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   FG Baden-Württemberg, 20.03.2008 - 7 V 533/07   

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https://dejure.org/2008,16081
FG Baden-Württemberg, 20.03.2008 - 7 V 533/07 (https://dejure.org/2008,16081)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2008 - 7 V 533/07 (https://dejure.org/2008,16081)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2008 - 7 V 533/07 (https://dejure.org/2008,16081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Ausführung der Schenkung eines Betriebsgrundstück zivilrechtlich getrennt von der schenkweisen Übereignung des Gewerbebetriebes

  • Judicialis

    ErbStG § 13a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkungsteuer; Betriebsgrundstück als begünstigtes Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schenkungsteuer - Betriebsgrundstück als begünstigtes Betriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Begünstigung gem. § 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG); Rechtliche Qualifizierung der unentgeltlichen Übertragung des Betriebsgrundstücks als gesonderte Zuwendung eines einzelnen Wirtschaftsguts

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 506
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.07.2002 - II R 33/01

    Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.03.2008 - 7 V 533/07
    Eine Grundstücksschenkung ist nach der Rechtsprechung des BFH dann ausgeführt, wenn die Vertragsparteien die für die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch erforderlichen Erklärungen (Auflassung gem. § 925 des Bürgerlichen Gesetzbuches und Eintragungsbewilligung) in gehöriger Form abgegeben haben (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 2002 II R 33/01, BStBl II 2002, 781, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2006 - II R 74/04

    Anwendbarkeit des Freibetrages und des verminderten Wertansatzes nach § 13a

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.03.2008 - 7 V 533/07
    Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 a ErbStG liegen daher nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2006 II R 74/04, BFH/NV 2006, 1663, m.w.N.).
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