Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 16.12.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.1998 - 8 B 12.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,25829
BVerwG, 23.03.1998 - 8 B 12.98 (https://dejure.org/1998,25829)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1998 - 8 B 12.98 (https://dejure.org/1998,25829)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1998 - 8 B 12.98 (https://dejure.org/1998,25829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,25829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für die Enteignung von Grundvermögen - Vorliegen von "unlauteren Machenschaften" - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Unterlassene Beiziehung der Urkunde über die Bestellung eines staatlichen Verwalters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter -

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1998 - 8 B 12.98
    Im übrigen sind die Voraussetzungen, unter denen bei einer Enteignung von Grundvermögen, die gegen Entschädigung erfolgt ist, gegebenenfalls unlautere Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG angenommen werden können, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weitgehend geklärt (vgl. Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - VIZ 1997, 685 f. = ZOV 1997, 355 m.w.N.).

    Auch eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der bereits genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1997 (a.a.O.) wird von der Beschwerde nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargelegt.

    Diese Voraussetzung erfüllt die vorliegende Beschwerdebegründung nicht, denn hierfür genügt nicht die Behauptung, das Verwaltungsgericht weiche von dem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - (a.a.O.) aufgestellten Rechtssatz ab.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1998 - 8 B 12.98
    In der Beschwerdebegründung muß dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (stRspr, vgl. unter anderem Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist.
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1998 - 8 B 12.98
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 und vom 7. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 160.90 - Buchholz 408.2 Friedhofsbenutzung Nr. 14 S. 4 ).
  • BVerwG, 07.12.1990 - 7 B 160.90
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1998 - 8 B 12.98
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 und vom 7. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 160.90 - Buchholz 408.2 Friedhofsbenutzung Nr. 14 S. 4 ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1998 - 8 B 12.98
    In der Beschwerdebegründung muß dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (stRspr, vgl. unter anderem Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 16.12.1998 - 8 B 12.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,31871
OVG Berlin, 16.12.1998 - 8 B 12.98 (https://dejure.org/1998,31871)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16.12.1998 - 8 B 12.98 (https://dejure.org/1998,31871)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 8 B 12.98 (https://dejure.org/1998,31871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,31871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 124/99

    Mangels Substantiierung einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    a) den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 16. Dezember 1998 - OVG 8 B 12.98 -,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht