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   LAG Hamm, 21.11.1989 - 7 Ta 475/89   

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https://dejure.org/1989,5406
LAG Hamm, 21.11.1989 - 7 Ta 475/89 (https://dejure.org/1989,5406)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.11.1989 - 7 Ta 475/89 (https://dejure.org/1989,5406)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. November 1989 - 7 Ta 475/89 (https://dejure.org/1989,5406)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beginn der Zwangsvollstreckung; Zustellung; Weiterbeschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 327
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05

    Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

    Sie geht ferner davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung zu "den alten" -, "bisherigen - ", "vertraglichen -" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Schuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988, 175; 16.05.2003, 16 TA 158/03, Juris; LAG Hamm, 21.11.1989, NZA 1990, 327; LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986, NZA 1987, 196; 30.03.1987, NZA 1987 827; LAG Bremen, 18.11.1988, NZA 1989 231; LAG Köln 24.10.1995, NZA-RR 1996, 108; LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987, NZA 1987, 322).

    Ob und inwieweit hierbei das Direktionsrecht des Arbeitgebers näher konkretisiert sein muss, wird kontrovers beurteilt (vgl. einerseits LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988 175; 27.11.1992, LAGE § 888 ZPO Nr. 30; andererseits: LAG Hamm 21.11.1989, NZA 1990 327).

  • LAG Hessen, 17.03.2017 - 14 Sa 879/16

    Eine Betriebsratsanhörung ist nicht ordnungsgemäß erfolgt, wenn dem Betriebsrat

    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels zur Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist ( Hess. LAG 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21. November 1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG Hessen, 05.05.2017 - 14 Sa 608/16

    Pausenüberschreitung; Außerordentliche Kündigung; Aufrechnung Auflösungsantrag;

    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels zur Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist ( Hess. LAG 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21. November 1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG Hamm, 22.01.2008 - 7 Ta 10/08

    Beschäftigungstitel; Verbrauchen des Titels; Rechtskraft

    Obwohl sie sich hierbei der Unterstützung Dritter bedienen darf, hängt es ausschließlich von ihrem Willen ab, ob ein funktionsfähiger Arbeitsplatz zugewiesen wird oder nicht (GMPM-G, ArbGG, § 62 Rdnr. 48 "Weiterbeschäftigungsanspruch"; Düwell/Lipke, Arbeitsgerichtsverfahren-Krönig, § 62 ArbGG Rdnr. 29; LAG Hamm v. 21.11.1989, 7 Ta 475/89; LAG Hamm v. 30.03.2007, 7 Ta 186/07).
  • LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Zusammenlegung von Betriebsstätten -

    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist (Hess. LAG 16.05.2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13.07.1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21.11.1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15

    Umfang der Rechtskraft eines unzulässigen Teilurteils über eine außerordentliche

    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise jedenfalls unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist (Hess. LAG 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21. November 1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG Sachsen, 20.11.2006 - 4 Ta 240/06

    Zwangsgeldbeschluss; Weiterbeschäftigungsanspruch; keine Unmöglichkeit der

    Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers hängt bei vorhandener Arbeitsbereitschaft ausschließlich vom Willen des Arbeitgebers ab und kann nur von ihm selbst bzw. einem zur Ausübung des Direktionsrechts Bevollmächtigten vorgenommen werden (LAG Berlin, Beschluss vom 19.01.1978 - 9 Ta 1/78 - AP Nr. 9 zu § 888 ZPO; LAG Hamm, Beschluss vom 29.08.1979 - 7 Ta 147/79 - BB 1980, 160; LAG Hamm, Beschlüsse vom 22.01.1991 - 7 Ta 539/80 - und vom 21.11.1989 - 7 Ta 475/89 - KR-Wolff, Gemeinschaftskommentar zum KSchG, 7. Auflage, Grundsätze Rdnr. 477).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - 6 Ta 39/09

    Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, vollstreckungsfähiger Titel,

    Erst wenn eine Auslegung nicht möglich ist, ist der Titel mangels Bestimmtheit für die Vollstreckung untauglich (LAG Hamm 21.11.1989 - 7 Ta 475/89 -).
  • LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16

    Hört der Arbeitgeber den Betriebsrat zu dem Kündigungsgrund "systematische

    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist (Hess. LAG 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 - juris; Hess. LAG 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21. November 1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG München, 01.08.2005 - 4 Ta 250/05

    Zwangsvollstreckung aus Weiterbeschäftigungstitel aufgrund Auslegung von

    Ein Titel, mit dem die beklagte Arbeitgeberin - wie hier - zur Weiterbeschäftigung "zu den bisherigen Bedingungen" verurteilt worden ist, ist nach, wohl überwiegender und zutreffender, Auffassung in der instanzgerichtlichen Rechtssprechung, auch der Beschwerdekammer, auch dann noch hinreichend bestimmt und damit vollstreckbar, wenn sich seine inhaltliche Bestimmtheit im Wege der Auslegung aus Tatbestand und Entscheidungsgründen des vollständigen, vollstreckbaren, Urteils ermitteln lässt (was ausscheidet, wenn es sich lediglich - anders als hier - um eine zum Zwecke der Zwangsvollstreckung zugestellte abgekürzte Ausfertigung handelt - so die bereits im herangezogenen Beschluss des LAG Köln vom 24.10.1995, a.a.O., gleichzeitig zustimmend zitierten Entscheidungen des LAG Rheinland-Pfalz, B. v. 07.01.1986, LAGE Nr. 6 zu § 888 ZPO = NZA 1986, S. 186 f.; LAG Frankfurt, B. v. 13.07.1987, LAGE Nr. 12 zu § 888 ZPO = DB 1987, S. 2575 f.; LAG Berlin, B. v. 08.01.1993, LAGE Nr. 27 zu § 888 ZPO = NZA 1993, S. 864 (LS) = ZTR 1993, S. 213 (LS); sowie LAG Köln, B. v. 07.07.1987, LAGE Nr. 15 zu § 888 ZPO; LAG Schleswig-Holstein, B. v. 06.01.1987, LAGE Nr. 10 zu § 888 ZPO = NZA 1987, S. 222 f.; LAG Hamm, B. v. 21.11.1989, LAGE Nr. 20 zu § 888 ZPO = NZA 1990, S. 327 f.; LAG Frankfurt, B. v. 27.11.1992, BB 1993, S. 1740 (LS); siehe auch LAG Bremen, B. v. 18.11.1988, NZA 1989, S. 231 (aE); vgl. auch Süß, NZA 1988, S. 719 f., m.w.N.).
  • LAG Thüringen, 29.09.2003 - 1 Ta 93/03

    Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels aus einer abgekürzten

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