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   VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043   

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VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043 (https://dejure.org/2008,13152)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.11.2008 - 8 A 07.40043 (https://dejure.org/2008,13152)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. November 2008 - 8 A 07.40043 (https://dejure.org/2008,13152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Klage gegen Straßenplanfeststellungsbeschluss - Feintrassierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 735
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043
    Soweit die Kläger das Fehlen entsprechender Untersuchungen über die Beziehungen vorhandener oder möglicher Wochenstuben und Nahrungs- und Jagdhabitaten von Fledermäusen rügen und sich insoweit auf das die Planfeststellung der A 94 betreffende Klageverfahren vor dem Senat (vgl. BayVGH vom 30.10.2007 Az. 8 A 06.40024, Abschnitt Forstinning - Pastetten) beziehen, geht ihr Einwand ins Leere.

    Denn im Gegensatz zur genannten Planfeststellung der A 94, bei der in der Vorausschau auch ein Teilraum des FFH-Gebiets "Mausohrkolonien im unterbayerischen Hügelland" in den Blick zu nehmen war und Flächenverluste von Jagdgebieten und Zerschneidungen der Flugkorridore zwischen Mausohrkolonie und Nahrungshabitaten nicht auszuschließen waren (vgl. BayVGH Urteil vom 30.10.2007 a.a.O. UA S. 63 ff.), sind die naturräumlichen Gegebenheiten im vorliegenden Fall gänzlich anders.

    Im Übrigen hat der Senat in seinem Urteil vom 30. Oktober 2007 zur Planfeststellung der Autobahn A 94 (im Abschnitt Forstinning - Pastetten) festgestellt, dass sich der Trasse Dorfen der A 94 in ihrem weiteren Verlauf auch in Form des FFH-Gebiets "Mausohrkolonien im unterbayerischen Hügelland" keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstellen (Az. 8 A 06.40024 UA S. 68).

    Eigentümer von im Außenbereich gelegenen Grundstücken müssen außerdem damit rechnen, dass hier öffentliche Verkehrswege projektiert werden, weil der Außenbereich u.a. auch dazu bestimmt ist, Verkehrswege aufzunehmen (vgl. BVerwG vom 24.5.1996 NJW 1997, 142/143; BayVGH vom 30.10.2007 Az. 8 A 06.40024 RdNr. 95 m.w.N.).

    Durch Ersatzlandangebote mit geeigneten Flächen kann eine Existenzgefährdung eines Betriebs abgewendet werden (vgl. BayVGH vom 30.10.2007 Az. 8 A 06.40024 Rd.Nr. 241 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043
    Die Prüfung, ob naturschutzrechtliche Verbote, insbesondere solche nach § 42 BNatSchG, eingreifen, setzt eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Tierarten und ihrer Lebensräume voraus (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 NuR 2008, 495/498 m.w.N.).

    Die Untersuchungstiefe hängt dabei maßgeblich von den naturräumlichen Gegebenheiten im Einzelfall ab (BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. S. 499).

    Untersuchungen quasi "ins Blaue hinein" sind jedoch bei den vorliegenden Gegebenheiten nicht veranlasst (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. S. 499).

    Entgegen der Auffassung der Kläger ist bei der Erteilung einer Befreiung nach § 62 Abs. 1 BNatSchG a.F. bzw. Abweichung nach Art. 16 FFH-Richtlinie und Art. 9 und 13 VRL auf die Population der betroffenen Art insgesamt und nicht nur auf den möglichen Verlust eines lokalen Vorkommens oder Reviers abzustellen (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. S. 501).

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043
    Die Feststellung, dass ein verkehrlicher Bedarf besteht, ist für die Planfeststellung und auch das gerichtliche Verfahren verbindlich (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 30.1.2008 NVwZ 2008, 678/679 m.w.N.).

