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   OLG Brandenburg, 08.12.1999 - 7 U 247/97   

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https://dejure.org/1999,5690
OLG Brandenburg, 08.12.1999 - 7 U 247/97 (https://dejure.org/1999,5690)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.1999 - 7 U 247/97 (https://dejure.org/1999,5690)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 7 U 247/97 (https://dejure.org/1999,5690)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 366
  • NZI 2000, 325
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98

    Ausführung von Überweisungsaufträgen nach Einleitung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.1999 - 7 U 247/97
    Ein Bargeschäft ist im Falle des laufenden Zahlungsverkehrs auf einem debitorisch geführten Girokonto dann und in dem Umfang anzunehmen, in dem Gutschriften in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang gleichzeitig auch Belastungen des Kontos gegenüberstehen (BGH ZIP 1999, 665, 668).

    Wie bereits der BGH ausgeführt hat, kommt es hinsichtlich der Annahme von Bardeckungsgeschäften im Zusammenhang mit Einzahlungen und Abbuchungen von einem Kontokorrentkonto nicht darauf an, ob der Geschäftspartner der Schuldnerin zunächst Sicherung durch Eingänge erhalten hat und sodann die Abbuchungen erfolgt sind oder umgekehrt (BGH ZIP 1999, 665, 668).

  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95

    Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.1999 - 7 U 247/97
    Bei dieser Erklärung handelt es sich - ebenso wie bei der Bestellung eines Pfandrechts an zukünftigen Forderungen (BGH DtZ 1997, 52/53) - trotz des Umstandes, daß die Erklärung selbst bereits bei Abschluß des Girovertrages abgegeben wird, um einen mehraktigen, einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmenden Vorgang, bei dem der Erfolg frühestens mit der auf Grund der Gutschrift des Zahlungseinganges auf dem Kontokorrentkonto erfolgenden Verrechnung im Zeitpunkt des jeweiligen periodischen Rechnungsabschlusses eintritt (so im Ergebnis wohl auch Eckardt ZIP 1995, 1146, 1151).
  • OLG Jena, 14.03.1995 - 5 U 508/94

    Anfechtung der im Rahmen des mit dem Schuldner bestehenden Girovertrags durch die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.1999 - 7 U 247/97
    Soweit demgegenüber in Rechtsprechung und Literatur Anfechtungen von Verrechnungen im Rahmen eines Kontokorrents nach den Regelungen des § 10 GesO generell nicht für möglich gehalten werden (Thüringer OLG WM 1995, 858/859; Smid-Zeuner, Gesamtvollstreckungsordnung, 3. Aufl., § 10, Rn. 39), basiert diese Auffassung darauf, daß § 10 Abs. 1 GesO - im Gegensatz zu den Regelungen der Konkursordnung und der Insolvenzordnung - ausschließlich Rechtshandlungen des Schuldners und nicht auch Rechtshandlungen des Gläubigers für anfechtbar erklärt und insoweit eine korrigierende Auslegung des § 10 GesO (dafür aber: Kilger/Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 10 GesO Anm. 2) auf Grund der Bindung an den Wortlaut des Gesetzes nicht für möglich gehalten wird.
  • BGH, 25.01.2001 - IX ZR 6/00

    Gutschriften auf debitorisch geführtem Konto

    Die dagegen eingelegte Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht durch Teilurteil vom 8. Dezember 1999 (veröffentlicht in NZI 2000, 325 ff m. Anm. Tappmeier EWiR 2000, 493 f) im Umfang von 488.838,92 DM und im übrigen - nach Verzicht des Klägers auf die Durchführung einer Beweisaufnahme - durch Schlußurteil vom 19. April 2000 zurückgewiesen.

