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AG Duisburg, 08.06.2017 - 74 C 1631/16 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Duisburg, 08.06.2017 - 74 C 1631/16
Im Hinblick auf Schadensgutachten nach Kfz-Unfällen ist die Notwendigkeit zu verneinen, wenn ein Bagatellschaden vorliegt und dieser für den Geschädigten erkennbar war (BGH, Urteil v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03).Die Grenze zum Bagatellschaden ist bei EUR 700,- anzusetzen (Palandt a.a.0.; BGH, Urteil v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03: für eine Grenze bei EUR 1000,-, die jedoch nicht starr angesetzt werden soll, Münchener Kommentar/ Oetker, BGB, 7. Aufl. 2016, & 249 Rn. 398).
- BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus AG Duisburg, 08.06.2017 - 74 C 1631/16
In Anbetracht des Umstandes, dass die Beklagte die Regulierung ablehnt, steht der Klägerin auch ein Zahlungsanspruch zu, denn ein Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Zahlungsanspruch, wenn der Schuldner die Freistellung ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. BGH, Urteil v. 13.01.2004 - XI ZR 355/02).