Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.07.2011 - 7 WF 646/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16038
OLG Koblenz, 05.07.2011 - 7 WF 646/11 (https://dejure.org/2011,16038)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.07.2011 - 7 WF 646/11 (https://dejure.org/2011,16038)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 7 WF 646/11 (https://dejure.org/2011,16038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Verfahrenswert des Versorgungsausgleichsverfahrens: Berücksichtigung von nicht einzubeziehenden Anwartschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen zur Berücksichtigung eines Anrechts bei der Bestimmung des Verfahrenswertes für den Versorgungsausgleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamGKG § 50
    Bestimmung des Verfahrenswerts für den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich: Streitwert erhöht sich nicht bei "absurden" Ausgleichsforderungen.

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich: Welche Ansprüche erhöhen den Verfahrenswert - und damit die Kosten?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 14.06.2011 - 10 UF 249/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von Ost- und Westanwartschaften;

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2011 - 7 WF 646/11
    Scheidet eine Einbeziehung des "Anrechts" von vornherein aus, etwa weil Anrechte der betreffenden Art nicht dem Versorgungsausgleich unterliegen oder Anrechte nicht während der Ehezeit erworben worden sind, sind diese für die Bestimmung des Verfahrenswertes nicht erheblich (im Ergebnis ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.06.2011, 10 UF 249/10 rech. in juris; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 227, das jedoch auf Billigkeitserwägungen nach § 50 Abs. 3 FamGKG abstellt).
  • OLG Stuttgart, 13.09.2010 - 16 WF 205/10

    Bestimmung des Verfahrenswerts für eine Folgesache Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2011 - 7 WF 646/11
    Scheidet eine Einbeziehung des "Anrechts" von vornherein aus, etwa weil Anrechte der betreffenden Art nicht dem Versorgungsausgleich unterliegen oder Anrechte nicht während der Ehezeit erworben worden sind, sind diese für die Bestimmung des Verfahrenswertes nicht erheblich (im Ergebnis ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.06.2011, 10 UF 249/10 rech. in juris; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 227, das jedoch auf Billigkeitserwägungen nach § 50 Abs. 3 FamGKG abstellt).
  • OLG Koblenz, 02.04.2014 - 13 UF 737/13

    Scheidungsverbundverfahren: Abtrennung wegen einer zu einer unzumutbaren Härte

    Da sich häufig erst nach Einholung der Auskunft bei dem jeweiligen Versorgungsträger herausstellt, ob ein Anrecht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen ist oder nicht, sind für die Wertberechnung hingegen auch solche Anrechte zu berücksichtigen, die nach Einholung der Auskunft grundsätzlich überhaupt für den Versorgungsausgleich in Betracht kommen, unabhängig davon, ob im Folgenden ein Ausgleich stattfindet oder nicht (vgl. OLG Koblenz Beschluss vom 24.07.2013 - 7 WF 670/13 - nicht veröffentlicht und OLG Koblenz AGS 2011, 456 sowie OLG Brandenburg Beschluss vom 14.06.2011 - 10 UF 249/10 - juris und OLG Hamburg, MDR 2012, 1229).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2013 - 5 WF 66/13

    Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehe- und Versorgungsausgleichssachen bei

    Daran fehlt es jedenfalls, wenn die eingeholte Auskunft eindeutig - das heißt ohne Notwendigkeit eingehender Prüfung - ergibt, dass es sich überhaupt nicht um ein Anrecht handelt, das nach seiner Art im Versorgungsausgleich ausgeglichen werden könnte, oder während der Ehezeit keine Anrechte erworben worden sind (ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 05.07.2011 - 7 WF 646/11 - Juris Rn. 12; im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 9 ff.).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2017 - 5 WF 45/17

    Bemessung Verfahrenswert nach § 50 FamGKG

    Nach der überwiegend vertretenen Ansicht sind Anrechte, bei denen die vom Familiengericht eingeholte Auskunft des Versorgungsträgers ergibt, dass überhaupt kein dem Versorgungsausgleich unterliegendes Anrecht besteht oder ein Anrecht jedenfalls nicht innerhalb der Ehezeit erworben wurde, bei § 50 Abs. 1 FamGKG nicht miteinzubeziehen, weil eine Berücksichtigung eines Anrechts bei der Wertbestimmung voraussetzt, dass die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich zumindest in Betracht kommt und eine Entscheidung hierüber ergeht (OLG Bamberg FamRZ 2016, 657 = BeckRS 2015, 19409; OLG Karlsruhe NJW-RR 2014, 68 [OLG Karlsruhe 16.09.2013 - 5 WF 66/13] ; OLG Celle NJW-Spezial 2012, 59; OLG Hamburg BeckRS 2012, 19973 = FuR 2013, 173; OLG Koblenz AGS 2011, 456; OLG Stuttgart NJW 2010, 2221; BeckOK-Streitwert/Dürbeck, 18. Ed 2017, "Versorgungsausgleichssachen" Rn. 10).
  • OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 6 WF 33/12

    Verfahrenswertbestimmung für ein Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung

    Dabei kann dahinstehen, ob dies schon daraus folgt, dass § 50 FamGKG einschränkend dahin auszulegen ist, dass ein Anrecht bei der Bestimmung des Verfahrenswertes nur dann zu berücksichtigen ist, wenn es dem Grunde nach überhaupt für den in Rede stehenden Versorgungsausgleich in Betracht kommt (OLG Koblenz, AGS 2011, 456).
  • OLG Hamburg, 13.09.2012 - 7 WF 91/12

    Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen: Nichtberücksichtigung von

    Keiner Erörterung bedarf daher die Frage, ob der in der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte vertretenen Auffassung zu folgen ist, wonach (etwa im Wege einer teleologischen Reduktion des Gesetzeswortlautes) Anrechte, deren Einbeziehung in der Versorgungsausgleich von vornherein deswegen nicht in Betracht kommt, weil während der Ehezeit keine Anwartschaften erworben worden sind, ohnehin schon nach § 50 Abs. 1 FamGKG bei der Wertbemessung nicht zu berücksichtigen sein sollen (so z.B. OLG Koblenz, Beschluss v. 5.7. 2011, Az. 7 WF 646/11; OLG Naumburg, Beschluss v. 20.9. 2011, 8 WF 229/11).
  • OLG Naumburg, 20.09.2011 - 8 WF 229/11

    Bestimmung des Verfahrenswerts in Versorgungsausgleichsverfahren

    Scheidet hingegen die Einbeziehung eines Anrechts etwa deshalb aus, weil Anrechte der betreffenden Art nicht dem Versorgungsausgleich unterliegen, bleiben diese für die Bestimmung des Verfahrenswertes außer Ansatz (vgl. zum Ganzen OLG Koblenz, Beschl. v. 05.07.2011 - 7 WF 646/11 - zitiert nach "juris").
  • OLG München, 25.04.2012 - 30 WF 562/12

    Versorgungsausgleichssache: Bestimmung und Herabsetzung des Verfahrenswertes

    Dies folgt sowohl aus der Entstehungsgeschichte der Norm (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags; BTDrs 16/11903 S. 61) als auch dem eindeutigen Wortlaut ("jedes") des Gesetzes (Thiel in Schneider/Wolf/Volpert, FamGKG, § 50 Rdnr. 10; Meyer GKG/FamGKG, 13. Auflage, § 50 Rdnr. 4; Klüsener in Prütting/Helms, FamFG, § 50 FamGKG Rdnr. 6; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 227; NJW 2011, 540; OLG Nürnberg FamFR 2012, 68; OLG Koblenz AGS 2011, 456; OLG Bamberg FamRZ 2011, 1232).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht