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   BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99   

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BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99 (https://dejure.org/1999,16528)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1999 - 8 B 140.99 (https://dejure.org/1999,16528)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 8 B 140.99 (https://dejure.org/1999,16528)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags - Sequestration eines Vermögensbestands durch eine Besatzungsmacht - Enteignung von Grundstücken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98

    Offene Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99
    In dem Ersuchen wird nämlich zum Ausdruck gebracht, daß das Unternehmen "auf Grund der Enteignungsgesetze des Landes Thüringen enteignet und auf Grund des SMAD-Befehls Nr. 64 ... in das Eigentum des Volkes übergegangen" sei und sich diese Enteignung "gemäß der Richtlinien Nr. 1 Ziffer 2 Abs. 2 zum Befehl Nr. 64 ... auch auf die im Lande Sachsen-Anhalt belegene Zweigniederlassung Norddeutsche Bauträger GmbH in Bernburg, die ebenfalls Eigentum des Volkes geworden ist", erstrecke (vgl. hierzu auch Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149 S. 451 ).

    Es wäre somit denkbar, daß die Grundbuchberichtigung vom 20. Dezember 1949/26. Januar 1950 sich als bloße verwaltungstechnische Abwicklung eines bereits zuvor auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Enteignungsgrundlage erfolgten Eigentumseingriffs bzw. als Abschluß einer bereits im wesentlichen besatzungshoheitlich vorgeformten Enteignungsaktion darstellt (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1996 - BVerwG 7 B 149.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 81 S. 237 und vom 8. April 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94

    Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99
    Zu den weiteren erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - und vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - äußert sich die Beschwerdebegründung im einzelnen überhaupt nicht, so daß der Divergenzrüge insoweit nicht weiter nachzugehen ist.
  • BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96

    Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99
    Zu den weiteren erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - und vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - äußert sich die Beschwerdebegründung im einzelnen überhaupt nicht, so daß der Divergenzrüge insoweit nicht weiter nachzugehen ist.
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96

    Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99
    Dieser allgemeine Hinweis wirft keine Frage des nach Maßgabe des Art. 9 EV fortgeltenden und damit revisiblen DDR-Rechts auf (vgl. hierzu Beschluß vom 3. Mai 1996 - BVerwG 4 B 46.96 - VIZ 1996, 511); die erwähnte Anwendung derartiger besatzungshoheitlicher Befehle betrifft von vornherein eine der Grundsatzrüge unzugängliche Frage der Tatsachenfeststellung (§ 137 Abs. 2 VwGO).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95

    Sportvereine erhalten enteignete Grundstücke zurück

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99
    Das damit formulierte Erfordernis fortdauernder Vollzugsverantwortung der Sowjetmacht entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 ).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96

    Sonstiges Vermögen - Bestätigte Enteignungslisten - Enteignung - Aufgeführte

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99
    Abgesehen davon ist auch der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 S. 320) der behauptete widersprüchliche Rechtssatz nicht zu entnehmen.
  • BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 160.98

    Verfahren - Verfahrensmangel durch Verstoß gegen Beweisgrundsätze?

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß ein Antrag gemäß § 30 VermG auf Rückübertragung abschließend aufgezählter, konkret bezeichneter Grundstücke "zweifellos allein diese Grundstücke erfaßt" und "nicht im Wege der Auslegung auf weitere Grundstücke ausgedehnt werden kann" (Beschlüsse vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 B 6.98 -, vom 20. Januar 1999 - BVerwG 8 B 160.98 - und vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - jeweils n.v.).
  • BVerwG, 26.06.1996 - 7 B 149.96

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß bei Maßnahme zur

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99
    Es wäre somit denkbar, daß die Grundbuchberichtigung vom 20. Dezember 1949/26. Januar 1950 sich als bloße verwaltungstechnische Abwicklung eines bereits zuvor auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Enteignungsgrundlage erfolgten Eigentumseingriffs bzw. als Abschluß einer bereits im wesentlichen besatzungshoheitlich vorgeformten Enteignungsaktion darstellt (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1996 - BVerwG 7 B 149.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 81 S. 237 und vom 8. April 1998, a.a.O.).
  • BVerwG, 22.04.1999 - 8 B 81.99

    Revision - Zulässigkeit - Zulassung - Darlegungsgebot - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß ein Antrag gemäß § 30 VermG auf Rückübertragung abschließend aufgezählter, konkret bezeichneter Grundstücke "zweifellos allein diese Grundstücke erfaßt" und "nicht im Wege der Auslegung auf weitere Grundstücke ausgedehnt werden kann" (Beschlüsse vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 B 6.98 -, vom 20. Januar 1999 - BVerwG 8 B 160.98 - und vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - jeweils n.v.).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR,

    Entscheidend ist mithin, ob Verlautbarungen oder Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht ein über die Gründung der DDR hinausreichender konkreter Auftrag zur Durchführung der betreffenden Enteignungen zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77 S. 222 und vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 82 S. 238 sowie Beschlüsse vom 17. Juni 1999 - BVerwG 8 B 140.99 - nicht veröffentlicht - und vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 106.99 - nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 8 B 77.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auch in einer Reihe weiterer Beschlüsse hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß die Auslegung der Anmeldung in dem einen oder anderen Sinne jeweils eine Frage des Einzelfalles ist, die die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 B 6.98 -, vom 29. Januar 1999 - BVerwG 7 B 302.98 -, und vom 17. Juni 1999 - BVerwG 8 B 140.99 - jeweils n.v.).
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