Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.1999 - 8 B 1374/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13508
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.1999 - 8 B 1374/99 (https://dejure.org/1999,13508)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.10.1999 - 8 B 1374/99 (https://dejure.org/1999,13508)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Oktober 1999 - 8 B 1374/99 (https://dejure.org/1999,13508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,13508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der vorläufigen Einschreibung im zweiten vorklinischen Semester des Studiengangs Medizin wegen der fehlenden Voraussetzungen des § 64 Abs. 3 S. 2 Universitätsgestez Nordrhein-Westfalen (UG, NW)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 13 C 40/96

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; Studienzulassung; Hochschule;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.1999 - 8 B 1374/99
    Dies rechtfertigt eine Differenzierung gegenüber der für die letztgenannten Verfahren abweichenden Streitwertpraxis des 13. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, die das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zugrundegelegt hat (Beschluß vom 3. Juni 1996 - 13 C 40/96 -).
  • VG Köln, 17.01.2002 - 6 K 2269/99

    Doppelimmatrikulation

    Der Hinweis des Klägers auf Art. 15 Abs. 5 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen verfange aus den im Beschluss des OVG NRW vom 18.10.1999 - 8 B 1374/99 - dargelegten Gründen nicht.

    Den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Beschwerde hat das OVG NRW mit Beschluss vom 18.10.1999 - 8 B 1374/99 - abgelehnt.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf den Beschluss der Kammer vom 15.06.1999 - 6 L 705/99 - und den Beschluss des OVG NRW vom 18.10.1999 - 8 B 1374/99 - verwiesen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen, § 117 Abs. 5 VwGO entsprechend.

    Auch soweit der Kläger vorträgt, Art. 15 Abs. 5 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen sei analog anzuwenden und er sei daher gemäß seines Antrages einzuschreiben, ist er auf die Ausführungen des OVG NRW im Beschluss vom 18.10.1999 - 8 B 1374/99 - (Seite 4 des Beschlusses) zu verweisen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 13 C 20/04

    Zulassung zum Medizinstudium

    Überdies lässt das nordrhein-westfälische Hochschulrecht ein Doppelstudium der Medizin und Zahnmedizin nicht zu (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.10.1999 - 8 B 1374/99 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2000 - 8 B 127/00

    Vorschlagsrecht für die Ernennung des Kanzlers einer Fachhochschule;

    vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 1999 - 8 B 1374/99 -, vom 28. September 1999 - 8 B 1724/99 -, vom 26. Januar 1999 - 8 B 1705/98 -, m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2000 - 8 B 1706/00

    Voraussetzungen für den Erlass einer ordnungsbehördlichen Untersagungsverfügung;

    vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. März 2000 - 8 B 127/00 -, vom 18. Oktober 1999 - 8 B 1374/99 -, vom 28. September 1999 - 8 B 1724/99 -, vom 26. Januar 1999 - 8 B 1705/98 -, m.w.N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht