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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2008 - 8 A 11173/07.OVG   

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https://dejure.org/2008,8725
OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2008 - 8 A 11173/07.OVG (https://dejure.org/2008,8725)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.02.2008 - 8 A 11173/07.OVG (https://dejure.org/2008,8725)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 8 A 11173/07.OVG (https://dejure.org/2008,8725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung an den Anspruch auf Festsetzung und Zuweisung höherer Zahlungsansprüche und eine entsprechende Bewilligung einer höheren landwirtschaftlichen Betriebsprämie für das Jahr 2005; Möglichkeit der Einbeziehung des vorangegangen Betriebsjahres in die Berechnung ...

  • Judicialis

    EGVO 1782/2003 Art. 40; ; EGVO 1782/2003 Art. 40 Abs. 1; ; EGVO 1782/2003 Art. 40 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaftliche Subvention: Betriebsprämie; Zahlungsansprüche; Härtefall; Härtefälle; Beeinträchtigung der Produktion; Produktionsbeeinträchtigung; höhere Gewalt; außergewöhnliche Umstände; Mutterkuh

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Neustadt, 26.03.2008 - 1 K 427/07

    Keine Erhöhung des Referenzwertes und keinen finanziellen Ausgleich für

    Eine Produktionsbeeinträchtigung ist dem entsprechend nur anzunehmen, wenn das durchschnittliche Prämienvolumen der Jahre 2000, 2001 und 2002 hinter dem Durchschnittsvolumen der alternativen Bezugszeiträume des Art. 40 Abs. 2 VO EG 1782/2003 zurückbleibt (vgl. Art. 37 Abs. 1 VO EG 1782/2003), also eine bereits bestehende Produktion nachteilig beeinflusst wird (s. OVG RP, Urteil vom 27. Februar 2008 - 8 A 11173/07.OVG -, ESOVG).

    Dann jedenfalls sind Produktionsbeschränkungen durch Besatzdichteregelungen nicht durch höhere Gewalt oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände verursacht, die ohne den Willen des Betriebsinhabers eingetreten sind (vgl. hierzu das Urteil der Kammer vom 12. September 2007 - 1 K 1905/07.NW - ESOVGRP, und OVG RP, Urteil vom 27. Februar 2008, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2009 - 10 LA 325/08

    Veränderbarkeit des Referenzbetrags bei Produktionsbeeinträchtigungen aufgrund

    Mit anderen Worten: Bliebe der Referenzbetrag in dem betreffenden Jahr auch dann unverändert, wenn es zu den Beeinträchtigungen der Produktion aufgrund der Fälle höherer Gewalt und wegen außergewöhnlicher Umstände nicht gekommen wäre, bestünde kein Anlass zur Korrektur und damit zur Annahme eines Härtefalles; der gedachte Wegfall des Härtefalles hätte dann nicht zu höheren Zahlungen im Sinne des Art. 37 Abs. 1 der Verordnung in dem betreffenden Jahr geführt (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Februar 2008 - 8 A 11173/07, AUR 2008, 277).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2010 - 10 LB 121/09

    Härtefall i.S.d. Art. 40 Abs. 1 Verordnung über gemeinsamen Regeln für

    Mit anderen Worten: Bliebe der Referenzbetrag in dem betreffenden Jahr auch dann unverändert, wenn es zu den Beeinträchtigungen der Produktion aufgrund der Fälle höherer Gewalt oder wegen außergewöhnlicher Umstände nicht gekommen wäre, bestünde kein Anlass zur Korrektur und damit zur Annahme eines Härtefalles; der gedachte Wegfall des Härtefalles hätte dann nicht zu höheren Zahlungen im Sinne des Art. 37 Abs. 1 der Verordnung in dem betreffenden Jahr geführt (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Februar 2008 - 8 A 11173/07 -, AUR 2008, 277).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - 2 LA 70/08

    Landwirtschaftsrecht; Betriebsprämie; Zahlungsanspruch; Streitwert

    Nach Auffassung des Senats erscheint es daher nicht angemessen, den Streitwert in Verfahren der vorliegenden Art in Anlehnung an Nr. 24.2 der Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung 7/2004 (NVwZ 2004, 1327) mit 75 % des streitigen Betrages zu bemessen (so aber Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2006 - 10 OA 223/06 -, AUR 2007, 133 = RdL 2007, 47; ebenso OVG Saarland, Beschl. v. 25.4.2007 - 1 E 163/07 -, NVwZ-RR 2007, 563 = RdL 2007, 224; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.2.2008 - 8 A 11173/07 -, JURIS Rdnr. 31).
  • VG Stade, 02.09.2008 - 6 A 1323/06

    Erhöhung eines betriebsindividuellen Betrages auf Grund eines Härtefalles unter

    Eine Produktionsbeeinträchtigung ist nur anzunehmen, wenn das durchschnittliche Prämienvolumen der Jahre 2000 bis 2002 hinter dem Durchschnittsvolumen der alternativen Bezugszeiträume des Art. 40 Abs. 1 oder Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 zurückbleibt, also eine bereits bestehende Produktion durch den Härtefall nachteilig beeinflusst wird (OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 27. Februar 2008 - 8 A 11173/07 - AUR 2008, 277).
  • VG Stade, 27.08.2008 - 6 A 1327/06

    Gewährung einer Beihilfe im Rahmen der Betriebsprämienregelung bei

    Eine Produktionsbeeinträchtigung ist nur anzunehmen, wenn das durchschnittliche Prämienvolumen der Jahre 2000 bis 2002 hinter dem Durchschnittsvolumen der alternativen Bezugszeiträume des Art. 40 Abs. 1 oder Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 zurückbleibt, also eine bereits bestehende Produktion, für die während des Bezugszeitraums Zahlungen geleistet wurden, durch den Härtefall nachteilig beeinflusst wird (OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 27. Februar 2008 - 8 A 11173/07 - AUR 2008, 277, 278).
  • VG Osnabrück, 26.01.2009 - 1 A 300/06

    Absatz; Absatzkrise; Abweichung; Agrarpolitik; Ausbruch; Außergewöhnlichkeit;

    Im vorliegenden Fall muss deshalb zum tragen kommen, dass Art. 40 VO (EG) Nr. 1782/2003 eine Ausnahmeregelung von dem in Art. 37 und 38 VO (EG) Nr. 1782/2003 enthaltenen Grundsatz der Relevanz des dreijährigen Bezugszeitraums 2000 bis 2002 darstellt und als solche eng auszulegen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Februar 2008 - 8 A 11173/07 -, AUR 2008, S. 277).
  • VG Stade, 24.06.2008 - 6 A 1206/06

    Anspruch auf Festsetzung weiterer 4,56 Zahlungsansprüche für Ackerland anstelle

    Eine Produktionsbeeinträchtigung ist nur anzunehmen, wenn das durchschnittliche Prämienvolumen der Jahre 2000 bis 2002 hinter dem Durchschnittsvolumen der alternativen Bezugszeiträume des Art. 40 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 zurückbleibt, also eine bereits bestehende Produktion nachteilig beeinflusst wird (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 27. Februar 2008 - 8 A 11173/07 -).
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