Rechtsprechung
BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 258/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung des Arbeitgebers für Provisionseinbußen - Anspruch des Arbeitnehmers auf Provision - Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz entgangener Provisionen - Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung - Annahmeverzug des Arbeitgebers - Annahme der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 10.02.1988 - 3 Ca 480/87
- LAG Baden-Württemberg, 12.10.1988 - 2 Sa 46/88
- BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 258/89
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87
Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von …
Auszug aus BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 258/89
Die tatsächlichen Voraussetzungen eines Abfindungsanspruchs nach § 113 Abs. 3 BetrVG, der ausnahmsweise keine Arbeitgeberkündigung voraussetzt (vgl. dazu BAG Urteil vom 23. August 1988 - 1 AZR 276/87 - AP Nr. 17 zu § 113 BetrVG 1972), hat der Kläger nicht behauptet. - BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 126/70
Auflösungsverschulden - Probearbeitsverhältnis - Wettbewerbsvereinbarung - …
Auszug aus BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 258/89
Wer jedoch, ohne fristlos gekündigt zu haben, Ansprüche aus dem Auflösungsverschulden des anderen Teils herleiten will, muß sich dies vorbehalten (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB).
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
Dass die Beklagte, was Voraussetzung eines etwaigen Annahmeverzugs wäre, in irgendeiner Form seine Arbeitsleistung abgelehnt hätte, behauptet auch der Kläger nicht (vgl. BAG 15. November 1990 - 8 AZR 258/89 - zu 1a der Gründe) .Der Rückgang des Umsatzes des Klägers begründet allein keine, auch nicht eine teilweise Unmöglichkeit der vom Kläger geschuldeten Arbeitsleistung (vgl. BAG 15. November 1990 - 8 AZR 258/89 - zu 1 b der Gründe ) .
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
Dass die Beklagte, was Voraussetzung eines etwaigen Annahmeverzugs wäre, in irgendeiner Form seine Arbeitsleistung abgelehnt hätte, behauptet auch der Kläger nicht (vgl. BAG 15. November 1990 - 8 AZR 258/89 - zu 1 a der Gründe) .Der Rückgang des Umsatzes des Klägers begründet allein keine, auch nicht eine teilweise Unmöglichkeit der vom Kläger geschuldeten Arbeitsleistung (vgl. BAG 15. November 1990 - 8 AZR 258/89 - zu 1 b der Gründe) .
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 97/11
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
Dass die Beklagte, was Voraussetzung eines etwaigen Annahmeverzugs wäre, in irgendeiner Form seine Arbeitsleistung abgelehnt hätte, behauptet auch der Kläger nicht (vgl. BAG 15. November 1990 - 8 AZR 258/89 - zu 1 a der Gründe) .Der Rückgang des Umsatzes des Klägers begründet allein keine, auch nicht eine teilweise Unmöglichkeit der vom Kläger geschuldeten Arbeitsleistung (vgl. BAG 15. November 1990 - 8 AZR 258/89 - zu 1 b der Gründe) .
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 769/10
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
Dass die Beklagte, was Voraussetzung eines etwaigen Annahmeverzugs wäre, in irgendeiner Form seine Arbeitsleistung abgelehnt hätte, behauptet auch der Kläger nicht (vgl. BAG 15. November 1990 - 8 AZR 258/89 - zu 1 a der Gründe) .Der Rückgang des Umsatzes des Klägers begründet allein keine, auch nicht eine teilweise Unmöglichkeit der vom Kläger geschuldeten Arbeitsleistung (vgl. BAG 15. November 1990 - 8 AZR 258/89 - zu 1 b der Gründe) .