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   BVerwG, 17.01.1995 - 8 B 149.94   

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BVerwG, 17.01.1995 - 8 B 149.94 (https://dejure.org/1995,5492)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1995 - 8 B 149.94 (https://dejure.org/1995,5492)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 8 B 149.94 (https://dejure.org/1995,5492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme durch Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens - Voraussetzungen der Wehrdienstfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 45.90

    Wehrpflicht Altersgrenze - Wehrpflicht Tauglichkeit - Fachärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1995 - 8 B 149.94
    In solchen Fällen muß deshalb das Tatsachengericht in Ermangelung der erforderlichen eigenen besonderen Sachkunde gerichtlichen Sachverständigenbeweis erheben, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt pflichtgemäß (§ 86 Abs. 1 VwGO) vollständig aufzuklären (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 45.90 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 53 S. 26 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 14.11.2000 - 6 B 53.00

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Feststellung der

    In solchen Fällen muss das Verwaltungsgericht in Ermangelung der erforderlichen eigenen besonderen Sachkunde nach § 86 Abs. 1 VwGO gerichtlichen Sachverständigenbeweis erheben (vgl. auch Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - BVerwG 8 B 149.94 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 6 B 108.98 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 56 und 64).

    Der Kläger hat nichts dafür vorgebracht, dass die Äußerung des Facharztes Dr. Paschen nicht gerichtlich nachvollziehbar und überprüfbar sei (vgl. dazu Beschluss vom 17. Januar 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.2000 - 6 B 2.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 6 B 108.98 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 64 m.w.N.) ist die Zuordnung ärztlich festgestellter körperlicher Fehler oder Leiden zu den Fehlernummern und Gradationen der Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 dann nicht ohne besondere medizinische Sachkunde möglich, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall aufgrund des Inhalts der vorhandenen ärztlichen Atteste und Stellungnahmen sowie der medizinischen Erfahrungssätze der ZDv 46/1 Anlass zu Abgrenzungszweifeln besteht, die ohne fachkundige Erläuterung nicht ausgeräumt werden können; das trifft insbesondere in Fällen zu, in denen - wie hier - nach der sachkundigen Einschätzung der wehrmedizinischen Verfasser der ZDv 46/1 eine gebietsärztliche Untersuchung des Wehrpflichtigen erforderlich oder angezeigt ist (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 8 B 149.94 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 56 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.2004 - 6 B 46.03

    Wehrdienst; Tauglichkeit; Amtsermittlung; Sachverständigengutachten;

    In solchen Fällen muss deshalb das Tatsachengericht in Ermangelung der erforderlichen eigenen besonderen Sachkunde gerichtlichen Sachverständigenbeweis erheben, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt pflichtgemäß (§ 86 Abs. 1 VwGO) vollständig aufzuklären (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 45.90 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 53 S. 26 m.w.N.; Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 8 B 149.94 - Buchholz 448.0 § 8 a WehrPflG Nr. 56).
  • BVerwG, 23.09.2003 - 6 B 27.03

    Musterung; Wehrpflichtiger; Tauglichkeit; Zurückstellung; wehrmedizinischer

    Dort ist ausgeführt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 6 B 108.98 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 64 m.w.N.) die Zuordnung ärztlich festgestellter körperlicher Fehler oder Leiden zu den Fehlernummern und Gradationen der Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 dann nicht ohne besondere medizinische Sachkunde möglich ist, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall aufgrund des Inhalts der vorhandenen ärztlichen Atteste und Stellungnahmen sowie der medizinischen Erfahrungssätze der ZDv 46/1 Anlass zu Abgrenzungszweifeln besteht, die ohne fachkundige Erläuterung nicht ausgeräumt werden können; das treffe insbesondere in Fällen zu, in denen nach der sachkundigen Einschätzung der wehrmedizinischen Verfasser der ZDv 46/1 eine gebietsärztliche Untersuchung des Wehrpflichtigen erforderlich oder angezeigt sei (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 8 B 149.94 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 56 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1998 - 6 B 108.98

    Tauglichkeit; fachärztliches Gutachten; wehrmedizinische Sachkunde;

    In solchen Fällen muß das Tatsachengericht in Ermangelung der erforderlichen eigenen besonderen Sachkunde gerichtlichen Sachverständigenbeweis erheben, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt pflichtgemäß vollständig aufzuklären (Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 45.90 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 53 S. 28 f.; Beschluß vom 17. Januar 1995 - BVerwG 8 B 149.94 - a.a.O. Nr. 56; Beschluß vom 30. August 1996 - BVerwG 8 B 144.96 -).
  • BVerwG, 03.06.2002 - 6 B 6.02

    Musterungsverfahren; Tauglichkeit; fachärztliches Gutachten; wehrmedizinische

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 6 B 108.98 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 64 m.w.N.) ist die Zuordnung ärztlich festgestellter körperlicher Fehler oder Leiden zu den Fehlernummern und Gradationen der Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 dann nicht ohne besondere medizinische Sachkunde möglich, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall aufgrund des Inhalts der vorhandenen ärztlichen Atteste und Stellungnahmen sowie der medizinischen Erfahrungssätze der ZDv 46/1 Anlass zu Abgrenzungszweifeln besteht, die ohne fachkundige Erläuterung nicht ausgeräumt werden können; das trifft insbesondere in Fällen zu, in denen - wie hier - nach der sachkundigen Einschätzung der wehrmedizinischen Verfasser der ZDv 46/1 eine gebietsärztliche Untersuchung des Wehrpflichtigen erforderlich oder angezeigt ist (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 8 B 149.94 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 56 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 76.04

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Verfahrensrüge;

    Dort ist ausgeführt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 18. Dezember 1998 BVerwG 6 B 108.98 Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 64 m.w.N.) die Zuordnung ärztlich festgestellter körperlicher Fehler oder Leiden zu den Fehlernummern und Gradationen der Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 dann nicht ohne besondere medizinische Sachkunde möglich ist, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall aufgrund des Inhalts der vorhandenen ärztlichen Atteste und Stellungnahmen sowie der medizinischen Erfahrungssätze der ZDv 46/1 Anlass zu Abgrenzungszweifeln besteht, die ohne fachkundige Erläuterung nicht ausgeräumt werden können; das treffe insbesondere in Fällen zu, in denen nach der sachkundigen Einschätzung der wehrmedizinischen Verfasser der ZDv 46/1 eine gebietsärztliche Untersuchung des Wehrpflichtigen erforderlich oder angezeigt sei (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 BVerwG 8 B 149.94 Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 56 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.02.1997 - 8 B 9.97

    Zurückverweisung der Sache wegen Verfahrensmangels - Verletzung der gerichtlichen

    In einem solchen Fall muß das Tatsachengericht in Ermangelung der erforderlichen eigenen besonderen Sachkunde gerichtlichen Sachverständigenbeweis erheben, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt pflichtgemäß (§ 86 Abs. 1 VwGO) vollständig aufzuklären (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 45.90 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 53 S. 26 und neuerdings Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - BVerwG 8 B 149.94 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 56 S. 2 und vom 29. Mai 1995 - BVerwG 8 B 11.95 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 57 S. 4 f.).
  • BVerwG, 15.05.1998 - 6 B 21.98

    Pflicht zur Erhebung von einem Sachverständigenbeweis zur Klärung der vom Kläger

    In solchen Fällen muß das Tatsachengericht in Ermangelung der erforderlichen eigenen besonderen Sachkunde gerichtlichen Sachverständigenbeweis erheben, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt pflichtgemäß vollständig aufzuklären (Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 45.90 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 53 S. 28 f.; Beschluß vom 17. Januar 1995 - BVerwG 8 B 149.94 - a.a.O. Nr. 56; Beschluß vom 30. August 1996 - BVerwG 8 B 144.96 -).
  • BVerwG, 30.06.2003 - 6 B 19.03

    Ablehnung eines förmlichen Beweisantrags auf Einholung eines

    In solchen Fällen muss das Tatsachengericht in Ermangelung der erforderlichen eigenen besonderen Sachkunde gerichtlichen Sachverständigenbeweis erheben, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt pflichtgemäß vollständig aufzuklären (Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 45.90 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 53 S. 28 f.; Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 8 B 149.94 - a.a.O. Nr. 56; Beschluss vom 30. August 1996 - BVerwG 8 B 144.96 - Beschluss vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 6 B 108.98 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 64).
  • BVerwG, 20.11.1996 - 8 B 200.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.02.1997 - 8 B 208.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.10.1996 - 8 B 189.96

    Feststellung der Wehrdienstunfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Ermittlung

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