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   VGH Bayern, 19.04.1999 - 7 ZB 99.440   

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VGH Bayern, 19.04.1999 - 7 ZB 99.440 (https://dejure.org/1999,45925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.1999 - 7 ZB 99.440 (https://dejure.org/1999,45925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 1999 - 7 ZB 99.440 (https://dejure.org/1999,45925)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05

    Anforderungen an einen Examenskorrektor - hier: 2. Juristische Staatsprüfung-

    Den Antrag der Landesanwaltschaft Bayern vom 20.01.1999 auf Zulassung der Berufung wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 19.04.1999 zurück.

    In diesem Punkt sei die erste Instanz jedoch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof korrigiert worden, wie der Beschluss vom 19.04.1999 beweise.

    Die Rechtsauffassung des VGH entspricht auch derjenigen des Senats.

    bb) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 19.04.1999 (Anl. B 15) dieses Urteil bestätigt und dem Verwaltungsgericht bescheinigt, der Bescheidungsklage im Ergebnis zu Recht stattgegeben zu haben, weil der Kläger einen Anspruch auf Fortführung des Prüfungsverfahrens durch erneute Zweitbewertung der Aufgabe Nr. 6 habe.

  • OLG Jena, 16.04.2008 - 8 U 823/07

    Anwaltshaftung

    Im Übrigen können Fehler der Bewertung ausgemerzt werden, etwa - wie vorliegend Sachverhaltsirrtümer - berichtigt und auf nunmehr zutreffender Grundlage eine neue Bewertung vorgenommen werden, deren Begründung sich von der früheren Begründung bei gleichbleibender Punktzahl unterscheiden kann (BayVGH, Beschluss vom 19.04.1999, Az. 7 ZB 99.440; OLG München, a.a.O., - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Ansbach, 04.08.2011 - AN 2 K 10.01591

    1. Juristisches Staatsexamen, Bewertungsprüfungen; Besondere Begründungspflicht

    Im Übrigen können Fehler der Bewertung ausgemerzt werden, etwa Sachverhaltsirrtümer berichtigt und auf nunmehr zutreffender Grundlage eine neue Bewertung vorgenommen werden, deren Begründung sich von der früheren Begründung unterscheiden kann (vgl. BayVGH, B.v. 19.04.1999, 7 ZB 99.440).
  • VG Würzburg, 04.02.2015 - W 2 K 14.644

    Eine Prüfungsbewertung widerspricht anzuwendendem Recht, wenn sie negativ

    Die Prüfer müssen in einem solchen Fall verdeutlichen, aus welchen Gründen die brauchbaren Ansätze wieder entwertet werden und es sich deshalb im Gesamtergebnis um eine "völlig unbrauchbare Leistung" handelt (so BayVGH, B.v. 19.4.1999 - 7 ZB 99.440 - juris).
  • VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.921

    Mündlicher Teil der Jägerprüfung, gerichtliche Überprüfungskompetenz von

    Den Prüfern ist es unbenommen, eine gewichtige Sicherheitsfrage besonders und ausschlaggebend zu gewichten, weil diesbezüglich die Folgen von Verstößen ganz gravierend sein können, sodass der Prüfer bei mündlichen Prüfungen eine ausschlaggebend negative Bewertung bereits dann geben kann, wenn auch nur eine Frage unzutreffend beantwortet ist, sofern er darlegt, dass Gründe dafürsprechen, dass diese Frage besonders gewichtig und geeignet ist, etwaig vorhandene brauchbare Ansätze zu entwerten, sodass es sich deshalb im Gesamtergebnis nach der Beurteilung des Prüfers nur um eine völlig unbrauchbare Leistung handelt (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 19 CE 93.1848 - beck; VG Augsburg, U.v. 27.1.2004 - Au 9 K 03.198 - juris Rn. 28, unter Verweis auf BayVGH, B.v.19.4.1999 - 7 ZB 99.440 und BayVGH, U.v. 10.7.1997 - 7 B 96.4211, bestätigt durch BVerwG, B.v. 2.6.1998 - 6 B 78.97).
  • VG München, 06.12.2011 - M 4 K 11.528

    Erste Juristische Staatsprüfung 2010/2; prüfungsspezifischer Bewertungsspielraum;

    Auch die Ausführung des Korrektors, die Heranziehung von § 278 BGB im Rahmen des § 823 BGB sei ein schwerwiegender Fehler und entwerte die guten Ansätze, ist nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH v. 19.04.1999, Az.: 7 ZB 99.440, juris).
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