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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2000 - 8 A 10710/00   

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https://dejure.org/2000,20757
OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2000 - 8 A 10710/00 (https://dejure.org/2000,20757)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.11.2000 - 8 A 10710/00 (https://dejure.org/2000,20757)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. November 2000 - 8 A 10710/00 (https://dejure.org/2000,20757)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 A 10952/00

    Dachterrassen müssen keinen Grenzabstand einhalten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2000 - 8 A 10710/00
    Denn der Gesetzgeber hat die abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit der sonstigen baulichen Anlagen in § 8 Abs. 8 LBauO 1999 bewusst allein von den Gesichtspunkten der Belichtung und des Brandschutzes abhängig gemacht und auf Regelungen zur Wahrung des Wohnfriedens, wie sie etwa noch in § 17 Abs. 6 und Abs. 8 Satz 1 sowie Abs. 10 LBauO 1974 enthalten waren, verzichtet (vgl. zu den gesetzgeberischen Motiven für die bereits 1986 erfolgte Gesetzesänderung: Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 1987, abgedruckt bei Moog/Schmidt, LBauO Rh-Pf - Abstandsflächen und Abstände, 3. Aufl. 1997, § 8 Rdnr. 101; ferner den Beschluss des Senats vom 22. September 2000 - 8 A 11294/00 - sowie das Urteil des 1.Senats des erkennenden Gerichts vom 22. September 2000 - 1 A 10952/00 -).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2000 - 8 A 10710/00
    Das von dem Verwaltungsgericht zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1990, NVwZ 1990, 663, betraf selbständige Vollstreckungsverfahren so wie im vorliegenden Fall die Klage gegen die Verfügung vom 21. November 1995 (Zwangsgeldfestsetzung und neuerliche Zwangsgeldandrohung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2004 - 8 A 11467/04

    Grenzständige Mauer mit Treppenkonstruktion und Aufschüttung ist keine

    Es kann offen bleiben, ob die dort genannten Stützmauern stets nur solche sind, die natürliches Gelände stützen (erwogen im Senatsbeschluss vom 22. September 2000 - 8 A 11294/00.OVG - und im Urteil vom 29. November 2000 - 8 A 10710/00.OVG - im Hinblick auf OVG Münster, Urteil vom 27. November 1989, BRS 50 Nr. 185; ausdrücklich im vorgenannten Sinne jetzt § 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 6 HessBauO 2002).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (s. Urteil vom 29. November 2000, aaO.) tritt eine solche Beeinträchtigung bei bebauten Nachbargrundstücken jedenfalls dann auf, wenn der Belichtungswinkel, bezogen auf die untere Kante des betroffenen Fensters eines Aufenthaltsraumes 45 Grad unterschreitet.

    Denn anders als § 8 Abs. 9 Satz 3 und Abs. 10 Satz 1 LBauO enthält der Wortlaut des § 8 Abs. 8 Satz 2 LBauO gerade keine Beschränkung des Belichtungsschutzes auf bestehende Aufenthaltsräume (s. dazu schon Senatsurteil vom 29. November 2000, aaO.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2019 - 8 A 11277/19

    Baurechtliche Genehmigung einer Wohnung im Untergeschoss des Nachbarhauses, einer

    Der Senat hat diese Frage in der Vergangenheit für eine mit Hilfe einer 2 Meter hohen Stützmauer errichtete Aufschüttung offen gelassen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. September 2000 - 8 A 11294/00.OVG -, ESOVG; ferner Beschluss vom 29. November 2000 - 8 A 10710/00.OVG -, ESOVG; gegen eine Anwendbarkeit von § 8 Abs. 8 LBauO Jeromin, LBauO, 4. Aufl. 2016, § 8 Rn. 111 m.w.N.).

    Auf die Berechnung zur Ermittlung des im Sinne von § 8 Abs. 8 Satz 2 LBauO noch ausreichenden Belichtungswinkels von 45 Grad (vgl. dazu m.w.N. OVG RP, Beschluss vom 29. November 2000, a.a.O.) kommt es vorliegend schon deswegen nicht an, weil Anknüpfungspunkt hierfür die untere Kante des betroffenen Fensters auf dem Nachbargrundstück darstellt, das unmittelbar angrenzende Flurstück Nr. 973 des Klägers aber unbebaut ist und das Wohnhaus auf dem Flurstück Nr. 769 erst mit einem Abstand von etwa 20 m zur gemeinsamen Grundstücksgrenze folgt.

  • VG Koblenz, 30.01.2001 - 1 K 1967/00

    Nachbarrechtliche Klage gegen einen D1-Mobilfunksendemast bzw. gegen die

    Eine derartige Beeinträchtigung wird allgemein dann verneint, wenn bezogen auf die untere Kante eines betroffenen Fensters auf dem Nachbargrundstück ein Belichtungswinkel von 45 Grad eingehalten ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. November 2000 - 8 A 10710/00.OVG - zitiert nach ESOVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2001 - 8 A 12042/00
    Zwar hat der Gesetzgeber die sonstigen baulichen Anlagen dadurch privilegiert, dass er deren abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit in § 8 Abs. 8 Satz 2 LBauO 1999 nur noch von der Gewährleistung der Belichtung und des Brandschutzes abhängig gemacht hat, wodurch die zuvor in § 8 Abs. 8 Satz 1 LBauO 1999 angeordnete Anwendung des Abstandsflächenrechts auf diese Anlagen deutlich relativiert wird (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 29. November 2000 - 8 A 10710/00 - ESOVG, Aufschüttung/Stützmauer; ferner: Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 8 A 11865/00 - zu Sonderregelungen im Bebauungsplan).
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