    Die Aufspaltung eines planerischen Gesamtvorhabens in Teilabschnitte ist als ein Instrument der planerischen Problembewältigung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich zulässig, wenn der jeweilige Teilabschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion besitzt und der weiteren Verwirklichung des Vorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG vom 30.1.2008 NuR 2008, 406/409 RdNr. 41; vom 23.11.2007 NuR 2008, 176/178 RdNr. 20).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine Vorausschau auf nachfolgende Abschnitte nach der Art eines (abwägungsbegrenzenden) "vorläufigen positiven Gesamturteils" (vgl. BVerwG vom 30.1.2008 a.a.O. S. 409 RdNr. 43; vom 23.11.2007 a.a.O. S. 178 RdNr. 20; vom 10.4.1997 a.a.O. S. 242 ff.).

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043
    Die Aufspaltung eines planerischen Gesamtvorhabens in Teilabschnitte ist als ein Instrument der planerischen Problembewältigung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich zulässig, wenn der jeweilige Teilabschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion besitzt und der weiteren Verwirklichung des Vorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG vom 30.1.2008 NuR 2008, 406/409 RdNr. 41; vom 23.11.2007 NuR 2008, 176/178 RdNr. 20).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine Vorausschau auf nachfolgende Abschnitte nach der Art eines (abwägungsbegrenzenden) "vorläufigen positiven Gesamturteils" (vgl. BVerwG vom 30.1.2008 a.a.O. S. 409 RdNr. 43; vom 23.11.2007 a.a.O. S. 178 RdNr. 20; vom 10.4.1997 a.a.O. S. 242 ff.).

    Denn die Prognose für die nachfolgenden Abschnitte muss lediglich ergeben, dass der Verwirklichung des Vorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen; sie muss somit nicht einen Grad der Gewissheit erreichen, der eine Verzögerung oder auch ein Scheitern des Gesamtvorhabens - aus welchen Gründen auch immer - ausschließt (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 23.11.2007 a.a.O. RdNr. 21 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 22.07.2003 - 8 A 01.40083

    Grünes Licht für die B 15 neu von Regensburg nach Landshut

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043
    Dass eine Unterteilung dieses im Bedarfsplan dargestellten Vorhabens B 15 neu in selbständige Teilstücke nicht die Rechtfertigungswirkung des Bedarfsplans entfallen lässt, hat der Senat zur Planung dieser Bundesstraße im Abschnitt Saalhaupt - Neufahrn in Niederbayern bereits rechtskräftig entschieden (vgl. BayVGH vom 22.7.2003 Az. 8 A 01.40083, 8 A 01.40085 UA S. 11; vgl. auch BVerwG vom 24.2.2004 Az. 4 B 101.03 S. 5).

    Durch den Senat ist zudem bereits rechtskräftig entschieden, dass der Gesamtkonzeption der B 15 neu und damit auch ihrer Fortführung südlich der A 92 keine unüberwindbaren Planungsbarrieren entgegenstehen (vgl. BayVGH vom 22.7.2003 a.a.O. S. 16; BVerwG vom 24.2.2004 a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich also mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 25.1.1996 BVerwGE 100, 238/249 f.).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254/266).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043
    Denn die zeichnerische Ausweisung im hier maßgeblichen Bedarfsplan (Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 FStrAbG), die grundsätzlich an der gesetzlichen Bindung teilnimmt (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 370/384 f.), stellt eine von der bestehenden B 15 unabhängige neue Linie westlich der Bestandstrasse dar.
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043
    Eigentümer von im Außenbereich gelegenen Grundstücken müssen außerdem damit rechnen, dass hier öffentliche Verkehrswege projektiert werden, weil der Außenbereich u.a. auch dazu bestimmt ist, Verkehrswege aufzunehmen (vgl. BVerwG vom 24.5.1996 NJW 1997, 142/143; BayVGH vom 30.10.2007 Az. 8 A 06.40024 RdNr. 95 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043
    Als durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses unmittelbar in ihrem Grundstückseigentum Betroffene sind die Kläger nicht darauf beschränkt, sich auf die Verletzung drittschützender Rechte zu berufen; sie können grundsätzlich auch objektive Verstöße, die zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen, geltend machen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140/143).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer

  • BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04

    Zuständigkeit für eine Entscheidung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes;

  • VGH Bayern, 19.07.2006 - 8 A 06.40015

    Rügebefugnis der Gemeinden - Bedarfsplan

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16

    Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden

    Somit ist der Bedarf auch für dieses Vorhaben gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 FStrAbG für die Planfeststellung verbindlich (vgl. dazu BayVGH, Urt. v. 04.11.2008 - 8 A 07.40043 -, juris, RdNr. 24).
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Planfeststellung für Neubau der A 94

    An der im Urteil vom 4. November 2008 Az. 8 A 07.40043 (DVBl 2009, 735 = KommunalPraxis BY 2009, 71 ) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat insoweit nicht mehr fest.
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    An der im Urteil vom 4. November 2008 Az. 8 A 07.40043 (DVBl 2009, 735 = KommunalPraxis BY 2009, 71 ) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat insoweit nicht mehr fest.
  • VGH Bayern, 18.11.2008 - 8 AS 08.40040

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Fernstraßenrecht

    Mit Beschluss vom 25. Oktober 2007 hat der Verwaltungsgerichtshof das Ruhen des Eilverfahrens bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren (Az. 8 A 07.40043) angeordnet.

    Nachdem die Entscheidung im Hauptsacheverfahren (Az. 8 A 07.40043) mit Urteil des Senats vom 4. November 2008 ergangen ist, ist das unter dem Az. 8 AS 07.40042 zwischenzeitlich statistisch erledigte Eilverfahren von Amts wegen weiterzuführen.

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    An der im Urteil vom 4. November 2008 Az. 8 A 07.40043 (DVBl 2009, 735 = KommunalPraxis BY 2009, 71 ) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat insoweit nicht mehr fest.
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    An der im Urteil vom 4. November 2008 Az. 8 A 07.40043 (DVBl 2009, 735 = KommunalPraxis BY 2009, 71 ) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat insoweit nicht mehr fest.
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    An der im Urteil vom 4. November 2008 Az. 8 A 07.40043 (DVBl 2009, 735 = KommunalPraxis BY 2009, 71 ) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat insoweit nicht mehr fest.
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    An der im Urteil vom 4. November 2008 Az. 8 A 07.40043 (DVBl 2009, 735 = KommunalPraxis BY 2009, 71 ) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat insoweit nicht mehr fest.
  • VG Ansbach, 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552

    Wasserrechtliche Erlaubnis, Bewirtschaftungsermessen, Grundwasser,

    Erhält der Betroffene nachträglich Gelegenheit zur Einsichtnahme und zur Geltendmachung von Einwendungen, die im Rahmen einer Überprüfung der Entscheidung Berücksichtigung finden, so ist auch in einem förmlichen Verfahren von einer Heilung des Verfahrensfehlers nach Art. 45 Abs. 1 Nr. 3 BayVwVfG auszugehen (vgl. BayVGH, U. v. 4.11.2008 - 8 A 07.40043 - juris Rn. 21; U. v. 3.7.2007 - 8 B 05.304 - juris Rn. 19).
  • VG Regensburg, 22.02.2010 - RO 2 K 08.491

    Ortsumgehung Kümmersbruck - Planfeststellung

    Vielmehr blieb die Identität des Vorhabens erhalten und es fand auch keine Änderung des Gesamtkonzepts statt (vgl. BayVGH v. 04.11.2008 - 8 A 07.40043 - unter Hinweis auf BVerwG v. 15.7.2005 - 9 VR 39/04 ­ juris).
  • VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822

    Planfeststellungsverfahren: Pflicht zur fristgerechten Geltendmachung von

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