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   OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 7 W 75/10   

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https://dejure.org/2010,82808
OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 7 W 75/10 (https://dejure.org/2010,82808)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.12.2010 - 7 W 75/10 (https://dejure.org/2010,82808)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 7 W 75/10 (https://dejure.org/2010,82808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gebührenstreitwert: Anspruch auf Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts neben dem Streitwert

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 06.05.2008 - 1 W 14/08

    Streitwertbemessung: Gegenstandswert für einen kumulativen Antrag auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 7 W 75/10
    Denn das Interesse an der Feststellung des Fortbestandes bzw. an dessen Aufhebung ist, da daneben konkrete Leistungsansprüche geltend gemacht und geregelt werden, nur von künftigen Interessen bestimmt (OLG Bamberg VersR 2009, 701).
  • OLG Bremen, 01.03.2021 - 3 U 19/20

    Zivilprozessrecht

    In diesen Konstellationen geht die Rechtsprechung grundsätzlich (sofern wegen der kurzen Restlaufzeit kein Fall des § 9 Satz 2 ZPO gegeben ist; vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 19. April 2017 - 20 U 117/16 -, juris) von einem Vergleichsmehrwert i.H.v. 20 % der dreieinhalbfachen Jahresleistung der Berufsunfähigkeitsversicherung aus (vergleiche etwa OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 20 W 6/19; OLG Köln, Beschluss vom 29. April 2015 - 20 W 75/14; KG Berlin, Beschluss vom 17. September 2014 - 6 W 127/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. August 2014 - 8 W 1409/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. März 2015 - 12 W 7/15; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07. Dezember 2010 - 7 W 75/10 -, allesamt juris).

    Entsprechend kommt es bei einem Abfindungsvergleich, wie dem vorliegenden, grundsätzlich nicht auf den Abfindungsbetrag als solchen, sondern vielmehr auf den Wert der abgefundenen Ansprüche an (zum Ganzen: OLG Hamm, Beschluss vom 27.04.2012 - I-20 W 13/12, 20 W 13/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2010 - 7 W 75/10; KG, Beschluss vom 17.09.2014 - 6 W 127/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 9 W 33/14 -, allesamt juris).

  • OLG Nürnberg, 13.08.2014 - 8 W 1409/14

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Streitwertbemessung

    Der Versicherungsnehmer verzichtet auf weitere Ansprüche auch aus künftigen Versicherungsfällen (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 6.5.2011 12 W 29/11; OLG Stuttgart Beschluss vom 7.12.2010 7 W 75/10; OLG Hamm Beschluss vom 15.2.2012 I-20 U 165/11- alle Entscheidungen unveröffentlicht).
  • OLG Nürnberg, 22.03.2012 - 8 W 390/12

    Streitwertbemessung: Überschießender Wert eines Vergleichs mit einer Abgeltung

    Der Versicherungsnehmer verzichtet auf weitere Ansprüche auch aus künftigen Versicherungsfällen (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 6.5.2011 12 W 29/11; OLG Stuttgart Beschluss vom 7.12.2010 7 W 75/10; OLG Hamm Beschluss vom 15.2.2012 I-20 U 165/11- alle Entscheidungen unveröffentlicht).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
    Die Einigung über die einvernehmliche Aufhebung des Versicherungsverhältnisses hat im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Einstandspflicht der Beklagten für zukünftige Versicherungsfälle auch einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert (vgl. - im Ergebnis ebenso - Senat VersR 2006, 416 [juris] und OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2010 - Aktenzeichen: 7 W 75/10).
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