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   OLG Stuttgart, 28.06.2001 - 7 U 14/01   

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https://dejure.org/2001,4206
OLG Stuttgart, 28.06.2001 - 7 U 14/01 (https://dejure.org/2001,4206)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.06.2001 - 7 U 14/01 (https://dejure.org/2001,4206)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 7 U 14/01 (https://dejure.org/2001,4206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Unfallversicherer; Leistungspflicht; Einschränkung; Unfall

  • Judicialis

    AUB (61) § 10 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 61 § 10 Nr. 1; AUB 88 § 8
    Leistungskürzung wegen Mitwirkung der durch ein so genanntes Wirbelgleiten vorgeschädigten Bandscheibe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB (61) § 10 Abs. 1
    Unfallversicherung - Einschränkung der Leistungspflicht - Vorerkrankungen des Versicherten - Bandscheibenvorfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherung: Leistungsbeschränkung bei Einwirkung von Vorerkrankungen auf Unfallfolgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1253
  • VersR 2002, 50
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 137/88

    Einschränkung der Leistungspflicht des Versicherers wegen Krankheiten oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2001 - 7 U 14/01
    Die Gesundheitsbeschädigung ist Bestandteil des Unfallbegriffes und kann daher nicht Unfallfolge sein (siehe hierzu ausführlich Grimm Unfallversicherung 3. Auflage § 8 RZ 5, vgl. auch BGH NJW-RR 1989, 1049 f und BGH NJW-RR 1991, 539, 540 zur Frage der Mitwirkung von Vorerkrankungen beim Unfallereignis selbst).
  • BGH, 19.12.1990 - IV ZR 255/89

    Unfallversicherung - Invaliditätsfeststellung - Beweislast - Leistungsausschlüsse

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2001 - 7 U 14/01
    Die Gesundheitsbeschädigung ist Bestandteil des Unfallbegriffes und kann daher nicht Unfallfolge sein (siehe hierzu ausführlich Grimm Unfallversicherung 3. Auflage § 8 RZ 5, vgl. auch BGH NJW-RR 1989, 1049 f und BGH NJW-RR 1991, 539, 540 zur Frage der Mitwirkung von Vorerkrankungen beim Unfallereignis selbst).
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