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OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2008 - 8 A 10676/08.OVG |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. November 2008 - 8 A 10676/08.OVG (https://dejure.org/2008,22776)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht zur Wiederbepflanzung mit Reben für zwei gerodete Grundstücke; Weinerzeuger als öffentlich-rechtlicher Inhaber von Wiederbepflanzungsrechten; Bindung von Wiederbepflanzungsrechten an gerodete Grundstücke
- Judicialis
EGVO 1493/99 Art. 4; ; EGVO 1493/99 Art. 4 Abs. 2 Satz 1; ; EGVO 1493/99 Art. 4 Abs. 3; ; WeinG § 6; ; WeinG § 6 Abs. 1; ; WeinG § 6 Abs. 5; ; LVOQbA Rheinhessen § 9
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- eurojuris.de (Kurzinformation)
OVG Koblenz stellt Bedeutung des Flächenprinzips bei Wiederbepflanzungsrechten klar
Verfahrensgang
- FG Köln, 26.03.2008 - 5 K 1599/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2008 - 8 A 10676/08.OVG
- BFH, 05.05.2009 - VI R 19/08
Wird zitiert von ... (3)
- VG München, 24.10.2016 - M 8 K 15.5207
Antrag auf Genehmigung für die Begründung von Wohnungseigentum und …
Weiter soll vermieden werden, dass die Sonderregelungen für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen umgangen werden und ein zweiter Rechtsstreit erforderlich wird, wenn die Beklagte die Folgeentscheidungen aus der festgestellten Rechtslage nicht trifft (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 26.11.2008 - 8 A 10676/08 - juris Rn. 28 m. w. N.). - VG Frankfurt/Oder, 01.03.2011 - 7 K 1008/08
Feststellungsinteresse und Verpflichtung auf Erteilung einer …
Weiter soll vermieden werden, dass die Sonderregelungen für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen umgangen werden und ein zweiter Rechtsstreit erforderlich wird, wenn der Beklagte die Folgeentscheidungen aus der festgestellten Rechtslage nicht trifft (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2008 - 8 A 10676/08 -, juris, Randnr. 28 m. w. N.). - VG Würzburg, 10.07.2023 - W 3 S 23.281
Weinrecht, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Zwangsgeld, Androhung, …
Selbst wenn wie im vorliegenden Fall mit der gleichzeitigen Übertragung von zur Wiederanpflanzung vorgesehenem Grund und Boden und von Wiederbepflanzungsrechten ein Teil eines Betriebes übertragen wird, führt dies nicht unmittelbar zum Übergang der Wiederbepflanzungsrechte auf den anderen Betrieb (OVG RhPf, U. v. 26.11.2008 - 8 A 10676/08 - juris Rn. 35).