Rechtsprechung
BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 55/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 16.07.1985 - 1b Ca 288/83
- LAG Baden-Württemberg, 13.11.1985 - 3 Sa 93/85
- BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 55/86
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80
Mutterschutz - Jahressonderzahlung
Auszug aus BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 55/86
Zutreffend hat bereits das Landesarbeitsgericht darauf hingewiesen, daß hierdurch nicht weitere Leistungen des Arbeitgebers hinzugefügt worden sind (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Bd. III Teil VI - Erläuterungen zu den Urlaubsgeldtarifverträgen Rz 3 - S. 347 -, Stand: Februar 1987; vgl. auch BAGE 40, 221 = AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation).Die Klägerin kann sich demgegenüber auch nicht auf die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 40, 221 = AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation) berufen.
- BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 241/83
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Zusätzliches Urlaubsgeld
Auszug aus BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 55/86
So hat der Senat entschieden (BAGE 52, 301, 304 = AP Nr. 7 zu § 44 SchwbG, zu 2 der Gründe), daß es einer ausdrücklichen Regelung bedarf, um für den dem Schwerbehinderten zusätzlich zu gewährenden Urlaub einen Anspruch auf Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes zu begründen. - BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 192/82
Mutterschutz - Jahresurlaub
Auszug aus BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 55/86
Die Mutter, die den Mutterschaftsurlaub in Anspruch nimmt, tut dies unter Abwägung der damit für sie verbundenen Vor- und Nachteile (BAGE 45, 155, 159 = AP Nr. 1 zu § 8 d MuSchG 1968, zu II 1 der Gründe).
- BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01
Tarifliches Urlaubsgeld und Mutterschutz
Wie das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG vom 9. Juni 1988 (- 8 AZR 55/86 - ZTR 1989, 154 f.) angenommen hat, gelten Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld aber nicht als "Bezüge" iSd. Vorschrift. - BAG, 08.06.1989 - 8 AZR 641/87
Urlaubsgeld: Zuschlag während des Erziehungsurlaubs
Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat bereits in der Entscheidung vom 9. Juni 1988 (- 8 AZR 55/86 -, ZTR 1989, 154) angeschlossen.Der erkennende Senat hat auch bereits entschieden, dass das tarifliche Urlaubsgeld eine zusätzliche Leistung ist, die zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt hinzutritt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juni 1988 - 8 AZR 55/86 -, a.a.O., unter 4 der Gründe).
- BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 357/91
Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst nach Erziehungsurlaub
Die Tarifvertragsparteien durften die Arbeitnehmer von der Urlaubsgeldzahlung ausnehmen, die keine Bezüge im Laufe des Jahres erhalten haben und sich vom bisherigen Arbeitgeber abwenden (vgl. auch BAG Urteil vom 9. Juni 1988 - 8 AZR 55/86 - ZTR 1989, 154).
- LAG Berlin, 06.03.2001 - 3 Sa 2255/00
Voraussetzungen für das Entstehen eines Anspruches auf Zahlung eines tariflichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 02.09.1992 - 10 AZR 536/90
13. Gehalt als Weihnachtszuwendung bei Erziehungsurlaub
Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 9. Juni 1988 - 8 AZR 55/86 - ZTR 1989, 154) es auch für zulässig gehalten, daß eine tarifliche Regelung Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs gekündigt haben, von der Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes ausnimmt. - LAG Hessen, 23.04.1990 - 11 Sa 1004/88
Ruhen des Arbeitsverhältnisses während des Erziehungsurlaubes auf Grund …
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