    Die Abrechnungsperiode des Kontokorrents ist insofern kein geeigneter Maßstab (a.A. Tappmeier EWiR 2000, 493, 494).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 7 U 247/97   

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https://dejure.org/1999,16143
OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 7 U 247/97 (https://dejure.org/1999,16143)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.01.1999 - 7 U 247/97 (https://dejure.org/1999,16143)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - 7 U 247/97 (https://dejure.org/1999,16143)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17

    Information des ausländischen Zustellungsempfängers mit modernen

    Dazu gehört es auch, dass er im Sinne einer "möglichsten" Beschleunigung wirkt (BGH, NJW 1967, 779, 780; BGHZ 69, 361, 363 = NJW 1978, 215; BGH NJW 1994, 1073, 1074; OLG Frankfurt a. M., NVersZ 2000, 429, 430).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02

    Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland

    Dazu gehört es auch, daß sie im Sinne einer "möglich-sten" Beschleunigung wirken (BGH, Urt. v. 23. Januar 1967, III ZR 3/66, NJW 1967, 779, 780; BGHZ 69, 361, 363; Urt. v. 1. Dezember 1993, XII ZR 177/92, NJW 1994, 1073, 1074; OLG Frankfurt, NVersZ 2000, 429, 430).
  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 115/04

    Leistung um den Umfang von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit; Leistungsfreiheit

    Der von dem 30. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm vertretenen Gegenauffassung (Urt. v. 22.03.2002 - 30 U 183/01, VersR 2003, 346 unter II 2 b bb = NJW-RR 2002, 1508; wohl ähnlich OLG Stuttgart, Urt. v. 11.05.1979 - 2 U 20/79, VersR 1980, 157; vgl. ferner OLG Bamberg, Urt. v. 25.09.1997 - 1 U 202/96, OLGR Bamberg 1997, 269; OLG Frankfurt, Urt. v. 13.01.1999 - 7 U 247/97, NVersZ 2000, 429) vermag sich der erkennende Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/04

    Zustellung als "demnächst" gemäß § 167 ZPO - Versäumung der Nachfragepflicht

    Ebenso wenig ist ein Versäumnis des Prozessbevollmächtigten zu verneinen, weil nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (NVersZ 2000, 429), auf die der Kläger sich beruft, vom Versicherungsnehmer nicht erwartet werden kann, auf eine Beschleunigung innerbehördlicher Arbeitsgänge hinzuwirken.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/05

    Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG bei verspäteter

    Ebenso wenig ist ein Versäumnis des Prozessbevollmächtigten zu verneinen, weil nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (NVersZ 2000, 429), auf die der Kläger sich beruft, vom Versicherungsnehmer nicht erwartet werden kann, auf eine Beschleunigung innerbehördlicher Arbeitsgänge hinzuwirken.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.05.1998 - 7 U 247/97   

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OLG Stuttgart, 28.05.1998 - 7 U 247/97 (https://dejure.org/1998,38840)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.05.1998 - 7 U 247/97 (https://dejure.org/1998,38840)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - 7 U 247/97 (https://dejure.org/1998,38840)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 07.12.2018 - 6 U 78/17

    Krankheitskostenversicherung: Leistungspflicht bei stationärem Klinikaufenthalt

    Wesentlich für eine Entziehungsmaßnahme ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine bestimmte Zielrichtung der Behandlung, nämlich die Ausrichtung auf die Entwöhnung des Patienten von einem Suchtmittel (grundlegend: BGH, Urteil vom 13.01.1988 - IVa ZR 214/86 -, NJW 1988, 1517, LS nach juris; dem folgend: OLG Stuttgart, Urteil vom 28.05.1998 - 7 U 247/97 -, Rz. 3 nach juris; OLG Köln, Urteil vom 16.02.1995 - 5 U 210/94 - OLG Hamm, Urteil vom 7.12.1990 - 20 U 320/89 -, unter 2.b); OLG Oldenburg, Urteil vom 15.1.1997 - 2 U 128/96 -, Rz. nach juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2011 - 9 U 3/10 -, Rz. 34 nach juris; Schubach in Terbille/Höra, Münchner Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, 4. Aufl., § 23 Rn. 300; Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 5. Aufl., § 5 MB/KK Rn. 29; Commer in Van Büren, Handbuch des Versicherungsrechts, 7. Aufl., § 17 Rn. 520, 522).
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