Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 13.02.2013 - 7 V 235/13 A(E)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3901
FG Düsseldorf, 13.02.2013 - 7 V 235/13 A(E) (https://dejure.org/2013,3901)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.2013 - 7 V 235/13 A(E) (https://dejure.org/2013,3901)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 7 V 235/13 A(E) (https://dejure.org/2013,3901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,3901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Zum Vorliegen und Zuflusszeitpunkt von Kapitaleinkünften aus einer Beteiligung an einer Corporation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zufluss von Kapitaleinkünften aus der stillen Beteiligung an einer nach dem Recht des US-amerikanischen Staates Nevada als Aktiengesellschaft gegründeten Corporation, wenn nur voraussichtliche Rückkaufwerte im Falle einer Kündigung der Beteiligung in Aussicht gestellt ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zufluss von Kapitaleinkünften aus der stillen Beteiligung an einer nach dem Recht des US-amerikanischen Staates Nevada als Aktiengesellschaft gegründeten Corporation, wenn nur voraussichtliche Rückkaufwerte im Falle einer Kündigung der Beteiligung in Aussicht gestellt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2013, 726
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 36/04

    Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2013 - 7 V 235/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteil vom 28.10.2008 VIII R 36/04 BStBl II 2009, 190) setzt die stille Gesellschaft nach HGB den vertraglichen Zusammenschluss zwischen einem Unternehmensträger ("Inhaber eines Handelsgeschäfts") und einem anderen voraus, kraft dessen sich der andere ohne Bildung eines Gesellschaftsvermögens mit einer Einlage an dem Unternehmen beteiligt und eine Gewinnbeteiligung erhält.

    Auch die Hingabe eines (gedeckten) Schecks führt zum Zufluss des entsprechenden Geldbetrages (vgl. z.B. BFH Urteil vom 28.10.2008 VIII R 36/04 BFHE 223, 166, BStBl II 2009, 190 m.w.N.).

    Allerdings muss der Gläubiger in der Lage sein, den Leistungserfolg ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen (BFH Urteil vom 28.10.2008 VIII R 36/04 a.a.O.).

    Von einem Zufluss des aufgrund der Altforderung geschuldeten Betrags i.S. von kann in derartigen Fällen der Schuldumschaffung nach der Rechtsprechung des BFH allerdings nur dann ausgegangen werden, wenn sich die Novation als Folge der Ausübung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Gläubigers (Steuerpflichtigen) über den Gegenstand der Altforderung darstellt, also auf einem freien Entschluss des Gläubigers beruht (vgl. BFH Urteil vom 28.10.2008 VIII R 36/04 a.a.O.).

    Lag sie im alleinigen oder überwiegenden Interesse des Gläubigers, indiziert dies dessen Verfügungsmacht über den Gegenstand der Altforderung (vgl. BFH Urteil vom 28.10.2008 VIII R 36/04 a.a.O. m.w.N.).

    Insoweit wäre auch entscheidungsbedürftig, ob eine derartige Sachverhaltsgestaltung nicht den Fällen, in denen eine Forderung ohne weiteres Zutun des Gläubigers fällig wird (vgl. BFH Urteile vom 10.7.2001 VIII R 35/00 BFHE 196, 112, vom 28.10.2008 VIII R 36/04 BStBl. II 2009.190 und vom 16.3.2010 VIII R 4/07 BFHE 229, 141 jeweils m.w.N.), zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht vergleichbar ist.

  • BFH, 02.05.1984 - VIII R 276/81

    Stille Gesellschaft - Atypische stille Gesellschaft - Sonderbetriebsvermögen -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2013 - 7 V 235/13
    Da die stille Gesellschaft nur als Innengesellschaft existiert und nach außen hin nicht in Erscheinung tritt (vgl. BFH Urteil vom 2. Mai 1984 VIII R 276/81, BFHE 141, 498, BStBl II 1984, 820), muss die Einlage nach § 230 HGB so geleistet werden, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht; die Einlage wird daher kein Gesamthandsvermögen.

    Die Kapitalanlagen bargen damit sowohl erhebliche Gewinnchancen als auch beträchtliche Risiken, die nicht nur in der erwähnten Verlustbeteiligung, sondern auch im Fehlen jeglicher Sicherheiten begründet waren (vgl. BFH Urteil vom 2. Mai 1984 VIII R 276/81 a.a.O.).

    Eine derartige Risikogemeinschaft, vor allem die Vereinbarung der Verlustbeteiligung, bildet ein typisches Merkmal eines Gesellschaftsverhältnisses (BFH Urteil vom 2. Mai 1984 VIII R 276/81 a.a.O.).

    (BFH Urteil vom 2. Mai 1984 VIII R 276/81 a.a.O.).

  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 4/07

    Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2013 - 7 V 235/13
    Insoweit wäre auch entscheidungsbedürftig, ob eine derartige Sachverhaltsgestaltung nicht den Fällen, in denen eine Forderung ohne weiteres Zutun des Gläubigers fällig wird (vgl. BFH Urteile vom 10.7.2001 VIII R 35/00 BFHE 196, 112, vom 28.10.2008 VIII R 36/04 BStBl. II 2009.190 und vom 16.3.2010 VIII R 4/07 BFHE 229, 141 jeweils m.w.N.), zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht vergleichbar ist.
  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 35/00

