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AG Bonn, 20.08.1998 - 71 Ds 368/98 |
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Verfahrensgang
- AG Bonn, 20.08.1998 - 71 Ds 368/98
- LG Bonn, 23.12.2005 - 54 StVK 674/05
- OLG Köln, 27.01.2006 - 2 Ws 37/06
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 27.01.2006 - 2 Ws 37/06
Kein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuen Straftaten nach Ablauf …
hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die am 10.01.2006 bei dem Landgericht Bonn eingegangene sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn vom 23.12.2005 - 54 StVK 674/05 - durch den die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Bonn vom 20.08.1998 - 71 Ds 368/98 - widerrufen worden ist, durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Doleisch von Dolsperg sowie die Richter am Oberlandesgericht Scheiter und Dr. Schmidt.Die Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Bonn vom 20.08.1998 - 71 Ds 368/98 - wird erlassen.