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VGH Bayern, 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausschluß von Schulveranstaltungen - Ausschluß von Studienfahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 378
- DVBl 1999, 561 (Ls.)
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403
Schulrecht: Ausschluß aus der Schule nach Weitergabe von Betäubungsmitteln an …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535
Bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen kommt der Schule ein pädagogischer Ermessensspielraum zu, bei dessen Ausfüllung insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist (st. Rspr. vgl. zuletzt BayVGH BayVBl 1998, 54). - VGH Bayern, 02.09.1993 - 7 CS 93.1736
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535
Künftige Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1994 (GVBl S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 1997 (GVBl S. 352), wären wie die angefochtene Maßnahme keine Strafen, sondern Erziehungsmaßnahmen (vgl. BayVGH BayVBl 1994, 346; v. 26.9. 1996 7 CS 96.3157). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.1996 - 2 M 94/96
Klassenfahrt; Klassenfahrtausschluß; Verwaltungsakt; Pädagogische Maßnahmen; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535
Der Ausschluß von einer Studienfahrt ist ein Verwaltungsakt, da dadurch in Rechte des Schülers zumindest in das Recht auf Gleichbehandlung mit den Mitschülern eingegriffen wird (vgl. OVG Greifswald NJW 1997, 1721; zur Versetzung in eine Parallelklasse BayVGH BayVBl 1993, 599). - VGH Bayern, 30.12.1992 - 7 CS 92.3507
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535
Der Ausschluß von einer Studienfahrt ist ein Verwaltungsakt, da dadurch in Rechte des Schülers zumindest in das Recht auf Gleichbehandlung mit den Mitschülern eingegriffen wird (vgl. OVG Greifswald NJW 1997, 1721; zur Versetzung in eine Parallelklasse BayVGH BayVBl 1993, 599). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1992 - 15 A 1133/89
Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Erledigung; Verwaltungsakt; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535
Ein bloßes ideelles Interesse an der endgültigen Klärung der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungshandelns ohne Rücksicht darauf, ob abträgliche Nachwirkungen dieses Handelns fortbestehen, denen durch gerichtliche Sachentscheidung wirksam begegnet werden kann, vermag ein Feststellungsinteresse nicht zu begründen (vgl. BVerwG DVBl 1992, 596; VGH Mannheim NVwZ 1990, 378; OVG Münster NVwZ 1993, 75).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2019 - 3 M 93/19
Zum Ausschluss eines Schülers von einer mehrtägigen Klassenfahrt
Dieser Pflicht korrespondiert grundsätzlich ein Teilnahmeanspruch (vgl. Hamb. OVG…, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 Bs 28/15 -, juris Rn. 7), dessen Realisierung durch den Ausschluss von der Klassenfahrt verhindert wird, was den Betroffenen zumindest unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten im Verhältnis zu den Mitschülern seiner Klasse, die an der Fahrt teilnehmen dürfen, nicht nur marginal in seinen Rechten berührt (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - 7 ZB 98.2535 -, juris Rn. 12).Unabhängig von der rechtlichen Einordnung des Ausschlusses von einer Klassenfahrt muss eine solche Maßnahme wie alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen jedenfalls dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen (…vgl. Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 436 und 453; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 20. Oktober 1998, a. a. O. Rn. 14; OVG NRW…, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 19 B 306/07 -, juris Rn. 5; Hamb. OVG…, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 1 Bs 10/19 -, juris Rn. 19).
- VG Köln, 27.04.2016 - 4 K 5467/15
Hinterbliebener scheitert mit Klage gegen Deutschland nach US-Angriff in Somalia: …
BayVGH, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - 7 ZB 98.2535, NVwZ-RR 1999, 378 = juris-Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 1 B 57.04, Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 34 = NVwZ 2005, 465; Happ , in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 43 Rn. 34. - VG Augsburg, 22.01.2013 - Au 3 K 12.1164
Zurückschicken von einer Klassenfahrt; Unterrichtsausschluss; Verhältnismäßigkeit
Das vorzeitige Zurückschicken von der einwöchigen Klassenfahrt, das den Ausschluss von der weiteren Teilnahme beinhaltet, ist ein Verwaltungsakt, da dadurch in Rechte der Klägerin - zumindest in das Recht auf Gleichbehandlung mit den Mitschülern - eingegriffen wurde (vgl. Art. 35 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG; BayVGH, B.v. 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535 - BayVBl 1999, 406).Bei der Auswahl von Ordnungs- oder sonstigen Erziehungsmaßnahmen steht zwar den zuständigen Organen der Schule ein pädagogischer Ermessensspielraum zu; hierbei ist jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BayVGH, a.a.O. unter Verweis auf BayVGH, B.v. 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535 - BayVBl 1999, 406).
Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass die Verantwortung für die Gesamtveranstaltung - trotz der für die Teilnahme erforderlichen Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten - stets bei der Schule bleibt und die gefahrlose Teilnahme an der Schulveranstaltung sichergestellt sein muss (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 9.7.2010, Az.: II.1-5 S 4432-6.61 208, Durchführungshinweise zu Schülerfahrten; BayVGH, U.v. 20.10.1998 - BayVBl 1999, 406).
