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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02   

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OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02 (https://dejure.org/2002,13443)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.03.2002 - 8 A 10036/02 (https://dejure.org/2002,13443)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. März 2002 - 8 A 10036/02 (https://dejure.org/2002,13443)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02
    Handelt es sich um einen Verfahrensfehler, der im Anschluss an den Satzungsbeschluss des Rates erfolgt ist, so bedarf es zur Fehlerbehebung keiner erneuten Abwägungsentscheidung des Gemeinderats (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997, NVwZ 1997, 893 - LS 3 -, Ausfertigungsmangel; Urteil vom 10. August 2000, ZfBR 2001, 61 [62] - Bekanntmachungsfehler -).

    Sowohl der Senat in seinem Beschluss vom 20. August 1999 - 8 C 10017/99.OVG - als auch das Verwaltungsgericht in dem in Bezug genommenen Urteil vom 22. März 1999 - 5 K 3038/98.NW - haben für die Frage der Ergebniskontrolle des neu ausgefertigten und bekannt gemachten Bebauungsplans auf die im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1997 (NVwZ 1997, 893) aufgestellten und oben näher erläuterten Grundsätze abgestellt.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02
    Die Ausfertigung bezieht sich aber auch dann auf den gesamten Inhalt des Bebauungsplans, wenn der auf der Planurkunde befindliche Ausfertigungsvermerk - wie hier - einen Hinweis auf die textlichen Festsetzungen enthält und auch kein Zweifel über den Inhalt der Textfestsetzungen besteht (sog. "gedankliche" Verbindung zwischen Planurkunde und Textteil: Urteil des Senats vom 27. August 1997 - 8 C 13507/95.OVG - BVerwG, NVwZ 1992, 371; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1991, 20; VBlBW 1994, 101 und VBlBW 1999, 423; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1994, 248).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02
    Handelt es sich um einen Verfahrensfehler, der im Anschluss an den Satzungsbeschluss des Rates erfolgt ist, so bedarf es zur Fehlerbehebung keiner erneuten Abwägungsentscheidung des Gemeinderats (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997, NVwZ 1997, 893 - LS 3 -, Ausfertigungsmangel; Urteil vom 10. August 2000, ZfBR 2001, 61 [62] - Bekanntmachungsfehler -).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02
    Der Senat teilt auch die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass im vorliegenden Fall eine Teilnichtigkeit anzunehmen ist, weil die Festsetzungen über die Gemeinbedarfsflächen noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können (objektive Teilbarkeit) und auch eine subjektive Teilbarkeit vorliegt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1997, NVwZ 1997, 896; Beschluss des Senats vom 30. August 2001 - 8 A 11130/01.OVG -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02
    Die Ausfertigung bezieht sich aber auch dann auf den gesamten Inhalt des Bebauungsplans, wenn der auf der Planurkunde befindliche Ausfertigungsvermerk - wie hier - einen Hinweis auf die textlichen Festsetzungen enthält und auch kein Zweifel über den Inhalt der Textfestsetzungen besteht (sog. "gedankliche" Verbindung zwischen Planurkunde und Textteil: Urteil des Senats vom 27. August 1997 - 8 C 13507/95.OVG - BVerwG, NVwZ 1992, 371; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1991, 20; VBlBW 1994, 101 und VBlBW 1999, 423; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1994, 248).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.1993 - 1 L 6230/92

    Anforderungen; Ausfertigung des Bebauungsplans; Satzungstext; Karte; Zulassung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02
    Die Ausfertigung bezieht sich aber auch dann auf den gesamten Inhalt des Bebauungsplans, wenn der auf der Planurkunde befindliche Ausfertigungsvermerk - wie hier - einen Hinweis auf die textlichen Festsetzungen enthält und auch kein Zweifel über den Inhalt der Textfestsetzungen besteht (sog. "gedankliche" Verbindung zwischen Planurkunde und Textteil: Urteil des Senats vom 27. August 1997 - 8 C 13507/95.OVG - BVerwG, NVwZ 1992, 371; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1991, 20; VBlBW 1994, 101 und VBlBW 1999, 423; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1994, 248).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 8 S 2854/98

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Unterzeichnung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02
    Die Ausfertigung bezieht sich aber auch dann auf den gesamten Inhalt des Bebauungsplans, wenn der auf der Planurkunde befindliche Ausfertigungsvermerk - wie hier - einen Hinweis auf die textlichen Festsetzungen enthält und auch kein Zweifel über den Inhalt der Textfestsetzungen besteht (sog. "gedankliche" Verbindung zwischen Planurkunde und Textteil: Urteil des Senats vom 27. August 1997 - 8 C 13507/95.OVG - BVerwG, NVwZ 1992, 371; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1991, 20; VBlBW 1994, 101 und VBlBW 1999, 423; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1994, 248).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - 8 A 11739/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02
    Diese Feststellung kann bereits aufgrund der im Zulassungsverfahren allein vorzunehmenden kursorischen Prüfung getroffen werden, weshalb der Ausgang des Rechtsstreits nicht mehr offen ist, die Rechtssache mithin auch keine besonderen rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten aufweist (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 20. November 2000, NVwZ 2001, 933 [934]).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 5 S 800/92

