung nichtanhängiger Ansprüche im Berufungsverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BRAGO §§ 11 Abs. 1 Satz 4, 23 Abs. 1 Satz 1, 13 Abs. 3
    Vergleichsgebühr - Einbeziehung nichtanhängiger Ansprüche im Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung der Vergleichsgebühr ; Einbeziehung nichtanhängiger Ansprüche in einen Vergleich im Berufungsverfahren; Beachtung der Höchstgrenze des § 13 Abs. 3 BRAGO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren: Vergleichsgebühr - Vergleich über nichtanhängige Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 20.10.1999 - 17 W 260/99

    Vergleichsgebühr, Anspruch, nicht anhängiger, Gebührenhöhe, Berufungsinstanz,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2000 - 7 Ta 431/00
    Es ist äußerst streitig, ob, wenn in einem Berufungsverfahren nicht anhängige Ansprüche mitverglichen werden, nach diesem Wert für den Anwalt lediglich die 15/10- Gebühr des § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO entsteht oder ob diese Gebühr nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO um 3/10 (auf 19, 5/10) zu erhöhen ist (siehe einerseits OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585; OLG München JurBüro 1999, 302; von Eicken/Madert, NJW 1996, 1630; NJW 1998, 2404; andererseits: KG JurBüro 1998, 189; OLG Hamm JurBüro 1998, 585; OLG Nürnberg JurBüro 1999, 586; SchlH OLG JurBüro 1999, 586; OLG Köln JurBüro 2000, 246; Enders JurBüro 1996, 618; Engels MDR 2000, 1287, 1290 ­ mit zahlreichen weiteren Nachweisen pro und contra in Fußnote 11).
  • OLG Nürnberg, 07.06.1999 - 8 W 1353/99

    Anwaltsgebühren: Vergleichsgebühr bei Mitvergleich nicht rechtshängiger Ansprüche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2000 - 7 Ta 431/00
    Es ist äußerst streitig, ob, wenn in einem Berufungsverfahren nicht anhängige Ansprüche mitverglichen werden, nach diesem Wert für den Anwalt lediglich die 15/10- Gebühr des § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO entsteht oder ob diese Gebühr nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO um 3/10 (auf 19, 5/10) zu erhöhen ist (siehe einerseits OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585; OLG München JurBüro 1999, 302; von Eicken/Madert, NJW 1996, 1630; NJW 1998, 2404; andererseits: KG JurBüro 1998, 189; OLG Hamm JurBüro 1998, 585; OLG Nürnberg JurBüro 1999, 586; SchlH OLG JurBüro 1999, 586; OLG Köln JurBüro 2000, 246; Enders JurBüro 1996, 618; Engels MDR 2000, 1287, 1290 ­ mit zahlreichen weiteren Nachweisen pro und contra in Fußnote 11).
  • OLG München, 09.02.1999 - 11 W 3176/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergleich über nicht rechtshängige Gegenstände

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2000 - 7 Ta 431/00
    Es ist äußerst streitig, ob, wenn in einem Berufungsverfahren nicht anhängige Ansprüche mitverglichen werden, nach diesem Wert für den Anwalt lediglich die 15/10- Gebühr des § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO entsteht oder ob diese Gebühr nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO um 3/10 (auf 19, 5/10) zu erhöhen ist (siehe einerseits OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585; OLG München JurBüro 1999, 302; von Eicken/Madert, NJW 1996, 1630; NJW 1998, 2404; andererseits: KG JurBüro 1998, 189; OLG Hamm JurBüro 1998, 585; OLG Nürnberg JurBüro 1999, 586; SchlH OLG JurBüro 1999, 586; OLG Köln JurBüro 2000, 246; Enders JurBüro 1996, 618; Engels MDR 2000, 1287, 1290 ­ mit zahlreichen weiteren Nachweisen pro und contra in Fußnote 11).
  • KG, 14.10.1997 - 1 W 3875/97
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2000 - 7 Ta 431/00
    Es ist äußerst streitig, ob, wenn in einem Berufungsverfahren nicht anhängige Ansprüche mitverglichen werden, nach diesem Wert für den Anwalt lediglich die 15/10- Gebühr des § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO entsteht oder ob diese Gebühr nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO um 3/10 (auf 19, 5/10) zu erhöhen ist (siehe einerseits OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585; OLG München JurBüro 1999, 302; von Eicken/Madert, NJW 1996, 1630; NJW 1998, 2404; andererseits: KG JurBüro 1998, 189; OLG Hamm JurBüro 1998, 585; OLG Nürnberg JurBüro 1999, 586; SchlH OLG JurBüro 1999, 586; OLG Köln JurBüro 2000, 246; Enders JurBüro 1996, 618; Engels MDR 2000, 1287, 1290 ­ mit zahlreichen weiteren Nachweisen pro und contra in Fußnote 11).
  • OLG Stuttgart, 04.06.1998 - 8 W 60/98
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2000 - 7 Ta 431/00
    Es ist äußerst streitig, ob, wenn in einem Berufungsverfahren nicht anhängige Ansprüche mitverglichen werden, nach diesem Wert für den Anwalt lediglich die 15/10- Gebühr des § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO entsteht oder ob diese Gebühr nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO um 3/10 (auf 19, 5/10) zu erhöhen ist (siehe einerseits OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585; OLG München JurBüro 1999, 302; von Eicken/Madert, NJW 1996, 1630; NJW 1998, 2404; andererseits: KG JurBüro 1998, 189; OLG Hamm JurBüro 1998, 585; OLG Nürnberg JurBüro 1999, 586; SchlH OLG JurBüro 1999, 586; OLG Köln JurBüro 2000, 246; Enders JurBüro 1996, 618; Engels MDR 2000, 1287, 1290 ­ mit zahlreichen weiteren Nachweisen pro und contra in Fußnote 11).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 4 Ta 85/01

    Die Einigung über nicht rechtshängige Gegenstände die beim Abschluss eines

    Die Gegenmeinung geht demgegenüber davon aus, dass die Rechtshängigkeit der Ansprüche nicht Bedingung ist, sondern allein die Gerichtsinstanz, bei der die Tätigkeit des Anwalts erfolgt (vgl. etwa LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Dezember 2000 - 7 Ta 431/00 - n.v.) maßgeblich ist.
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