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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2009 - 8 A 11055/08.OVG   

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https://dejure.org/2009,15587
OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2009 - 8 A 11055/08.OVG (https://dejure.org/2009,15587)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.2009 - 8 A 11055/08.OVG (https://dejure.org/2009,15587)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 8 A 11055/08.OVG (https://dejure.org/2009,15587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Feststellung und Festsetzung von Zahlungsansprüchen wegen Ackernutzung i.R.v. landwirtschaftlichen Subventionen; Anforderungen an die Substantiierung der behaupteten Nutzung einer Fläche als Dauergrünland; Rechtliche Qualifizierung von ...

  • Judicialis

    EGVO 795/2004 Art. 32; ; EGVO 795/2004 Art. 32 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaftliche Subvention: Betriebsprämie; Zahlungsanspruch; Feststellung; Dauergrünland; Nachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Göttingen, 26.06.2008 - 2 A 21/08

    Abgrenzung Dauergrünland und Ackerfläche; Ackerfläche; Dauergrünland; Fiktion;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2009 - 8 A 11055/08
    Eine Widerlegbarkeit dieser Vermutung ist nicht ausdrücklich geregelt, wird allerdings in der Rechtsprechung vereinzelt unter engen Voraussetzungen angenommen (vgl. Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 26. Juni 2006 - 2 A 21/08 -).
  • BVerwG, 26.03.2013 - 3 B 90.12

    Neufestsetzung von Zahlungsansprüchen nach der Betriebsprämienregelung und

    Im Übrigen betrifft die angesprochene Entscheidung Art. 32 Abs. 4 Unterabs. 1 Buchst. b VO (EG) Nr. 795/2004; zu der hier maßgeblichen Regelung des Art. 32 Abs. 4 Unterabs. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 795/2004 referiert das Oberverwaltungsgericht lediglich aus der Rechtsprechung (OVG Koblenz, Urteil vom 28. Januar 2009 - 8 A 11055/08 - juris Rn. 22).
  • VG Ansbach, 19.10.2009 - AN 2 K 06.01337

    Nutzung einer Fläche als Grünland bzw. Acker zwischen 1998 und 2003

    In diesem Sinne hat nunmehr auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 28. Januar 2009 entschieden, dass schriftliche Erklärungen eines Vorbewirtschafters taugliche Beweismittel sind und dass sie geeignet sind, die rechtliche Vermutung, dass eine nicht angemeldete Fläche im Jahr 2003 als Dauergrünland genutzt wurde, zu widerlegen (Az. 8 A 11055/08.OVG).
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