Rechtsprechung
   FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13648
FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06 (https://dejure.org/2006,13648)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.05.2006 - 7 V 87/06 (https://dejure.org/2006,13648)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 7 V 87/06 (https://dejure.org/2006,13648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbSpVStG § 1 § 2 Nr. 1 § 4 Abs. 1 § 4 Abs. 2
    AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes (HmbSpVStG); Durchführbarkeit der Besteuerung von Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit oder Warengewinnmöglichkeit anknüpfend an den Spieleinsatz; Zulässige Besteuerungsgrundlagen für eine örtliche ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06
    Ob eine als Vergnügungsteuer erhobene Abgabe örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer und demzufolge von dieser Gesetzgebungsbefugnis gedeckt ist, bestimmt sich grundsätzlich nach ihrem Steuertatbestand, wobei für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz nach dem Grundgesetz maßgebend auf die Sicht des traditionellen deutschen Steuerrechts abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.4.2005 - 10 C 5.04, BFH/NV 2005, 413 , m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht weist in seiner Entscheidung vom 13.4.2005 ( 10 C 5.04, a.a.O., 416) zu Recht darauf hin, dass über den Kasseninhalt letztlich nicht der Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers unmittelbar erfasst wird, sondern lediglich proportional abgebildet wird und damit der Kasseninhalt nicht der optimale, jedenfalls nicht die allein mögliche Besteuerungsgrundlage ist.

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06
    An dem Institut der kalkulatorischen Überwälzbarkeit wird in der Rechtsprechung auch weiterhin festgehalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.05.2001 - 1 BvR 624/00, NVwZ 2001, 1264 zur Spielgerätesteuer; Beschluss vom 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274 ff. zur Strom- und Mineralölsteuer).

    Es ist zwar zutreffend, dass das BVerfG in seinem obiter dictum in der Entscheidung vom 3.5.2001 ( 1 BvR 624/00) davon ausgegangen ist, dass der Vergnügungsaufwand sich in dem mit dem jeweiligen Gerät konkret erzielten Umsatz widerspiegle.

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06
    Dies entspricht dem herkömmlichen Bild der Vergnügungsteuer und beruht auf dem von der Rechtsprechung entwickelten Ansatz, dass die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung auf den Benutzer in dem Sinne besteht, dass der Steuerpflichtige den von ihm gezahlten Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen - Umsatzsteigerungen und Senkung sonstiger Kosten - treffen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1.04.1971 - 1 BvL 22/67, BVerfGE 31 S. 8, 20; BFH, Urteil vom 26.06.1996 - II R 47/95, BStBl. II 1996, 538, 540).

    Dem Gesetzgeber ist bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs regelmäßig ein weiter Gestaltungsspielraum zuzugestehen (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, BVerfGE 14, 76 ,93; Urteil vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67, BVerfGE 31, 8, 19, 25 f.).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06
    An dem Institut der kalkulatorischen Überwälzbarkeit wird in der Rechtsprechung auch weiterhin festgehalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.05.2001 - 1 BvR 624/00, NVwZ 2001, 1264 zur Spielgerätesteuer; Beschluss vom 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274 ff. zur Strom- und Mineralölsteuer).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06
    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.5.1988 - 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 226, m.w.N.; Beschluss vom 19.3.2003 - 2 BvL 9, 10, 11, 12/98, BVerfGE 108, 1 ,20, m.w.N.).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06
    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.5.1988 - 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 226, m.w.N.; Beschluss vom 19.3.2003 - 2 BvL 9, 10, 11, 12/98, BVerfGE 108, 1 ,20, m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06
    Und auch das BVerwG hat in seinem Urteil vom 22.12.1999 ( 11 CN 1.99, DVBL 2000, 910) das Einspielergebnis als Anknüpfungspunkt für eine Spielautomatensteuer erwähnt.
  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06
    Auch hat die an sich im Hinblick auf die Vermeidung von Steuerausfällen gebotene Anordnung einer Sicherheitsleistung zu unterbleiben, wenn bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (st. Rspr., vgl. BFH, Beschluss vom 13.01.1991 - VIII B 14/97, BFH/NV 1992 S. 688; Beschluss vom 29.11.1995 - X B 328/94, BStBl II 1996 S. 322 ; Beschluss vom 31.1.1997 - X S 11/96, BFH/NV 1997 S. 512 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06
    Dem Gesetzgeber ist bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs regelmäßig ein weiter Gestaltungsspielraum zuzugestehen (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, BVerfGE 14, 76 ,93; Urteil vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67, BVerfGE 31, 8, 19, 25 f.).
  • BFH, 03.02.1993 - I B 90/92

    Zum Gestaltungsmißbrauch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen durch deren nicht

