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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2008 - 8 A 10600/08.OVG   

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https://dejure.org/2008,16883
OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2008 - 8 A 10600/08.OVG (https://dejure.org/2008,16883)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.09.2008 - 8 A 10600/08.OVG (https://dejure.org/2008,16883)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. September 2008 - 8 A 10600/08.OVG (https://dejure.org/2008,16883)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Umstrukturierungsbeihilfe nach der Verordnung der europäischen Gemeinschaft (EG) Nr. 1227/2000 (Weinmarktordnung); Durchführung von förderfähigen Maßnahmen in vollem Umfang als Voraussetzung für die Beihilfegewährung; Zeitpunkt der Erledigung einer ...

  • Judicialis

    EGVO 1493/1999 Art. 11; ; EGVO 1227/2000 Art. 12; ; EGVO 1227/2000 Art. 15; ; EGVO 1227/2000 Art. 15 Abs. 1; ; EGVO 1227/2000 Art. 15 Abs. 2; ; EGVO 1227/2000 Art. 15 Abs. 3; ; EGV... O 1227/2000 Art. 15a; ; EGVO 1227/2000 Art. 15a Abs. 1; ; EGVO 1227/2000 Art. 15a Abs. 2; ; WeinG § 8b; ; Landesverordnung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen § 9; ; Landesverordnung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen § 9 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subventionsrecht; Weinrecht: Subventionsrecht; Weinrecht; Weinbau; Beihilfe; Förderung; Umstrukturierungsbeihilfe; Umstellung; Sortenumstellung; Förderbedingungen; Fördervoraussetzungen; Umstrukturierungsrichtlinien; Umstrukturierungsplan; Steillage; Geländemessung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2008 - 8 A 10600/08
    Wird - wie hier - im Bescheid vom 30. November 2004 die Beihilfe endgültig abgelehnt, entfaltet deshalb die Aufhebung der Vorschussbewilligung keine zusätzliche Rechtsbeeinträchtigung; die Aufhebung der Vorschussbewilligung hat vielmehr lediglich klarstellende Bedeutung (vgl. zu diesem Verständnis des Bescheids: BVerwG, Urteil vom 14. April 1983, BVerwGE 67, 99 und juris Rn. 34).
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