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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2008 - 8 A 11113/07.OVG   

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https://dejure.org/2008,9461
OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2008 - 8 A 11113/07.OVG (https://dejure.org/2008,9461)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.01.2008 - 8 A 11113/07.OVG (https://dejure.org/2008,9461)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 8 A 11113/07.OVG (https://dejure.org/2008,9461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Landwirts auf Festsetzung erhöhter Betriebsprämien aufgrund einer Stallerweiterung, der Schaffung zusätzlichen Lagerraums sowie eines Erwerbs zusätzlicher Flächen und eines Bullenmastbetriebes; Berechnung der Betriebsprämie für "Betriebsinhaber in ...

  • Judicialis

    EGVO 795/2004 Art. 21; ; EGVO 795/2004 Art. 21 Abs. 1; ; EGVO 795/2004 Art. 21 Abs. 2; ; BetrPrämDurchfV § 15; ; BetrPrämDurchfV § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; BetrPrämDurchfV § 15 Abs. 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaftliche Subvention: Betriebsprämie; Zahlungsanspruch; Betriebinhaber in besonderer Lage; besondere Lage; Investition; Plan; Programm; Investitionsplan; Investitionsprogramm; objektive Nachweise; eigene Nachzucht; Viehbestand; zusätzlicher Viehbestand; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 BV 07.3002

    Auslegung von § 15 Abs. 4 Satz 4 BetrPrämDurchfV

    Dies verkennt das OVG Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2008 (Az.: 8 A 11113/07, juris), in der die Auffassung vertreten wird, es komme auf die am 31. Dezember 2004 vorhandenen Tiere an.

    Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht daraus, dass der Verordnungsgeber in § 15 Abs. 4 Satz 4 BetrPrämDurchfV die Formulierung, der zusätzliche Viehbestand müsse bis zum 31. Dezember 2004 "vorhanden sein", nicht aber die Formulierung, der Bestand müsse bis zum 31. Dezember 2004 "vorhanden gewesen sein", gewählt hat (so aber offenbar OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.1.2008 - 8 A 11113/07 -, juris).

    Derartige Umstände sind - ungeachtet der hier infolge der Umstellung des produktionsbezogenen Förderungssystems zum 1. Januar 2005 zusätzlich vorliegenden besonderen Umstände (vgl. hierzu näher unter 4.) - bereits grundsätzlich nicht geeignet, die Ernsthaftigkeit der gesamten Investition in Frage zu stellen oder gar eine Missbrauchsabsicht zu begründen, der es im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zu begegnen gilt (so aber offenbar OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.1.2008 - 8 A 11113/07 -, juris).

    Auch der Vergleich mit der in § 15 Abs. 5 a Satz 1 Nr. 2 BetrPrämDurchfV enthaltenen Formulierung "bis zum Ablauf des 31. Dezember 2004" bedingt, wie das Verwaltungsgericht mit Recht festgestellt hat, nicht, dass die in § 15 Abs. 4 Satz 4 BetrPrämDurchfV gewählte Formulierung "bis zum 31. Dezember 2004", die den Zusatz "zum Ablauf des" nicht enthält, so zu verstehen wäre, dass es sich dabei um die Festlegung eines festen Stichtags handelte (so aber OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.1.2008 - 8 A 11113/07 -, juris).

    Aus dem Fehlen hinreichend deutlicher Formulierungen für § 15 Abs. 4 Satz 4 BetrPrämDurchfV folgt jedoch nicht, dass es sich hierbei um eine "strenge" Stichtagsregelung handeln würde, die auf den Tierbestand am 31. Dezember 2004 abstellt (dies verkennt das OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.1.2008 - 8 A 11113/07 -, juris).

  • VG Koblenz, 05.09.2008 - 4 K 1710/07

    Landwirtschaftsrecht - Subventionsrecht - Gewährung eines betriebsindividuellen

    a) Nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteile vom 30. Januar 2008 - 8 A 11113/07.OVG - und - 8 A 11114/08.OVG -) richten sich die Anforderungen, die an einen solchen Investitionsplan zu stellen sind, nach seinem Zweck.

    Lediglich für den Nachweis der Ernsthaftigkeit der Investitionen in die Erweiterung durch Nachzucht ist eine eigenständige Regelung in § 15 Abs. 4 S. 4 BetrPrämDurchfV vorgesehen, welche für die Höhe der Prämie von Bedeutung ist (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.01.2008 -- 8 A 11113/07.OVG - und BayVGH Beschluss vom 06.05.2008 - 19 BV 07.3002 - juris).