    Kapitalerträge bei Anlegern der Ambros S.A.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2013 - 7 V 235/13
    Insoweit wäre auch entscheidungsbedürftig, ob eine derartige Sachverhaltsgestaltung nicht den Fällen, in denen eine Forderung ohne weiteres Zutun des Gläubigers fällig wird (vgl. BFH Urteile vom 10.7.2001 VIII R 35/00 BFHE 196, 112, vom 28.10.2008 VIII R 36/04 BStBl. II 2009.190 und vom 16.3.2010 VIII R 4/07 BFHE 229, 141 jeweils m.w.N.), zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht vergleichbar ist.
  • BFH, 11.02.2014 - VIII R 25/12

    Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2013 - 7 V 235/13
    Abschließend dürfte auch zweifelhaft sein, ob bei einem Kapitalanlagebetrug der Schuldner in jedem Falle leistungsfähig und leistungsbereit im Sinne der genannten Rechtsprechung des BFH ist (vgl. FG Saarland 1 K 2327/03 EFG 2012, 1642 nicht rechtskräftig Az. des BFH VIII R 25/12).
  • BFH, 13.03.2012 - I B 111/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2013 - 7 V 235/13
    Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen u.a. dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (vgl. nur BFH Beschlüsse vom 10.2.1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182 und vom 13.3.2012 I B 111/11, BFHE 236, 501, BStBl II 2012, 611).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2013 - 7 V 235/13
    Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen u.a. dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (vgl. nur BFH Beschlüsse vom 10.2.1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182 und vom 13.3.2012 I B 111/11, BFHE 236, 501, BStBl II 2012, 611).
  • FG Saarland, 10.05.2012 - 1 K 2327/03

    Zahlungen und Gutschriften im Falle eines Anlagebetrugs (§§ 8, 11, 20 EStG)

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2013 - 7 V 235/13
    Abschließend dürfte auch zweifelhaft sein, ob bei einem Kapitalanlagebetrug der Schuldner in jedem Falle leistungsfähig und leistungsbereit im Sinne der genannten Rechtsprechung des BFH ist (vgl. FG Saarland 1 K 2327/03 EFG 2012, 1642 nicht rechtskräftig Az. des BFH VIII R 25/12).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2022 - 10 W 47/22

    Weitere Beschwerde gegen die Festsetzung einer Beratungshilfevergütung;

    Die Annahme eines automatisierten Ablaufs wird auch durch die entsprechenden Feststellungen in einer Vielzahl finanzgerichtlicher Verfahren (vgl. z.B. die bereits genannten Entscheidungen des FG Köln vom 19.3.2014 14 K 2824/13; nachgehend BFH-Beschluss vom 5.10.2017 VIII R 13/14, BFH/NV 2018, 27; FG Köln vom 30.1.2018 8 K 284/14; FG Münster vom 5.9.2018 9 K 1906/13 E; FG Köln vom 13.1.2016 14 K 2673/13, nachgehend BFH I R 33/16 sowie FG Köln 13 V 3763/12, juris, aber auch FG Köln, Beschluss vom 26.4.2013 10 V 209/13, Rn. 6 ff, juris, FG Düsseldorf Beschluss vom 13.2.2013 7 V 235/13 A(E), Rn. 3, juris und FG Düsseldorf Urteil vom 5.3.2015 11 K 21/13 E, Rn. 5, juris) und durch die umfangreichen Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 31.7.2014 14 KLs - 130 Js 44/09 - 10/12) bestätigt.
  • FG Düsseldorf, 18.08.2023 - 1 K 1183/19

    Steuerpflicht von Scheinrenditen aus Schneeballsystem: Zuordnung zu den Erträgen

    Ergänzend werde auf die Ausführungen des FG Düsseldorf., Beschluss vom 13.02.2013 - 7 V 235/13 A (E) zu einem vergleichbaren Fall eines Q.-Anlegers Bezug genommen.
  • FG Köln, 06.04.2022 - 4 K 3053/18

    Erzielen von Einkünften aus Kapitalvermögen durch Beteiligungen an einem

    Die Annahme eines automatisierten Ablaufs wird auch durch die entsprechenden Feststellungen in einer Vielzahl finanzgerichtlicher Verfahren (vgl. z.B. die bereits genannten Entscheidungen des FG Köln vom 19.3.2014 14 K 2824/13; nachgehend BFH-Beschluss vom 5.10.2017 VIII R 13/14, BFH/NV 2018, 27; FG Köln vom 30.1.2018 8 K 284/14; FG Münster vom 5.9.2018 9 K 1906/13 E; FG Köln vom 13.1.2016 14 K 2673/13, nachgehend BFH I R 33/16 sowie FG Köln 13 V 3763/12, juris, aber auch FG Köln, Beschluss vom 26.4.2013 10 V 209/13, Rn. 6 ff, juris, FG Düsseldorf Beschluss vom 13.2.2013 7 V 235/13 A(E), Rn. 3, juris und FG Düsseldorf Urteil vom 5.3.2015 11 K 21/13 E, Rn. 5, juris) und durch die umfangreichen Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 31.7.2014 14 KLs - 130 Js 44/09 - 10/12) bestätigt.
  • FG Köln, 10.04.2013 - 10 V 216/13

    Vorläufiger Steuerrechtsschutz für BCI Geschädigte

    Unter Berufung auf diese Rechtsprechung hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall die Aussetzung der Vollziehung gewährt (Beschluss vom 13.2.2013 7 V 235/13 A (E), juris).
  • FG Köln, 26.04.2013 - 10 V 209/13

    Zufluss von Kapitalerträgen, Schneeballsystem

    Unter Berufung auf diese Rechtsprechung hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall die Aussetzung der Vollziehung gewährt (Beschluss vom 13.2.2013 7 V 235/13 A (E), juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht