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   FG München, 06.02.1996 - 7 V 2924/95   

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FG München, 06.02.1996 - 7 V 2924/95 (https://dejure.org/1996,9612)
FG München, Entscheidung vom 06.02.1996 - 7 V 2924/95 (https://dejure.org/1996,9612)
FG München, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 7 V 2924/95 (https://dejure.org/1996,9612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz einer Gemeinde gegen die Herabsetzung von Gewerbesteuermeßbeträgen; Entfaltung von Rechtswirkungen einer einseitigen Erledigungserklärung im finanzgerichtlichen Verfahren; Verwaltung einer Abgabe ganz oder teilweise für andere Abgabenberechtigte durch eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 714
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04

    Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach

    Die Klägerin möchte demnach das rechtliche Umfeld klären, in dem sie ihre Bestattungseinrichtung betreibt; die mittelbaren finanziellen Auswirkungen auf ihre Einnahmesituation verschaffen ihr diese Möglichkeit aber nicht (vgl. auch zur fehlenden Klagebefugnis der Gemeinde bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der Realsteuern BVerwG, Urteil vom 11.6.1975 - VIII C 63.73 -, BVerwGE 48, 331 ; sowie zur Verneinung eines Klagerechts der hebesatzberechtigten Gemeinden nach § 40 Abs. 2 und 3 FGO gegen Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide siehe nur BFH, Urteil vom 30.1.1976 - III R 60/74 -, BFHE 118, 285; FG München, Beschluss vom 6.2.1996 - 7 V 2924/95 -, EFG 1996, 712; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.7.1999 - 3 K 242/95 -, EFG 2000, 89, und Söhn, StuW 1993, 354 ).
  • FG Köln, 14.01.2016 - 13 K 1398/13

    Ausschluss einer Gemeinde von der Erhebung einer Klage gegen

    Dementsprechend hat neben dem BFH auch die Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. z.B. FG Berlin, Beschluss vom 22. Dezember 2000 6 B 6433/00, juris; FG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2000 6 B 6488/99, EFG 2000, 634; FG München, Beschluss vom 6. Februar 1996 7 V 2924/95, EFG 1996, 714; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 1999 3 K 242/95, EFG 2000, 89; FG München, Urteil vom 20. September 1999 7 K 2012/97, EFG 2000, 28) § 40 Abs. 3 FGO durchgängig als eine abschließende Spezialregelung verstanden.
  • BFH, 04.10.1996 - I B 54/96

    Kein Rechtsschutzinteresse der hebeberechtigten Gemeinde für Antrag auf

    Das FG lehnte dies ab (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 714).
  • FG Berlin, 21.02.2000 - 6 B 6488/99

    Zur Klagebefugnis der zerlegungsberechtigten Gemeinde

    Nur für den in § 40 Abs. 3 FGO normierten Ausnahmefall der Interessenkollision ist ein Klagerecht der Gemeinden gegeben; jede Ausweitung des Klagerechts der Gemeinden auf ähnliche Sachverhalte durch entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 3 FGO hat die Finanzrechtsprechung stets abgelehnt (BFH a. a. O.; FG München, Beschluß vom 6. Februar 1996, 7 V 2924/95, EFG 1996, S. 714; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 1999, 3 K 242/95, EFG 2000, S. 89; FG München, Urteil vom 20. September 1999, 7 K 2012/97, EFG 2000, S. 28).
  • FG Baden-Württemberg, 15.07.1999 - 3 K 242/95

    Ausschlussfrist zur Benennung des Gegenstandes des Klagebegehrens; Angabe der

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