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   BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 752/96   

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https://dejure.org/1998,7289
BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 752/96 (https://dejure.org/1998,7289)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1998 - 8 AZR 752/96 (https://dejure.org/1998,7289)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 8 AZR 752/96 (https://dejure.org/1998,7289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses infolge eines Betriebsübergangs - Durchführung von Abiturvorbereitungskursen als übertragbarer Betriebsteil - Wahrung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit bei einer Funktionsnachfolge - Übernahme sächlicher Betriebsmittel bei ...

  • archive.org
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 752/96
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 752/96
    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, daß wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, zu B I 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 752/96
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 848/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse -

    Auszug aus BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 752/96
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Auszug aus BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 752/96
    Dies hat auch der EuGH in einer Vorlageentscheidung vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache Stichting so entschieden (- Rs C - 29/91 - EuGHE I 1992, 3189, 3212 = AP Nr. 107 zu § 613 a BGB).
  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 644/95

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Auszug aus BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 752/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 1996 - 13 Sa 644/95 - aufgehoben, soweit es über die Berufung der Beklagten entschieden hat.
  • LAG Hamm, 24.09.2004 - 10 Sa 826/04

    Ordentliche Kündigung wegen Betriebsstilllegung Betriebsübergang beim

    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann es neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile ihrer Belegschaft übernommen werden (BAG, Urteil vom 11.12.1997 - AP BGB § 613 a Nr. 172 - unter B. I. 2. b) der Gründe; BAG, Urteil vom 22.10.1998 - 8 AZR 752/96 - n.v.; LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.06.2003 - NZA-RR 2004, 185; LAG Hamm, Urteil vom 18.07.2003 - NZA-RR 2004, 415; LAG Köln, Urteil vom 24.07.2003 - NZA-RR 2004, 237 m.w.N.).

    Bei dem Übergang eines Schulbetriebes kommt es daher neben den Unterrichtsräumen auch auf die bernahme dieser Betriebsmittel an (BAG, Urteil vom 22.10.1998 - 8 AZR 752/96 - n.v.).

    Werden in einem derartigen Fall wesentliche materiellen Betriebsmittel nicht übernommen und werden weniger als die Hälfte des bisherigen Lehrpersonals übernommen, das auch keine speziellen Kenntnisse hatte, die zur Fortführung der bisherigen Kurse unbedingt erforderlich waren, so liegt lediglich eine Funktionsnachfolge vor (BAG, Urteil vom 22.10.1998 - 8 AZR 752/96 - n.v.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2007 - 11 Sa 911/06

    Betriebsübergang

    In diesem Fall liegt lediglich eine so genannte Funktionsnachfolge vor (BAG 22.10.1998 - 8 AZR 752/96 - vgl. auch BAG 24.05.2005 - 8 AZR 333/04 -).

    Nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.10.1998 (8 AZR 752/96) wäre damit jedenfalls nicht der wesentliche Teil der Hauptbelegschaft durch die Beklagte in irgendeiner Form übernommen worden.

  • LAG Berlin, 26.08.2002 - 7 Sa 252/02

    Betriebsteilübergang, im Sport, Trainer

    Auch sonst wird nicht angenommen oder diskutiert, dass die Zuordnung von Lehrern zu einzelnen Klassen für ein Jahr schon eine verselbständigte Betriebseinheit darstellt (vgl. u.a. die von dem Beklagten angeführte Entscheidung des BAG vom 22.10.1998 - 8 AZR 752/96).
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