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   BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 687/96   

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https://dejure.org/1998,3185
BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 687/96 (https://dejure.org/1998,3185)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1998 - 8 AZR 687/96 (https://dejure.org/1998,3185)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 687/96 (https://dejure.org/1998,3185)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BPersVG § 108 Abs. 2; ; LandespersonalvertretungsG Sachsen-Anhalt § 61 Abs. 1; ; Landesper... sonalvertretungsG Sachsen-Anhalt § 67 Abs. 1 Nr. 8; ; LandespersonalvertretungsG Sachsen-Anhalt § 99 Abs. 1 Nr. 1; ; HochschulG des Landes Sachsen-Anhalt § 40 ff.; ; HochschulG des Landes Sachsen-Anhalt § 118 Abs. 4; ; HochschulerneuerungsG des Landes Sachsen-Anhalt vom 31. Juli 1991 - GVBl. 1991 S. 197 § 39; ; HochschulerneuerungsG des Landes Sachsen-Anhalt vom 31. Juli 1991 - GVBl. 1991 S. 197 § 43; ; HochschulerneuerungsG des Landes Sachsen-Anhalt vom 31. Juli 1991 - GVBl. 1991 S. 197 § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beteiligung der Personalvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1169
  • BB 1998, 1644
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 687/96
    Damit fehlt es seit dem 1. Januar 1992 an einer gesetzlichen Regelung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Abberufung (Senatsurteil vom 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 - BAGE 81, 265 = AP Nr. 54 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B der Gründe; Senatsurteil vom 27. Juni 1996 - 8 AZR 39/95 - n.v., zu B III 1 der Gründe).

    Der Landesgesetzgeber kann entsprechende Sonderregelungen treffen, ohne gegen Einigungsvertrag, Verfassungsrecht oder Bundespersonalvertretungsrecht zu verstoßen (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1995, aaO, zu C II der Gründe, m.w.N.).

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 687/96
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 26. Februar 1997 (- 1 BvR 1864/94 und 1102/95 - BVerfGE 95, 193 ff.) wie folgt entschieden: Hochschullehrer, die an Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik tätig waren und nach der Wiedervereinigung nicht als Professoren neuen Rechts übernommen worden sind, obwohl ihre persönliche Eignung und fachliche Qualifikation in einem förmlichen Verfahren festgestellt worden sind, dürfen, wenn sie in ihren bisherigen Rechtsverhältnissen weiterbeschäftigt werden, mitgliedschaftsrechtlich nicht der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter zugeordnet werden.
  • BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 39/95

    Begriff der mangelnden persönlichen Eignung - Mangelnde Beteiliung des

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 687/96
    Damit fehlt es seit dem 1. Januar 1992 an einer gesetzlichen Regelung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Abberufung (Senatsurteil vom 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 - BAGE 81, 265 = AP Nr. 54 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B der Gründe; Senatsurteil vom 27. Juni 1996 - 8 AZR 39/95 - n.v., zu B III 1 der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.09.1996 - 7 Sa 811/95

    Wirksamkeit einer vom Land ausgesprochenen Abberufung; Außerkrafttreten der

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 687/96
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. September 1996 - 7 Sa 811/95 - wird zurückgewiesen.
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