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   FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12   

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FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12 (https://dejure.org/2013,9203)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2013 - 7 V 7361/12 (https://dejure.org/2013,9203)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2013 - 7 V 7361/12 (https://dejure.org/2013,9203)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 132 Abs 1 Buchst j EGRL 112/2006, § 4 Nr 21 UStG 2005, UStG VZ 2012, § 69 FGO
    Aussetzung der Vollziehung: Selbständige Musiklehrerin als Privatlehrerin i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystemRL

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 132 Abs 1j EGRL 112/2006, § 4 Nr 21 UStG
    Selbständige Musiklehrerin als Privatlehrerin i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystemRL

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerpflicht der Durchführung einer ersten melodischen Ausbildungen für kleine Kinder und Musikunterricht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreiheit der Umsätze einer selbstständigen Musiklehrerin nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSyst-Richtlinie 2006/112/EG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreiheit der Umsätze einer selbstständigen Musiklehrerin nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSyst-Richtlinie 2006/112/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1074
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-473/08

    Eulitz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12
    Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystemRL beschränkt sich nicht auf Unterricht, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern schließt andere Tätigkeiten ein, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studierenden zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (Gerichtshof der Europäischen Union, Urteile vom 14.06.2007 C-445/05 - Haderer, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2007, 592, Rz 26; vom 28.01.2010 C-473/08 - Eulitz GbR, UR 2010, 174, Rz 30).

    Schließlich stand die Antragstellerin nach summarischer Prüfung auch - wie erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 28.01.2010 C-473/08 - Eulitz GbR, UR 2010, 174, Rz 48 ff.) - in unmittelbaren Rechtsbeziehungen zu den von ihr unterrichteten Schülern.

  • BFH, 07.09.2011 - I B 157/10

    Steuerabzug bei einem in der Schweiz ansässigen Vergütungsgläubiger - Haftung des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12
    Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen bereits dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10.02.1967 III B 9/66, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 87, 447, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1967, 182; Beschluss vom 07.09.2011 I B 157/10, BFHE 235, 215, BStBl II 2012, 590).

    Zur Gewährung der Aussetzung der Vollziehung ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (BFH, Beschluss vom 07.09.2011 I B 157/10, BFHE 235, 215, BStBl II 2012, 590).

  • EuGH, 14.06.2007 - C-445/05

    Haderer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12
    Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystemRL beschränkt sich nicht auf Unterricht, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern schließt andere Tätigkeiten ein, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studierenden zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (Gerichtshof der Europäischen Union, Urteile vom 14.06.2007 C-445/05 - Haderer, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2007, 592, Rz 26; vom 28.01.2010 C-473/08 - Eulitz GbR, UR 2010, 174, Rz 30).
  • BFH, 24.01.2008 - V R 3/05

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen von Ballettschulen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12
    Es kommt nicht darauf an, ob Schüler der Antragstellerin die letztgenannten Ziele tatsächlich verfolgen (BFH, Urteil vom 24.01.2008 V R 3/05, BFHE 221, 302, BStBl II 2012, 267).
  • BFH, 20.08.2009 - V R 25/08

    Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. bb

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12
    Dem entsprechend hat auch der BFH Musikschulunterricht als Schulunterricht angesehen (BFH, Urteil vom 20.08.2009 V R 25/08, BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15).
  • BFH, 10.01.2008 - V R 52/06

    Umsatzsteuerfreiheit für Kurse über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" möglich

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12
    Dazu ist es nicht erforderlich, dass der Unterricht in einen organisatorischen Rahmen eingebunden ist, der letztlich zu einem Ausbildungsabschluss führt (vgl. BFH, Urteil vom 10.01.2008 V R 52/06, BFHE 221, 295, UR 2008, 276).
  • FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10

    Bindung an eine bestandskräftige Bescheinigung der Landesbehörde nach § 4 Nr. 21

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12
    Das Gericht verweist insoweit auf die Urteile des Finanzgerichts -FG- Hamburg vom 16.06.2011 6 K 165/10 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2012, 560) und des Niedersächsischen FG vom 19.12.2011 5 K 370/11 (EFG 2012, 882), denen es folgt.
  • BFH, 26.08.2004 - V B 243/03

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12
    Wie im Hauptsacheverfahren gelten auch im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO grundsätzlich die Regeln über die objektive Feststellungslast mit der Folge, dass die Beteiligten entscheidungserhebliche Einwendungen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten darlegen und ggf. glaubhaft machen müssen (BFH, Beschluss vom 26.08.2004 V B 243/03, BFH/NV 2005, 255).
  • BFH, 22.03.2005 - II B 14/04

    Oddset-Wetten; Lotteriesteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. BFH, Beschluss vom 22.03.2005 II B 14/04, BFH/NV 2005, 1379 m.w.N.).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12
    Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen bereits dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10.02.1967 III B 9/66, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 87, 447, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1967, 182; Beschluss vom 07.09.2011 I B 157/10, BFHE 235, 215, BStBl II 2012, 590).
  • FG Niedersachsen, 19.12.2011 - 5 K 370/11

    Recht eines privaten Lehrers auf unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht i.S.d.

  • FG Schleswig-Holstein, 15.06.2015 - 4 K 19/15

    Steuerfreiheit von Englischunterricht einer Privatlehrerin

    Bei dem von der Klägerin erteilten Englischunterricht handelt es sich um ein "klassisches" Schulfach (vgl. zum Musikunterricht FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2013 7 V 7361/12, EFG 2013, 1074).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin das Lernstudio als Franchisenehmerin betrieben hat (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 19. Dezember 2011 5 K 370/11, EFG 2012, 882; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2013 7 V 7361/12, EFG 2013, 1074).

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14

    Leistungen der freien Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag

    Dazu ist es nicht erforderlich, dass der Unterricht in einen organisatorischen Rahmen eingebunden ist, der letztlich zu einem Ausbildungsabschluss führt (FG Berlin-Brandenburg, rechtskräftiger Beschluss vom 26. März 2013 - 7 V 7361/12 - EFG 2013, 1074, 1075, DStRE 2013, 1186).

    Daran hat der Franchisegeber ein ausgeprägtes Interesse, weil auf diese Weise das Akquisitions- und Beitreibungsrisiko beim Franchisenehmer liegt (vergleiche [vgl.] hierzu: FG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 26. März 2013 - 7 V 7361/12 - aaO. S. 1075/1076).

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