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   LAG Hamm, 07.04.2008 - 8 (19) Sa 1151/06   

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https://dejure.org/2008,11652
LAG Hamm, 07.04.2008 - 8 (19) Sa 1151/06 (https://dejure.org/2008,11652)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.04.2008 - 8 (19) Sa 1151/06 (https://dejure.org/2008,11652)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. April 2008 - 8 (19) Sa 1151/06 (https://dejure.org/2008,11652)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung / betriebsbedingte Gründe / freier Arbeitsplatz / Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KSchG § 1
    Kündigung / betriebsbedingte Gründe / freier Arbeitsplatz / Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Gleichstellung eines von einem Leiharbeitnehmer dauerhaft besetzten Arbeitsplatzes mit einem freien Arbeitsplatz i.R.e. betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen des gesetzlichen Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte

  • Judicialis

    KSchG § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, 2
    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2008 - 8 (19) Sa 1151/06
    Darauf, ob sodann das Versorgungsamt selbst, der Widerspruchsausschuss oder das Sozialgericht dem Anerkennungsantrag entspricht, kommt es demgegenüber, wie zwischenzeitlich das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, nicht an (BAG, 06.09.2007, 2 AZR 324/06).
  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05

    Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2008 - 8 (19) Sa 1151/06
    Auch soweit das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 01.03.2007(2 AZR 650/05 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 164) dem Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung darüber zubilligt, ob er einen vorübergehenden Vertretungsbedarf mit eigenem Reservepersonal oder mit Leiharbeitnehmern abdeckt, sind diese Grundsätze auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.
  • LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06

    Betriebsbedingte Kündigung, anderweitige Beschäftigung, Abbau von Leiharbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2008 - 8 (19) Sa 1151/06
    Die Entscheidung der Beklagten, als Spänefahrer nicht einen betriebsangehörigen Arbeitnehmer einzusetzen, sondern einen ausgeliehenen Arbeitnehmer zu beschäftigen, kann damit nicht als eine der gerichtlichen Nachprüfung entzogene Organisationsentscheidung angesehen werden (vgl. LAG Hamm, 05.03.2007, 11 Sa 1338/06 = DB 2007, 1701).
  • LAG Hamm, 24.07.2007 - 12 Sa 320/07

    Betriebsbedingte Kündigung, unzulässige Austauschkündigung, Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2008 - 8 (19) Sa 1151/06
    In Übereinstimmung mit weiteren Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts (24.07.2007, 12 Sa 320/07; 06.08.2007, 8 Sa 2311/04) steht danach der von einem Leiharbeitnehmer dauerhaft besetzte Arbeitsplatz rechtlich einem freien Arbeitsplatz gleich, welcher zur Vermeidung einer Beendigungskündigung dem zu entlassenden Arbeitnehmer angeboten werden muss, sofern dieser den entsprechenden Arbeitsplatzanforderungen genügt.
  • LAG Hamm, 06.08.2007 - 8 Sa 2311/04

    Kündigung; betriebsbedingte Gründe; Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz;

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2008 - 8 (19) Sa 1151/06
    In Übereinstimmung mit weiteren Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts (24.07.2007, 12 Sa 320/07; 06.08.2007, 8 Sa 2311/04) steht danach der von einem Leiharbeitnehmer dauerhaft besetzte Arbeitsplatz rechtlich einem freien Arbeitsplatz gleich, welcher zur Vermeidung einer Beendigungskündigung dem zu entlassenden Arbeitnehmer angeboten werden muss, sofern dieser den entsprechenden Arbeitsplatzanforderungen genügt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08

    betriebsbedingte Kündigung; Einsatz von Leiharbeitnehmern; Dauerarbeitsplätze

    Gerade diese Weisungsbefugnis kennzeichnet jedoch die für ein Arbeitsverhältnis typische persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten, die Beschäftigung erfolgt nicht im Rahmen einer fremdgesteuerten Arbeitsorganisation, sondern in dem Bereich, den der Arbeitgeber/Entleiher selbst betrieblich organisiert (vgl. BAG vom 26. September 1996, 2 AZR 200/96, NZA 1997, 202; LAG Hamm vom 7. April 2008, 8 (19) Sa 1151/06, n. v.).

    Die Entscheidung, zu wem diese Arbeitnehmer in einem Vertragsverhältnis stehen, ist keine freie unternehmerische Organisationsentscheidung, die das Beschäftigungsbedürfnis entfallen lässt und nur auf Willkür oder Missbrauch zu überprüfen ist (ebenso LAG Hamm vom 7. April 2008, 8 (19) Sa 1151/06; a.a.O.; LAG Bremen vom 2. Dezember 1997, 1 Sa 88/97, n. v.; a. A. LAG Niedersachsen vom 9. August 2006, 15 TaBV 53/05, EzAÜG BetrVG Nr. 94).

    Der Arbeitgeber ist daher gehalten, zunächst den Abruf von Leiharbeitnehmern zu unterlassen, bevor er eigene Mitarbeiter kündigt (vgl. LAG Hamm vom 7. April 2008, 8 (19) Sa 1151/06; a.a.O.; vom 5. März 2007, 11 Sa 1338/06, und vom 21. Dezember 2007, 4 Sa 1892/06, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 78 und 81, mit umfangreichen Nachweisen zum Streitstand).

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