- VG Berlin, 24.01.2024 - 3 L 61.24
Schlag ins Gesicht eines Mitschülers: Klassenfahrt fällt aus
Eine mehrtägige Klassenfahrt, zumal eine Schulauslandsfahrt, verlangt von den Schülern und Schülerinnen besondere Disziplin und stellt an die begleitenden Lehrkräfte erhöhte pädagogische Anforderungen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - 7 ZB 98.2535 -, juris). - VGH Bayern, 19.02.2008 - 7 B 06.2352
Feststellungsinteresse bei Entlassung aus dem Gymnasium; Amokdrohungen eines …
Ein bloßes ideelles Interesse an der endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungshandelns ohne Rücksicht darauf, ob abträgliche Nachwirkungen dieses Handelns fortbestehen, denen durch gerichtliche Sachentscheidung wirksam begegnet werden kann, vermag ein Feststellungsinteresse nicht zu begründen (BayVGH v. 20.10.1998 NVwZ-RR 1999, 378 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 13.06.2007 - 12 LB 25/07
Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei …
Vielmehr kann ein derartiges Begehren als Feststellungsantrag gemäß § 43 VwGO verfolgt werden, wobei an das Feststellungsinteresse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an das berechtigte Interesse im Rahmen eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (…BVerwG, Urt. v. 28.4.1999, a.a.O.; zur gleichartigen Auslegung des Feststellungsinteresses in den genannten Vorschriften vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535 -, NVwZ-RR 1999, 378;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 Rdnr. 23). - VG Augsburg, 28.01.2014 - Au 3 K 13.1855
Unterrichtsausschluss
Bei der Auswahl von Ordnungs- oder sonstigen Erziehungsmaßnahmen steht den zuständigen Organen der Schule ein pädagogischer Ermessensspielraum zu; hierbei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BayVGH, B.v. 16.6.2005 - 7 ZB 05.918 - BayVBl 2006, 23; B.v. 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535 - BayVBl 1999, 406).Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass die Verantwortung für die Gesamtveranstaltung einer Klassenfahrt - trotz der für die Teilnahme erforderlichen Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten - stets bei der Schule bleibt und die gefahrlose Teilnahme an der Schulveranstaltung sichergestellt sein muss (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 9.7.2010, Az.: II.1-5 S 4432-6.61 208, Durchführungshinweise zu Schülerfahrten; BayVGH, U.v. 20.10.1998 - BayVBl 1999, 406).
- VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 2986/17
Rechtsnatur eines Bleibeangebots; Reichweite einer einem Hochschullehrer …
Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass selbst dann, wann man von einer bloßen Binnenwirkung der Entscheidung ausginge, eine allgemeine Leistungsklage statthaft wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.04.1999 - 9 S 2653/98 - NVwZ-RR 1999, 378), vor deren Erhebung nach § 45 Abs. 1 LHG i.V.m. § 54 Abs. 2 BeamtStG ein Vorverfahren durchzuführen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.10.2008 - 9 S 1507/06 - Juris und Urteil vom 17.09.2003 - 4 S 1636/01 -). - VG Berlin, 14.06.2011 - 3 L 350.11
Ausschluss von Klassenfahrt bei aggressivem Fehlverhalten gegenüber Mitschülern
Bei der Verhängung einer Ordnungsmaßnahme kommt der Schule ein pädagogischer Beurteilungsspielraum zu, der nur sehr begrenzt einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BayerVGH, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - 7 ZB 98.2535 -, zitiert nach juris). - VG Göttingen, 03.04.2003 - 4 A 4139/01
Ausschluss eines Schülers von der weiteren Teilnahme an einer Klassenfahrt wegen …
Zwar ist der Ausschluss von einer Klassenfahrt in der Rechtsprechung zum Teil als Verwaltungsakt angesehen worden (OVG Greifswald, Beschl. v. 21.09.1996 - 2 M 94/96 -, NJW 1997, 1721; VGH München, Beschl. v. 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535 -, NVwZ-RR 1999, 378). - VG Berlin, 21.05.2010 - 3 A 1080.08
Feststellungsinteresse; Ausschluss von einer Klassenfahrt; Beabsichtigung der …
- OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 12 LB 59/08
Beantragung der Erteilung einer Erlaubnis für freigabeberechtigtes Personal …
- VGH Bayern, 16.06.2005 - 7 ZB 05.918
- VG Berlin, 14.06.2011 - 3 L 351.11
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ordnungsmaßnahme
- VG München, 17.05.2011 - M 3 K 09.3418
Unterrichtsausschluss durch Zurückschicken vom Schullandheim
- VGH Bayern, 20.01.2006 - 7 CS 06.154
- VG Augsburg, 08.11.2013 - Au 3 S 13.1739
Unterrichtsausschluss
- VG Augsburg, 24.09.2013 - Au 3 S 13.1336
Unterrichtsausschluss; Zuständigkeit
- VG Berlin, 03.11.2011 - 3 L 995.11
Vorläufiger Rechtsschutz bei Schulausschluss eines Grundschülers wegen …
- VG München, 03.11.2011 - M 12 K 11.2613
Visumsfreie Einreise von türkischen Staatsangehörigen zu Zwecken des …
- VG Mainz, 27.03.2007 - 1 K 794/06
Kein Feststellungsinteresse betreffend die Rechtswidrigkeit einer Rasterfahndung
- VG Leipzig, 31.03.2000 - 4 K 417/00