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   BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 113/87   

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https://dejure.org/1989,25631
BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 113/87 (https://dejure.org/1989,25631)
BAG, Entscheidung vom 12.01.1989 - 8 AZR 113/87 (https://dejure.org/1989,25631)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 1989 - 8 AZR 113/87 (https://dejure.org/1989,25631)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1971 - VII ZR 57/70

    Rechtsfolgen der Prozeßaufrechnung

    Auszug aus BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 113/87
    Dadurch wird die Gegenforderung nicht rechtshängig (vgl. BGHZ 57, 242).

    Streitgegenstand bleibt allein die Klageforderung (BGHZ 57, 242; 60, 85, 87).

  • BGH, 23.05.1977 - II ZR 66/77

    Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift - Kurze Zusammenfassung des

    Auszug aus BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 113/87
    Dadurch soll der Berufungskläger im Interesse der sorgfältigen Vorbereitung und Beschleunigung des Berufungsverfahrens gezwungen werden, sein Vorbringen aus dem ersten Rechtszug straff zusammenzufassen und dahin zu prüfen, inwieweit es angesichts der abweichenden Auffassung des Erstrichters noch aufrechterhalten oder ergänzt und dem Berufungsrichter unterbreitet werden soll (BGH WM 1977, 941).
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

    Auszug aus BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 113/87
    Bei teilbarem Streitgegenstand muß sich die Berufungsbegründung auf alle Teile des Urteils erstrecken, hin sichtlich derer die Abänderung beantragt wird (BGHZ 22, 272, 278).
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 186/70

    Aufrechnung und internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 113/87
    Streitgegenstand bleibt allein die Klageforderung (BGHZ 57, 242; 60, 85, 87).
  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei dem Erwerb

    Die Beklagte hat in der Revisionsinstanz auf die Ausschlussfrist hingewiesen und damit eine - auch in der Revisionsinstanz beachtliche - rechtsvernichtende Einwendung erhoben (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 113/87 -).
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