Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.10.2002 - 7 U 117/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 7 Abschn 1 Abs 2 Buchst a AUB
Private Unfallversicherung: Höhe des Invaliditätsgrades im Falle der vollständigen Versteifung des Handgelenkes bei bleibender Resttauglichkeit einzelner Finger - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Invaliditätsleistung im Rahmen einer Unfallversicherung; Bewertung des Invaliditätsgrades ; Berechnung der Invaliditätsentschädigung; Einsteifung des rechten Handgelenks ; Verbleibende Resttauglichkeit einzelner Finger ; Folgen eines Motorradunfalls
- Judicialis
AUB 88 § 7 I Nr. 2
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AUB 88 § 1; AUB 88 § 7; VVG § 1
Einsteifung des Handgelenks bei verbleibender Beweglichkeit der Finger ist mit dem Verlust der Hand nicht gleichzusetzen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB 88 § 7 I Nr. 2
Bestimmung der Höhe der Invaliditätsleistung im Rahmen einer Unfallversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Private Unfallversicherung: Höhe des Invaliditätsgrades im Falle der vollständigen Versteifung des Handgelenkes bei bleibender Resttauglichkeit einzelner Finger
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 6 (Kurzinformation)
Kein Invaliditätsgrad von 55 % bei Restbeweglichkeit einer am Handgelenk versteiften Hand
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 11.05.2001 - 7 O 184/99
- OLG Frankfurt, 16.10.2002 - 7 U 117/01
- BGH - IV ZR 456/02
- BGH - VI ZR 407/02
Papierfundstellen
- VersR 2003, 495
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 07.11.2001 - 20 U 103/01
Private Unfallversicherung: Zur Frage, wann die Funktionsunfähigkeit einer "Hand …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2002 - 7 U 117/01
Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer müsste bei aufmerksamem Durchlesen der Versicherungsbedingungen und deren verständiger Würdigung zu der Auffassung gelangen, dass bestehende Restfunktionen der Hand es nicht rechtfertigen, bei vollständiger Einsteifung des Handgelenks von deren vollständiger Funktionsunfähigkeit auszugehen (anderer Auffassung OLG Hamm VersR 2002, 747). - BGH, 17.10.1990 - IV ZR 178/89
Anwendung der Gliedertaxe auf eine Hüftkopfnekrose
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2002 - 7 U 117/01
Entgegen der Ansicht des Klägers ergibt sich nichts anderes daraus, dass Ausstrahlungen des Teilgliedverlustes oder der Teilgliedfunktionsunfähigkeit auf das Restglied bei dem für das Teilglied bestimmten Invaliditätsgrad bereits mitberücksichtigt und deshalb nicht anzusetzen sind (vgl. BGH VersR 2001, 360; BGH VersR 1991, 57; BGH VersR 1990, 964). - BGH, 17.01.2001 - IV ZR 32/00
Anwendung der Gliedertaxe
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2002 - 7 U 117/01
Entgegen der Ansicht des Klägers ergibt sich nichts anderes daraus, dass Ausstrahlungen des Teilgliedverlustes oder der Teilgliedfunktionsunfähigkeit auf das Restglied bei dem für das Teilglied bestimmten Invaliditätsgrad bereits mitberücksichtigt und deshalb nicht anzusetzen sind (vgl. BGH VersR 2001, 360; BGH VersR 1991, 57; BGH VersR 1990, 964). - BGH, 16.06.1999 - IV ZR 44/98
Voraussetzungen des Leistungsausschlusses für Luftfahrtunfälle in der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2002 - 7 U 117/01
Das ergibt die Auslegung der angeführten Bestimmung der Gliedertaxe, die der Senat in der Weise vorgenommen hat, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse nach aufmerksamem Lesen der Bedingungen und verständige Würdigung diese verstehen musste (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1473). - OLG Frankfurt, 05.09.2001 - 7 U 180/00
Private Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei teilweisem Verlust der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2002 - 7 U 117/01
Die Revision war nicht zuzulassen, nachdem die in der parallel liegenden Sache 7 U 180/00 die Senatsentscheidung durch Nichtannahme der Revision rechtskräftig ist.
- BGH, 24.05.2006 - IV ZR 203/03
Unklarheit der Gliedertaxe
Gegen die Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm und für die Bewertung der Funktionsunfähigkeit der Hand insgesamt haben sich Knappmann (VersR 2003, 430) und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (VersR 2003, 495) ausgesprochen.
Rechtsprechung
OLG Köln, 14.02.2002 - 7 U 117/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Versicherungsrechtliche Regulierung von Wasserschäden wegen unzureichender Rückstausicherung eines Hauses
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.06.2001 - 5 O 54/01
- OLG Köln, 14.02.2002 - 7 U 117/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.07.1998 - III ZR 263/96
Amtshaftung einer Gemeinde wegen unzureichender Dimensionierung der …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2002 - 7 U 117/01
Was das Eindringen über den Kanal angeht, kommt eine Haftung der Beklagten nicht in Betracht, da der Kläger nicht selbst in geeigneter Weise für eine Rückstausicherung Sorge getragen hat (vgl. dazu BGH NVwZ 1998, 1218, wonach bei unzureichender Rückstausicherung eine Haftung insgesamt entfällt). - BGH, 11.12.1997 - III ZR 52/97
Auslegung einer gemeindlichen Abwasser- und Regenwasserkanalisation
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2002 - 7 U 117/01
Welche Grenzwerte eine Kanalisation verkraften und auf welche Niederschlagsmengen sie ausgelegt sein muss (vgl. dazu BGH NJW 1998, 1307), kann vorliegend ebenfalls dahinstehen, denn jedenfalls muss sie nicht auf solche Niederschlagsmengen ausgerichtet sein, die wie hier nur alle 50 Jahre (vgl. Bl. 28 GA) oder gar seltener als alle 100 Jahre (vgl. Bl. 32 GA) auftreten.