    Bei der Bestimmung des Streitwertes orientiert sich die Kammer mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2006 - 10 OA 223/06 - RdL 2007, 47; OVG Saarland, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 E 163/07 - RdL 2007, 224 m.w.N.; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 30.01.2008 - 8 A 11113/07.OVG - und - 8 A 11114/07.OVG -) an den Empfehlungen des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 (NVwZ 2004, 1327), die in Nr. 24.2 für die Zuteilung der zahlenmäßigen Obergrenze prämienberechtigter Tiere einen Wert von 75 % der Prämie pro Tier und Jahr vorsehen.

  • VG Neustadt, 26.03.2008 - 1 K 427/07

    Keine Erhöhung des Referenzwertes und keinen finanziellen Ausgleich für

    Das Unmittelbarkeitskriterium ist daher unter Beachtung seines Sinnes und Zwecks zu verstehen, sicherzustellen, dass die Erhöhung der Produktionskapazität maßgeblich für die Investitionsentscheidung war (OVG RP, Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 A 11113/07.OVG -, ESOVGRP).

    Dies legt nahe, dass durch die Investition keine Erhöhung der Produktionskapazität im Bereich der Bullen- oder Kälbermast eingetreten ist, sondern eine bereits vorhandene Kapazität durch die Umnutzung der Stellplätze im Altstall zur Referenzwerterhöhung herangezogen wird (vgl. OVG RP, Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 A 11113/07.OVG -, a.a.O. S. 12 UA).

  • VGH Bayern, 25.09.2008 - 19 ZB 07.2818

    Aufgabe der Haltung weiblicher Rinder zu Gunsten einer Bullenmast; Betriebsprämie

    Das von ihm angezogene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 25. Mai 2007 (Az. 4 K 1273/06.KO, bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz vom 30.1. 2008 Az. 8 A 11113/07) ist bei der Beurteilung des hiesigen Falles nicht hilfreich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 16 A 144/10

    Tieraufstockung bei vorhandenen Kapazitäten als Investition in

    Nicht nur die Instanzgerichte, etwa VG Hannover, Urteil vom 12. März 2008 11 A 3397/06 -, juris; VG Stade, Urteil vom 27. März 2008 6 A 1215/06 -, a. a. O.; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 A 11113/07 -, juris, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 8. September 2008 3 B 52.08 -, a. a. O., sowie OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 A 11114/07 -, a. a. O., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 8. September 2008 3 B 53.08 -, a. a. O., sondern auch das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nur Investitionen begünstigt, die der Kapazitätserweiterung in einem bestimmten Produktionssektor dienen.
  • VG Hannover, 20.10.2008 - 11 A 3264/06

    Zahlungsansprüche

    Hieraus sowie aus der Regelung, wonach die Durchführung des Investitionsplanes spätestens am 15. Mai 2005 begonnen haben muss (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 795/2004), folgt außerdem, dass der Investitionsplan vorher erstellt worden sein muss und nicht erst nach Beginn der Investition (vgl. BVerwG, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.01.2008 - 8 A 11113/07 - Juris; VG Oldenburg, Urt. v. 22.04.2008 - 12 A 2298/06 - Juris).
  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 66.08

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Sie führt auf die Rechtsfrage, ob § 15 Abs. 4 Satz 4 BetrPrämDurchV so auszulegen ist, dass die festgelegte Mindestzahl der Tiere bis zum 31. Dezember 2004 mindestens einmal im Betrieb vorhanden gewesen sein muss (so das Berufungsgericht) oder aber genau am 31. Dezember 2004 vorhanden sein muss (so etwa OVG Koblenz, Urteil vom 30. Januar 2008 8 A 11113/07 ).
  • VG Osnabrück, 18.06.2008 - 1 A 290/06

    Auflösung, vorzeitige; Beendigung, vorzeitige; Belegung durch Verpächter;

    Dieses Erfordernis verdeutlicht, dass § 15 Abs. 5 a Satz 1 BetrPrämDurchfV die Erhöhung des betriebsindividuellen Betrags für jedweden Fall der Erweiterung der Produktionskapazitäten für männliche Rinder oder Kälber an den Nachweis knüpft, dass die Produktionskapazität auch für eine prämienbegünstigte Produktion genutzt worden ist, weil nur dieser Umstand den von § 15 BetrPrämDurchfV bezweckten Vertrauensschutz begründen kann (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 A 11113/07 -, juris, unter Verweis auf die Begründung in BR-Drs. 170/05, S. 10).
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