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   BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 395/93   

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https://dejure.org/1994,9364
BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 395/93 (https://dejure.org/1994,9364)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1994 - 8 AZR 395/93 (https://dejure.org/1994,9364)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 395/93 (https://dejure.org/1994,9364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einigungsvertrag - Beitrittsgebiet - Kündigung - MfS-Mitarbeiter - Personalrat - Anhörung

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 395/93
    Die Auslegung des Klagantrags ergibt daher, daß der Kläger nur eine Kündigungsschutzklage, keine weitergehende Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO erhoben hat (vgl. Senatsurteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78

    Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 395/93
    Ist das Anhörungsverfahren nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, ist die Kündigung unwirksam, denn eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung steht einer unterbliebenen Beteiligung gleich (BVerwG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23.83 - ZBR 1985, 347; BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW).
  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 395/93
    Die Beteiligungsrechte der Personalvertretung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz bestehen auch dann, wenn die Kündigung auf die Regelung des Einigungsvertrages in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 gestützt wird (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - AP Nr. 1 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 23.83

    Mitwirkung des Personalrats an der fristgerechten Entlassung eines Beamten auf

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 395/93
    Ist das Anhörungsverfahren nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, ist die Kündigung unwirksam, denn eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung steht einer unterbliebenen Beteiligung gleich (BVerwG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23.83 - ZBR 1985, 347; BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW).
  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung -

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 395/93
    Eine nur pauschale, schlagwort- oder stichwortartige Bezeichnung des Kündigungsgrundes genügt in der Regel ebensowenig wie die Mitteilung eines Werturteils ohne Angabe der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen (vgl. hierzu nur BAG Urteil vom 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg).
  • LAG Brandenburg, 16.02.1993 - 1 Sa 263/92

    Außerordentliche Kündigung ; Beteiligung des Personalrates; Tätigkeit für das MfS

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 395/93
    hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26. Mai 1994 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ascheid, die Richter Dr. Müller-Glöge und Dr. Mikosch sowie die ehrenamtliche Richterin Morsch und den ehrenamtlichen Richter Hennecke für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 16. Februar 1993 - 1 Sa 263/92 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10

    Anhörung des Arbeitnehmers vor Kündigung, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

    (Zur Grundrechtssicherung durch Verfahren s. näher Kohte, Anmerkung zum BAG, Urteil vom 26.5.1994 - 8 AZR 395/93 -, Arbeit und Arbeitsrecht 1995, S. 20 ff. mit weiteren Nachweisen und dem Hinweis auf die Entscheidungen des BVerfG NJW 1977, S. 892 ; 1983, S. 1535 f.).
  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 890/98

    Verwirkung des Klagerechts bei Kündigung nach dem Einigungsvertrag

    Dies geschah im Hinblick auf eine Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 395/93 -, nach der die außerordentliche Kündigung eines der ehemaligen PKE-Angehörigen wegen nicht ausreichender Beteiligung des Personalrats unwirksam war.
  • ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08

    Fristlose Kündigung nur nach vorheriger Anhörung des Arbeitnehmers

    (Zur Grundrechtssicherung durch Verfahren s. näher Kohte, Anmerkung zum BAG, Urteil vom 26.5.1994 - 8 AZR 395/93 - , Arbeit und Arbeitsrecht 1995, S. 20 ff. mit weiteren Nachweisen und dem Hinweis auf die Entscheidungen des BVerfG NJW 1977, S. 892 [BVerfG 02.03.1977 - 1 BvR 124/76] ; 1983, S. 1535 f.).
  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 889/98

    Verwirkung des Klagerechts bei einer ordentlichen Kündigung nach dem

    Dies geschah im Hinblick auf eine Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 395/93 -, nach der die außerordentliche Kündigung eines der ehemaligen PKE-Angehörigen wegen nicht ausreichender Beteiligung des Personalrats unwirksam war.
  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97
    Ebenso genügt es nicht, bloße Werturteile ohne Angabe der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen (vgl. BAG Urteil vom 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 - BAGE 35, 118 = AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg; Senatsurteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 395/93 - n.v.).
  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 515/96

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium

    Ebenso genügt es nicht, bloße Werturteile ohne Angabe der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen (vgl. BAG Urteil vom 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 - BAGE 35, 118 = AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg; Senatsurteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 395/93 - n.v.).
  • BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 335/96

    Außerordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für

    Ebenso genügt es nicht, bloße Werturteile ohne Angabe der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen (vgl. BAG Urteil vom 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 - BAGE 35, 118 = AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg; Senatsurteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 395/93 - n.v.).
  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 481/96

    Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz

    Dies geschah im Hinblick auf eine Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 395/93 nach der die außerordentliche Kündigung eines der ehe- 4.
  • ArbG Gelsenkirchen, 26.06.1998 - 3 Ca 3473/97

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Vorliegen einer Eigenkündigung des

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  • ArbG Gelsenkirchen, 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Anforderungen an die

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