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   OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96   

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https://dejure.org/1996,3832
OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96 (https://dejure.org/1996,3832)
OLG München, Entscheidung vom 04.12.1996 - 7 U 3915/96 (https://dejure.org/1996,3832)
OLG München, Entscheidung vom 04. Dezember 1996 - 7 U 3915/96 (https://dejure.org/1996,3832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b
    Wirksamkeit der Verpflichtung zur Leistung einer Einstandszahlung bei Handelsvertreter - Synallagma von Einstandszahlungen und Neukundenregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abwälzungsvereinbarung, Einstandsvereinbarung, Amortisation, Entgelt für die Übernahme der Vertretungsrechte, Neukundenklausel, ergänzende Vertragsauslegung

Verfahrensgang

  • LG München I - 17 HKO 22362/95
  • OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 986
  • BB 1997, 222
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96
    § 138 BGB hat nicht den Sinn, die von den Vertragsparteien vorgenommene subjektive Bewertung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung über die richterliche Festlegung einer "Preisnorm" zu begrenzen (BGH NJW 81, 1206).
  • BGH, 24.02.1983 - I ZR 14/81

    Zustandekommen eines Vertrages durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96
    Dies schließt es nach Auffassung des Senats aus, hier eine Umgehung des Ausgleichsanspruchs anzunehmen (vgl. insoweit auch BGH NJW 83, 1727).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 201/79

    Kündigung des Vertragsverhältnisses während einer vereinbarten Probezeit -

    Auszug aus OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96
    Die von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen BGH NJW 70, 1596 und BGH NJW 82, 181 betreffen anders gelagerte Fälle; die Entscheidungen sind hier nicht einschlägig.
  • BGH, 20.01.1994 - III ZR 143/92

    Bestand einer zu Zeiten der ehemaligen DDR vereinbarten Schiedsabrede

    Auszug aus OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96
    Es ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Geschäftspartner vereinbart hätten, wenn sie den Fall bedacht hätten, daß die Zeitschrift ... nur wenige Monate nach Vertragsschluß, wegen ihres mangelnden wirtschaftlichen Erfolges eingestellt werden würde (vgl. BGHZ 84, 7; 90, 77; NJW 94, 1008/1011).
  • BGH, 12.10.1990 - V ZR 202/89

    Vereitelung der Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts durch Erweckung eines

    Auszug aus OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96
    c) Der von den Parteien geschlossene Handelsvertretervertrag enthält eine Regelungslücke, d.h. die Parteien haben einen hier letztlich entscheidenden, regelungsbedürftigen Punkt nicht bedacht (vgl. BGH NJW-RR 91, 177).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2012 - 16 U 47/11

    Berücksichtigung von Unternehmervorteilen und Provisionsverlusten bei der

    Letzteres kann unter anderem durch eine besonders lange Vertragsdauer, eine besonders hohe Provision oder die Bestimmung, dass der Altkundenstamm ausgleichsrechtlich als vom Handelsvertreter selbst geworben anerkannt wird, geschehen (Senat Urteil vom 07.07.2000, I - 16 U 186/99; OLG Stuttgart Urteil vom 27.08.1998, 11 U 153/97; OLG München Urteil vom 04.12.1996, 7 U 3915/96).
  • OLG Saarbrücken, 30.08.2013 - 1 U 161/12

    Handelsvertreter: Verknüpfung einer Einstandszahlung für die Übernahme des

    Entscheidend ist vielmehr, wie hoch der Gegenwert der Einstandszahlung ist, ob also der Handelsvertreter einen reellen Gegenwert für die von ihm zu leistende Zahlung erhält (OLG Düsseldorf OLGR 2003, 183; OLG München BB 1997, 222).
  • OLG Hamburg, 12.02.2009 - 6 U 60/08

    Handelsvertreterausgleichsanspruch eines Tankstellenbetreibers: Schätzung des

    Generell sind auch Zahlungen für die Übernahme einer Handelsvertretung durchaus üblich, jedenfalls außerhalb des Tankstellenbereichs (vgl. etwa OLG München NJW-RR 1997, 986).

    Beide Vorteile zusammen stellen aber die Gegenleistung der Beklagten dar (vgl. insoweit auch OLG München NJW-RR 1997, 986, 987), so dass die Berechnungen der Klägerin zum Vorteil der Neukundenklausel allein bei verschiedenen Kündigungszeitpunkten letztlich ohne Aussagekraft sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17

    Abhängige Beschäftigung; Ausgleichsanspruch; Bezirksleiter; Glücksspiel;

    Ein solcher Vorteil kann insbesondere darin liegen, dass der Unternehmer sich verpflichtet, bei der Berechnung eines künftigen Ausgleichsanspruches des Handelsvertreters Altkunden den vom Vertreter geworbenen Neukunden gleichzustellen ("Neukundenregelung") (OLG München, Urteil vom 04. Dezember 1996 - 7 U 3915/96 -, juris).
  • LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15

    Tankstellenvertrag: Stationscomputersysteme und so genannte Cash-Management-Units

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn ein unangemessen hoher Übernahmepreis vereinbart worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.1983 - I ZR 14/81, NJW 1983, 1727, 1728) oder aber eine zureichende Gegenleistung fehlte, die hier indes in der "Neukundenklausel" (§ 3) zu erkennen ist, nach der die ab Beginn des Tankstellenvertrages vorhandenen Kunden als von dem Handelsvertreter selbst geworben behandelt werden (OLG München, Urteil vom 04.12.1996 - 7 U 3915/96, NJW-RR 1997, 986 ff.).
  • LG Hamburg, 28.02.2008 - 413 O 95/07

    Handelsvertreterausgleichsanspruch: Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn ein unangemessen hoher Übernahmepreis vereinbart worden wäre (vgl. BGH NJW 1983, 1727, 1728) oder aber eine zureichende Gegenleistung fehlte, die hier indes in der "Neukundenklausel" (§ 3) zu erkennen ist, nach der die ab Beginn des Tankstellenvertrages vorhandenen Kunden als von dem Handelsvertreter selbst geworben behandelt werden (OLG München NJW-RR 1997, 986 ff.).
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