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LG Essen, 04.01.2013 - 71 Js 529/08 |
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Verfahrensgang
- LG Essen, 04.01.2013 - 71 Js 529/08
- LG Görlitz, 01.11.2018 - 7 StVK 92/18
- BGH, 27.02.2019 - 2 ARs 8/19
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.02.2019 - 2 ARs 8/19
Entscheidung über das zuständige Gericht
Für die Entscheidung über den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Reststrafe aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Landgerichts Essen vom 4. Januar 2013 (35 KLs-71 Js 529/08-15/12) ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Görlitz zuständig.