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   FG München, 05.10.2000 - 7 V 3797/00   

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https://dejure.org/2000,10417
FG München, 05.10.2000 - 7 V 3797/00 (https://dejure.org/2000,10417)
FG München, Entscheidung vom 05.10.2000 - 7 V 3797/00 (https://dejure.org/2000,10417)
FG München, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - 7 V 3797/00 (https://dejure.org/2000,10417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formwechselnde Umwandlung einer KG in eine GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formwechselnde Umwandlung einer KG in eine GmbH (Buchwertansatz?)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Formwechselnde Umwandlung einer KG in eine GmbH (Buchwertansatz?)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 32
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 05.10.2000 - 7 V 3797/00
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298).
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 05.10.2000 - 7 V 3797/00
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298).
  • BFH, 29.10.1987 - VIII R 413/83

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung -

    Auszug aus FG München, 05.10.2000 - 7 V 3797/00
    Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheides, der mit Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid begründet wird, ist unzulässig (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 VIII R 413/83, BStBl II 1988, 240).
  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 23/01

    Wechsel der Unternehmensform - Kapitalgesellschaft - Personengesellschaft -

    Hintergrund dieser Gesetzestechnik ist die Erwägung, dass die handelsrechtliche Vorstellung einer die Identität des Rechtsträgers wahrenden (formwechselnden) Umwandlung der Systematik des Körperschaftsteuer- und Einkommensteuergesetzes widerstreitet, nach der die Körperschaft als selbständiges Steuersubjekt mit ihrem Einkommen der Körperschaftsteuer unterliegt, die Gesellschafter der Personengesellschaft hingegen mit ihrem Gewinnanteil der Einkommensteuer unterworfen sind (vgl. hierzu --sowie zu den nämlichen Erwägungen im Rahmen von § 25 UmwStG 1995-- Gesetzesbegründung BTDrucks 12/6885, S. 15, 26; Beschluss des FG München vom 5. Oktober 2000 7 V 3797/00, EFG 2001, 32).
  • FG München, 08.11.2006 - 9 K 4233/02

    Keine Rückfallklausel bei Nichtausübung des ausschließlichen Besteuerungsrechts

    Auf den Beschluss des Finanzgerichts (FG) München vom 05. Oktober 2000, 7 V 3797/00, EFG 2001, 32 werde hingewiesen.

    Die Kapitalgesellschaft ist dagegen ein selbständiges Steuersubjekt, so dass steuerrechtlich ein Betriebsvermögenswechsel stattfindet (FG München in EFG 2001, 32 sowie Urteil vom 23. März 2004 7 K 4036/01, EFG 2004, 1334; BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 I R 38/04, BStBl II 2006, 568).

  • FG München, 23.03.2004 - 7 K 4036/01

    Teilwertansatz bei formwechselnder Umwandlung nach § 25 UmwStG ; Abzug der der

    Auf den Beschluss wird ergänzend Bezug genommen (s. auch EFG 2001, 32).

    Diese Auslegung steht in Widerspruch zur Begründung des Regierungsentwurfs zu § 25 UmwStG , der davon ausgeht, dass beim Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft im Ergebnis steuerlich die Übertragung des Betriebsvermögens zum Buchwert, Zwischenwert oder Teilwert möglich sein solle (vgl. Fischer/Olkus, DB 1998, 2191 m.w.N. und Neu, EFG 2001, 32, Anm.).

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