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   BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 589/83   

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https://dejure.org/1986,3980
BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 589/83 (https://dejure.org/1986,3980)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1986 - 8 AZR 589/83 (https://dejure.org/1986,3980)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - 8 AZR 589/83 (https://dejure.org/1986,3980)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnungsgrundlage der Urlaubsvergütung - Durchschnittsverdienst nach den letzten drei abgerechneten Monaten - Zulässigkeit einer Tarifbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 15
  • DB 1986, 2291
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 515/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts bei Überstunden

    Die Tarifvertragsparteien haben abweichend von § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ("letzte 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs") die letzten drei Kalendermonate vor dem Urlaub als maßgeblichen Bezugszeitraum vereinbart (vgl. BAG vom 26. Juni 1986 - 8 AZR 589/83 - AP BUrlG § 11 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 23).
  • BAG, 13.02.1996 - 9 AZR 798/93

    Aufschlag nach § 47 Abs. 2 BAT

    Die Tarifvertragsparteien sind nach § 13 Abs. 1 BUrlG frei, von dem in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG geregelten Berechnungszeitraum der letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs abzuweichen und einen längeren Berechnungszeitraum zu vereinbaren (BAGE 49, 370, 375 = AP Nr. 21 zu § 13 BUrlG, zu I 1 der Gründe a.E.; BAG Urteil vom 26. Juni 1986 - 8 AZR 589/83 - AP Nr. 17 zu § 11 BUrlG, zu 4 der Gründe a.E.).
  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 421/90

    Urlaubsvergütung nach vorangegangener Mehrarbeit

    Die im Schrifttum zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts betreffen durchgehend Tarifverträge mit abweichenden Formulierungen (Urteil vom 12. Mai 1966 - 5 AZR 502/65 - AP Nr. 5 zu § 11 BUrlG und Urteil vom 26. Juni 1986 - 8 AZR 589/83 - AP Nr. 17 zu § 11 BUrlG).
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