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   VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 76-IV-21 (HS), 77-IV-21 (e.A.)   

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https://dejure.org/2021,42854
VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 76-IV-21 (HS), 77-IV-21 (e.A.) (https://dejure.org/2021,42854)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.10.2021 - 76-IV-21 (HS), 77-IV-21 (e.A.) (https://dejure.org/2021,42854)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 76-IV-21 (HS), 77-IV-21 (e.A.) (https://dejure.org/2021,42854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls bis zu einer erneuten Entscheidung des Oberlandesgerichts; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 125-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 76-IV-21
    In Fällen, in denen - wie hier - eine angegriffene Entscheidung auf die Gründe einer vorangegangenen anderen Entscheidung Bezug nimmt, reicht es zur ausreichenden Substantiierung aber nicht aus, wenn lediglich die angegriffene Entscheidung selbst, nicht jedoch die in Bezug genommenen Entscheidungen vorgelegt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 7. Januar 2021 - Vf. 175-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 125-IV-20 [HS]/Vf. 126-IV-20 [e.A.] m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 76-IV-21
    Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 7. Januar 2021 - Vf. 175-IV-21; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 76-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 76-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 76-IV-21
    Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 7. Januar 2021 - Vf. 175-IV-21; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 93-IV-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde der Partei FREIE WÄHLER Sachsen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 76-IV-21
    Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 7. Januar 2021 - Vf. 175-IV-21; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 73-IV-22

    Substantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus

    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 23-IV-22; Beschluss vom 14. Oktober 2021 - Vf. 76-IV-21 [HS]/77-IV-21 [e.A.]; st. Rspr.).

    Entscheidungen vorgelegt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2021 - Vf. 76-IV-21 [HS]/77-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 7. Januar 2021 - Vf. 175-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 125-IV-20 [HS]/Vf. 126-IV-20 [e.A.] m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2021 - Vf. 76-IV-21 [HS]/77-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 19-IV-23

    Statthaftigkeit und Begründung der Verfassungsbeschwerde

    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 23-IV-22; Beschluss vom 14. Oktober 2021 - Vf. 76IV-21 [HS]/77-IV-21 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein, zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2021 - Vf. 76-IV-21 [HS]/77-IV-21 [e.A.]; BVerfGE 93, 266 [288]).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 58-IV-22
    Dies setzt voraus, dass neben der angegriffenen Entscheidung auch die in Bezug genommene Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2021, Vf. 76-IV-21 [HS]/Vf. 77-IV21 [e.A.]; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 125-IV-20 [HS]/Vf. 126-IV-20 [e.A.] m.w.N.).
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