    Zur Ausfertigung von Bebauungsplänen - weitere Unterlagen als Bestandteile des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02
    Die Ausfertigung bezieht sich aber auch dann auf den gesamten Inhalt des Bebauungsplans, wenn der auf der Planurkunde befindliche Ausfertigungsvermerk - wie hier - einen Hinweis auf die textlichen Festsetzungen enthält und auch kein Zweifel über den Inhalt der Textfestsetzungen besteht (sog. "gedankliche" Verbindung zwischen Planurkunde und Textteil: Urteil des Senats vom 27. August 1997 - 8 C 13507/95.OVG - BVerwG, NVwZ 1992, 371; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1991, 20; VBlBW 1994, 101 und VBlBW 1999, 423; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1994, 248).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2023 - 8 A 10011/23

    Klage einer Nachbarkommune gegen die Verlängerung eines Bauvorbescheides für die

    Soweit es sich um einen Verfahrensfehler handelte, der im Anschluss an den Satzungsbeschluss des Rates erfolgte, bedurfte es zur Fehlerbehebung keiner erneuten Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 40.96 -, NVwZ 1997, 893 und juris, Rn. 13; OVG RP, Beschluss vom 7. März 2002 - 8 A 10036/02.OVG -, juris, Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2002 - 8 C 11279/01

    Bestimmtheit der Zweckbestimmung eines Bebauungsplans

    Bei der Nachholung der Ausfertigung eines Bebauungsplans ist allerdings die (hier zu bejahende) Heilung des Verfahrensfehlers von der Frage zu trennen, ob der sodann neu bekannt gemachte Bebauungsplan nicht aus inhaltlichen Gründen bezogen auf das Ergebnis der Abwägung unwirksam ist (vgl. zu dieser Unterscheidung auch den Beschluss des Senats vom 7. März 2002 - 8 A 10036/02.OVG -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02

    Baurecht; Bebauungsplan; Abwägung; Abwägungsfehler; Ausgleich; Eingriff;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat schon wiederholt angeschlossen hat (s. nur Beschluss vom 7. März 2002 - 8 A 10036/02.OVG -), kann ein wegen eines Form- oder Verfahrensfehlers ungültiger Bebauungsplan trotz Nachholung des fehlerhaften Verfahrensschrittes dann nicht mehr wirksam in Kraft gesetzt werden, wenn die Verhältnisse sich inzwischen so grundlegend geändert haben, dass der Bebauungsplan nunmehr einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis jetzt unverhältnismäßig und deshalb nicht mehr haltbar ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2007 - 8 C 10751/06

    Normenkontrolle eines Bebauungsplanes - Planung einer Ortsrandstraße mit

    Die Ausfertigung nur eines Teils genügt aber, wenn in diesem mit hinreichender Bestimmtheit auf die anderen Teile der Satzung Bezug genommen wird, so dass alle Teile durch eine "gedankliche Schnur" verbunden sind (vgl. BVerwGE 88, 204 [205]; Beschluss des erkennenden Senats vom 7. März 2002 - 8 A 10036/02 -, juris, Rn. 8; BayVGH, DÖV 2003, 641 und juris, Rn. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2007 - 8 C 10751/06

    Ortsumgehung Jockgrim kann gebaut werden

    Die Ausfertigung nur eines Teils genügt aber, wenn in diesem mit hinreichender Bestimmtheit auf die anderen Teile der Satzung Bezug genommen wird, so dass alle Teile durch eine "gedankliche Schnur" verbunden sind (vgl. BVerwGE 88, 204 [205]; Beschluss des erkennenden Senats vom 7. März 2002 - 8 A 10036/02 -, juris, Rn. 8; BayVGH, DÖV 2003, 641 und juris, Rn. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2023 - 8 C 10471/22

    Ausfertigung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht; In-Betracht-Ziehen

    Der Ausfertigungsvermerk erfasst nämlich auch dann den gesamten Inhalt der Satzung, wenn sich - wie hier durch die Bezugnahme auf die Karte in § 2 der Satzung - ein Bezug auf den nicht erfassten Satzungsteil ergibt und kein Zweifel an dessen Inhalt besteht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 7. März 2002 - 8 A 10036/02 -, juris Rn. 8; BayVGH, Urteil vom 4. August 2017 - 15 N 15.1713 -, juris Rn. 20).
  • VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1002/06

    Abweichung von der vorgeschriebenen Firsthöhe

    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht die Kammer davon aus, dass Mängel, die einem Bebauungsplan anhaften, dann nicht zur Gesamtnichtigkeit führen, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 30/96 -, NVwZ 1997, 896; Beschluss vom 6. April 1993 - 4 NB 43/92 - NVwZ 1994, 272; siehe ferner: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2002 - 8 A 10036/02.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2003 - 8 C 11362/03

    Baurecht; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Abwägung; Abwägungsfehler;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat schon wiederholt angeschlossen hat (s. nur Beschluss vom 7. März 2002 - 8 A 10036/02.OVG -), kann ein wegen eines Form- oder Verfahrensfehlers ungültiger Bebauungsplan trotz Nachholung des fehlerhaften Verfahrensschrittes dann nicht mehr wirksam in Kraft gesetzt werden, wenn die Verhältnisse sich inzwischen so grundlegend geändert haben, dass der Bebauungsplan nunmehr einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis jetzt unverhältnismäßig und deshalb nicht mehr haltbar ist.
  • VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1001/06

    Bauordnungsrecht: Beurteilung eines zur Genehmigung gestellten Vorhabens; Frage

    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht die Kammer davon aus, dass Mängel, die einem Bebauungsplan anhaften, dann nicht zur Gesamtnichtigkeit führen, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 30/96 -, NVwZ 1997, 896; Beschluss vom 6. April 1993 - 4 NB 43/92 - NVwZ 1994, 272; siehe ferner: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2002 - 8 A 10036/02.OVG -).
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