Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 28.01.1993

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   LAG Hamm, 25.08.1993 - 8 AR 44/92   

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https://dejure.org/1993,8640
LAG Hamm, 25.08.1993 - 8 AR 44/92 (https://dejure.org/1993,8640)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.08.1993 - 8 AR 44/92 (https://dejure.org/1993,8640)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. August 1993 - 8 AR 44/92 (https://dejure.org/1993,8640)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtsenthebung; Ehrenamtlicher Richter; Parteiliche Betätigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 45
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    aa) Zwar enthalten weder das Arbeitsgerichtsgesetz noch das Deutsche Richtergesetz oder das Landesrichtergesetz (LRiG) Baden-Württemberg Normen, die ausdrücklich eine Amtspflicht ehrenamtlicher Richter zur Verfassungstreue statuieren, wie dies etwa im nordrhein-westfälischen Landesrecht durch Verweis auf das allgemeine Beamtenrecht (§ 6 des Richtergesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. §§ 183, 55 Abs. 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen) der Fall ist (vgl. dazu LAG Hamm, Beschluss vom 25. August 1993 - 8 AR 44/92 -, NZA 1994, S. 45).
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   LAG Hamm, 28.01.1993 - 8 AR 44/92   

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https://dejure.org/1993,10522
LAG Hamm, 28.01.1993 - 8 AR 44/92 (https://dejure.org/1993,10522)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.01.1993 - 8 AR 44/92 (https://dejure.org/1993,10522)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 8 AR 44/92 (https://dejure.org/1993,10522)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung; Amtsenthebung; Amtentbindung; Amtspflichtverletzung; Politische Betätigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 479
 
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Wird zitiert von ...

  • ArbG Mainz, 14.01.2003 - 2 Ca 87/02

    Kündigung bei dauerhafter Erkrankung berechtigt - Krankheitsprognose

    Steht fest, dass der Arbeitnehmer auf Dauer arbeitsunfähig sein wird, lässt das Bundesarbeitsgericht stets eine ordentliche Kündigung zu, weil das Arbeitsverhältnis damit seinen Sinn verloren hat (ständ. Rspr.: Bundesarbeitsgericht Urteil vom 3. Dezember 1998, DB 1999, 589; 11. August 1994, NZA 1995, 1052; 21. Mai 1992, NZA 1993, 479).
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