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06
    Solche sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen und/oder Unklarheiten in der Beurteilung einer Tatfrage bewirken (BFH, Beschluss vom 03.02.1993 - I B 90/92, BStBl II 1993, 426).
  • BFH, 26.06.1996 - II R 47/95

    Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz von 1988 (1992) ist verfassungsgemäß

  • BFH, 18.08.2005 - V R 42/02

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben

  • FG Hamburg, 26.04.2005 - VII 293/99

    Spielgerätesteuer: Vorlagebeschluss an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der

  • BFH, 31.01.1997 - X S 11/96

    Voraussetzung der Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids

  • BFH, 13.08.1991 - VIII B 14/87

    Anordnung einer Sicherheitsleistung aus öffentlichem Interesse

  • BFH, 07.12.2011 - II R 51/10

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - erfolgloser

    a) Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber auf die vom FG Hamburg im Beschluss vom 9. Mai 2006  7 V 87/06 sowie von Spielgerätebetreibern geäußerten Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Durchführbarkeit des HmbSpVStG reagiert.
  • BFH, 27.11.2009 - II B 75/09

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Zulässigkeit

    Mit diesen Regelungen hat der Gesetzgeber auf die vom FG Hamburg im Beschluss vom 9. Mai 2006 7 V 87/06 geäußerten Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Durchführbarkeit des HmbSpVStG reagiert (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 987).
  • BFH, 27.11.2009 - II B 102/09

    Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit, Vereinbarkeit mit

    Mit diesen Regelungen hat der Gesetzgeber auf die vom FG Hamburg im Beschluss vom 9. Mai 2006 7 V 87/06 geäußerten Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Durchführbarkeit des HmbSpVStG reagiert (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 987).
  • VG Gelsenkirchen, 14.08.2008 - 2 K 4049/07

    Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Vergnügungssteuer, Spieleraufwand,

    Sofern die im Geldbilanzteil ausgedruckte Spielezahl in einigen Geräte systembedingt unrichtig sein sollte, vgl. insoweit auch die Ausführungen in FG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 7 V 87/06 -, Juris-Dokument.

    vgl. Auskunft der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 30. Januar2007; siehe insoweit auch die Ausführungen in FG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 7 V 87/06 -, Juris-Dokument.

  • VG Gelsenkirchen, 14.08.2008 - 2 K 4123/07

    Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Vergnügungssteuer, Spieleraufwand,

    Sofern die im Geldbilanzteil ausgedruckte Spielezahl in einigen Geräte systembedingt unrichtig sein sollte, vgl. insoweit auch die Ausführungen in FG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 7 V 87/06 -, Juris-Dokument.

    vgl. Auskunft der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 30. Januar 2007; siehe insoweit auch die Ausführungen in FG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 7 V 87/06 -, Juris-Dokument.

  • VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06

    Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer

    An diesen Spieleinsatz oder dieses Entgelt anzuknüpfen ist deswegen geboten, weil der entsprechende Betrag aufgewendet wird, um das Spielgerät in Gang zu setzen, in Betrieb zu halten und so dem Vergnügen des Spielers dient (vgl. FG Hamburg, B. v. 09.05.2006 - 7 V 36/06 -, EFG 2006, 1384, 1386 r. Sp.; B. v. 09.05.2006 - 7 V 87/06 -, juris, Rdnr. 16).
  • VG Gießen, 08.08.2007 - 8 E 1937/06

    Aufstellen von Spielapparaten; Heranziehung zur Vergnügungssteuer;

    Für die kalkulatorische Abwälzbarkeit genügt es, dass der Steuerschuldner nach Einstellung der Steuer in seine Selbstkosten durch geeignete Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens aufrechtzuerhalten vermag (vgl. z. B. BVerwG, NVwZ 2005, 1322, 1324 r.Sp.; BFH, DStRE 2006, 1143, 1145 r.Sp. ; FG Hamburg, B. v. 09.05.2006 - 7 V 87/06 -, juris, Rdnr. 13; OVG Nds., NVwZ-RR 2007, 551, 552 r. Sp.; OVG NW, KStZ, 2007, 94, 96).
  • FG Hamburg, 06.05.2009 - 2 V 20/09

    Spielvergnügungssteuer/Prozessrecht: Aussetzung der Vollziehung

    Dies habe das Finanzgericht Hamburg auch in einem Beschluss vom 9.5.2006 (7 V 87/06) festgestellt.
  • FG Hamburg, 07.08.2007 - 7 V 78/07

    Umsatzsteuer: Gemeinschaftsrechtliche Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen

    Auch hat die an sich im Hinblick auf die Vermeidung von Steuerausfällen gebotene Anordnung einer Sicherheitsleistung zu unterbleiben, wenn bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (FG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2006, 7 V 87/06, JURIS m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht